Industriegebiet Merseburg Süd - Begleitung Grundstückserwerb Referenznummer der Bekanntmachung: IGMS_Grundstückserwerb_01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Merseburg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06217
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.keg-saalekreis.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06110
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.projectum-halle.de
Abschnitt II: Gegenstand
Industriegebiet Merseburg Süd - Begleitung Grundstückserwerb
Begleitung Grundstückserwerb
Merseburg
Im Zuge des Strukturwandels beabsichtigt die Kreisentwicklungsgesellschaft Saalekreis mbH ein neues ca. 300 ha großes Industriegebiet zu erschließen. Auf Basis einer in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie wurde hierfür ein geeignetes Plangebiet westlich des bestehenden Chemieparks in Leuna, im Dreieck zwischen der Autobahn A 38, der Bundestraße B 91 und der Landstraße L 178 n, bestimmt . Demnach bietet dieses Areal insbesondere durch seine optimale Verkehrsanbindung, effiziente Anschlussoptionen an bereits anliegende bzw. in der Nähe verlaufende Ver- und Entsorgungsmedien sowie durch die unmittelbare Nachbarschaft zu einem etablierten Chemiepark beste Voraussetzungen für die Entwicklung einer industriell nutzbaren Fläche mit absehbar hohem Nachfragepotenzial. Das Areal soll für die gesamte Bandbreite der chemischen Industrie als Ansiedlungsoption zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sollen insbesondere forschungs- bzw. technologieorientierte Unternehmen angesiedelt werden, um die nachhaltige Entwicklung des Industriestandorts Merseburg / Leuna sowie der für die Region strukturprägenden Chemieindustrie zu sichern.
Das Plangebiet umfasst insgesamt 141 Flurstücke und wird aktuell überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Es wird von ca. 5 Pächtern ausgegangen, die z.T. durch die Entziehung der Pachtflächen in ihrer Betriebsführung nicht unwesentlich beeinträchtigt werden. Ca. 70 Prozent der Flächen befinden sich im Privateigentum. Bundeseigene Gesellschaften, die Infra Leuna und die Stadt Merseburg verfügen über etwa 20 Prozent der Flächen, 10 Prozent sind im Besitz sonstiger Institutioneller Eigentümer. Es wird insgesamt von ca. 56 unterschiedlichen Eigentumsverhältnissen ausgegangen. Es wird darauf hingewiesen, dass 16 dieser Eigentumsverhältnisse Eigentümergemeinschaften sind. Es wird unterstellt, dass sowohl Pächter als auch Grundstückseigentümer im Inland ansässig und erreichbar sind.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 300 ha. Das Industriegebiet selbst soll künftig über eine zu bebauende Fläche von mindestens 150 ha verfügen.
Ziel ist die eigentums- bzw. besitzrechtliche Sicherung der für die Erschließung des neuen Industriegebiets benötigten Flächen. In diesem Rahmen ist es erforderlich, die Flächen von berechtigten Ansprüchen der auf den Flächen wirtschaftenden Landwirte freizustellen sowie die Grundstücke im Auftrag des Auftraggebers für ihn zu erwerben.
Der Grunderwerb für die Flächen soll bis zum Ende des Jahres 2024 abgeschlossen sein. Zur Erreichung einer termingerechten Freigabe der Flächen sollen die Eigentümer bzw. Pächter eine angemessene Kompensation erhalten. Dies soll entweder durch Zurverfügungstellung von Ersatzflächen oder durch eine finanzielle Entschädigung geschehen. Hierbei ist ggf. zwischenzeitlich vorgesehen, die Flächen bereits für Untersuchungen/ archäologische Grabungen durch die KEG zu nutzen. Dies ist im Rahmen der Vereinbarungen zu möglichen Kompensationen oder der Zurverfügungstellung von Ersatzflächen zu berücksichtigen.
Der Auftraggeber fordert nach § 42 (2) VgV die Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf, die nach den Bedingungen dieser Bekanntmachung ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. Der Auftraggeber begrenzt nach § 51 (2) die Anzahl der Bewerber, nach den folgenden, objektiven Auswahlkriterien: spez. Jahresumsatz, Anzahl der Mitarbeiter im Tätigkeitsfeld, Referenzen des Bewerbers, Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, Gesamteindruck der Bewerbung.
Nähere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform entnommen werden (Bewertungsmatrix Teilnahmeantrag, formale Auswertung Teilnahmeantrag).
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen mit der gleichen Punktzahl und ist die Bewerberzahl nach der oben beschriebenen Auswahl und den dort zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, so wird die Vergabestelle die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los treffen, vgl. § 75 Abs. 6 VgV.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben. Das gilt auch für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn Sie wirtschaftlich unabhängig sind. Jedes Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft muss erklären, dass es sich am Vergabeverfahren ausschließlich als Mitglied dieser beteiligt und in keiner anderen Weise an dem Vergabeverfahren beteiligt ist.
Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen. Alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft müssen sämtliche geforderten Nachweise vorlegen.
Bei Arbeitsgemeinschaften ist die Erklärung der Arbeitsgemeinschaften von jedem ARGE-Partner bzw. von Nachunternehmern (im Folgenden NUN) auszufüllen.
