Erwerb von Mäh- und Anbaugeräten (7 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: 22/N/0192/MD
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erwerb von Mäh- und Anbaugeräten (7 Lose)
Erwerb von Mäh- und Anbaugeräten
Selbstfahrendes Mähgerät FB Schönebeck
Schönebeck
1 Stck. selbstfahrendes Mähgerät für den Flussbereich Schönebeck
Selbstfahrendes Mähgerät FB Sangerhausen
Flussbereich Sangerhausen, Betriebsstelle Edersleben
1 Stck. selbstfahrendes Mähgerät für den Flussbereich Sangerhausen - Betriebsstelle Edersleben
Selbstfahrendes Mähgerät FB Wittenberg
Flussbereich Wittenberg, Betriebstelle Pratau
1 Stck. selbstfahrendes Mähgerät für den Flussbereich Wittenberg - Betriebsstelle Pratau
Selbstfahrendes Mähgerät FB Osterburg
Flussbereich Osterburg, Betriebstelle Seehausen
1 Stck. selbstfahrendes Mähgerät für den Flussbereich Osterburg - Betriebsstelle Seehausen
Böschungsmähraupe FB Halberstadt
Flussbereich Halberstadt, Betriebsstelle Wegeleben
1 Stck. Böschungsmähraupe für den Flussbereich Halberstadt - Betriebsstelle Wegeleben
Anbaugerät Forstseilwinde FB Genthin
Flussbereich Genthin, Betriebsstelle Havelberg
1 Stck. Anbaugerät Forstseilwinde für den Flussbereich Genthin - Betriebsstelle Havelberg
Anbaugerät an Mähtechnik FB Halberstadt
Flussbereich Halberstadt, Betriebsstelle Wegeleben
1 Stck. Anbaugerät an Mähtechnik für den Flussbereich Halberstadt - Betriebsstelle Wegeleben
Abschnitt IV: Verfahren
LHW MD, Vergabestelle Nord
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zur Angbotsöffnung NICHT zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Informationen zum Verfahren können über den Link unter I.3) abgerufen werden (u.a. die Angebots- / Vergabeunterlagen (VGU)).
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2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist gemäß § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Vergabeunterlagen für die Erstellung des Angebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen.
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3) Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Interessenten/ Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren. Interessierte, welche sich nicht registrieren,werden nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig (Holpflicht) zu informieren haben.
9) Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.
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10) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.