1 Impf- und Untersuchungsfahrzeug Referenznummer der Bekanntmachung: 12.27-81274-53-700-22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE0 Sachsen-Anhalt
Postleitzahl: 39126
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
1 Impf- und Untersuchungsfahrzeug
Lieferung eines Impf- und Untersuchungsfahrzeuges
Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt
August-Bebel-Damm 19
39126 Magdeburg
Lieferleistung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Eigenerklärung "Insolvenzverfahren", § 124 Abs. 1 GWB i. V. m. § 48 VgV (Anlage 4) und
• Bewerbererklärung EU-Verfahren (Anlage 3)
oder
der Bieter erfüllt die o.g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden.
Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Zudem sind folgende Unterlagen (besondere Vertragsbedingungen) ebenfalls dem Angebot beizufügen:
• Vereinbarung zu § 17 LVG LSA und 18 LVG LSA (Anlage 6)
• Erklärung zu § 10 LVG LSA, § 12 LVG LSA und § 13 LVG LSA (Anlage 5)
AB PI ZD LSA
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).