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur notwendige Erklärungen und Nachweise (auch in Kopie zulässig) eingereicht werden. Zusätzliche Informationen werden nicht berücksichtigt. Der Auftraggeber kann zur Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen. Alle Eigenerklärungen können auch als Kopie eingereicht werden.
1.) Jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaften muss erklären, dass es im Falle der Beauftragung gemeinsam mit allen Mitgliedern gesamtschuldnerisch haftet. Es muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der berechtigt ist, im Namen der Mitglieder mit Wirkung für und gegen diese rechtsverbindlichen Erklärungen im Vergabeverfahren abzugeben und entgegenzunehmen.
2.) Der Bewerber bzw. die Arbeitsgemeinschaften muss/müssen erklären, ob der Einsatz von qualifizierten Nachunternehmen vorgesehen ist. Es kann vom AG die Vorlage einer Verpflichtungserklärung verlangt werden.
3.) Angaben zu wirtschaftl. und/oder rechtl. Verknüpfungen zu anderen Unternehmen - auch Negativerklärung falls nichtzutreffend.
Der Bewerber bzw. die Arbeitsgemeinschaften muss/müssen mit der Bewerbung folgende Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorlegen.
1. Angabe der Gesamtumsätze des Bewerbers bzw. der Arbeitsgemeinschaften in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (siehe Formblatt D)
2. Angabe der Anzahl der insgesamt beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der Arbeitsgemeinschaften in den letzten drei Geschäftsjahren (siehe Formblatt D)
3. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme 5.000.000,00 € für Personenschäden, 3.000.000,00 € für Sachschäden. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Bestätigung des Versicherers erfüllt werden, mit welcher dieser eine Aufstockung im Auftragsfall bestätigt. Bei Arbeitsgemeinschaften ist die Deckungssumme aller Mitglieder (ggf. objektkonkret) vorzuweisen.
4. Der Bewerber bzw. die Arbeitsgemeinschaft muss erklären, dass weder beim Bewerber noch bei einem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Ausschlussgründe im Sinne nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegen. Diese Erklärung muss auch jeder qualifizierte NUN jeweils für sich abgeben. (siehe Formblatt C)
5. Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes, die nicht älter als 6 Monate ist. Die Frist wird ab dem Tag des Ablaufs der in der Vergabebekanntmachung genannten Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge zurückberechnet; dies gilt auch für den Fall einer nachträglichen Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge. Diese ist von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen.
6. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 3 Monate; maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend).
Die Formblätter sind für die Strukturierung der Teilnahmeanträge zwingender Bestandteil.
Vorlage der nachstehenden Referenzen aus den letzten 10 Jahren, mit Angabe des Auftraggebers und des dortigen Ansprechpartners, einer Projektbeschreibung, ggf. der Funktion des Bewerbers innerhalb der Arbeitsgemeinschaft sowie der Auftragssumme der Leistungen der bearbeiteten Leistungsphasen (siehe auch Formblatt E).
- Referenz über die Verhandlung mit mehreren Eigentümern (mindestens 20) hinsichtlich des Ankaufes durch einen öffentlichen Auftraggeber zum Zweck der Umnutzung bis zur Vorlage unterschriftsreifer Verträge aus den letzten 10 Jahren
- Referenz über die Verhandlung mit einem oder mehreren Pächtern hinsichtlich der Pachtentschädigung im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers bis zur Vorlage eines unterschriftsreifen Vertrages aus den letzten 10 Jahren
- Referenz der Ermittlung der Pachtentschädigung aus den letzten 10 Jahren
- Referenz über die Potentialanalyse geeigneter landwirtschaftlicher Nutzflächen als Tauschflächen/ Ersatzflächen aus den letzten 10 Jahren
Die vorgenannten Bedingungen hinsichtlich der Referenzen können jeweils durch eine oder unterschiedliche Referenzen nachgewiesen werden. Die genaue Bewertung und deren Abstufung ist der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen mit der gleichen Punktzahl und ist die Bewerberzahl nach der oben beschriebenen Auswahl und den dort zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, so wird die Vergabestelle die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los treffen, vgl. § 75 Abs. 6 VgV.
Die Bedingungen sind dem Pkt. III 1.1 zu entnehmen und:
1. Jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaften muss erklären, dass im Falle der Beauftragung alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Es muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der berechtigt ist, im Namen der Mitglieder mit Wirkung für und gegen diese rechtsverbindlichen Erklärungen im Vergabeverfahren abzugeben/entgegenzunehmen.
2. Der Bewerber bzw. die o.g. Gemeinschaft muss erklären, ob der Einsatz von qualifizierten NUN vorgesehen ist. Es kann die Vorlage einer Verpflichtungserklärung verlangt werden.
3. Angaben zu wirtschaftl. und/oder rechtl. Verknüpfungen zu anderen Unternehmen - auch Negativerklärung, falls nichtzutreffend.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Angebotserarbeitung sowie etwaige Präsentationstermine wird keine Entschädigung gezahlt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Vergaberügen sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zu der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Angebots bei der unter Punkt VI. 4.1 benannten Stelle zu rügen. Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (bei Ablehnung einer Rüge): spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Vergaberüge des Unternehmens, welches eine Verletzung seiner Rechte nach den §§ 97 ff GWB geltend macht, nicht abhelfen zu wollen.