Vertragsänderung Packetstation Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 208-507367
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ovgu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vertragsänderung Packetstation
Vertragserweiterung zum Auftrag AU133412203/2020/008 vom 21.10.2020. Anpassung der Leitstandsoftware mit der Auftragsnummer: AU4034121006-22-006 vom 06.07.2022.
EFRE Sachsen-Anhalt gefördertem Verbundprojekt Paket-KV-MD² wird unter Führung der Mediengruppe Magdeburg (MVD: Magdeburger Verlags- und Druckhaus GmbH) und unter Kooperation mit der FIApro UG und dem Institut für Logistik und Materialflusstechnik (ILM) der Otto-von-Guericke-Universität (OVGU) die Paketverteilung über die Kombination von Urban-Hub, Mikro-Depot, Paketstationen und Lastenrädern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform (evergabe.de) oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Vertragserweiterung zum Auftrag AU133412203/2020/008 vom 21.10.2020. Anpassung der Leitstandsoftware mit der Auftragsnummer: AU4034121006-22-006 vom 06.07.2022.
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Land: Deutschland
Bereitstellung des Datentransferobjekts sowie ggf. weitere Spint Daten zwischen Pakadoo-App und dem Business-Portal /Leitstand
Das ILM führt aktuell das Forschungsprojekt Paket KV MD² durch. In dem Projekt wird ein ganzheitliches, nachhaltiges Logistiksystem für einen regionalen Logistikdienstleister entwickelt. Teil des Logistikkonzepts ist der Einsatz von statischen und mobilen Paketstationen. Eines der Systemkomponenten wurden bereits im Jahr 2021 beschafft – die Paketstationen von Pakadoo mit der AU133412203/2020/008. Innerhalb der Forschung des Projektes hat sich ergeben, dass wir einige Funktionen über die im Projekt entwickelte Leitstandsoftware abwickeln müssen. Aus diesem Grund müssen gewisse Datentransferobjekte von Paka-doo an die Leitstandssoftware des Projektes bereitgestellt werden.