Architektur- und Ingenieurleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 102/22
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 138-395007)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Naumburg (Saale)
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.burgenlandkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektur- und Ingenieurleistungen
Objektplanung Gebäude
Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
Objektplanung Freianlagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
nachzuweisende bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit jährlicher Deckung von mindestens 2 Mio. Euro für Personenschäden und mindestens 1,5 Mio. Euro für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
nachzuweisende bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit jährlicher Deckung von mindestens 2 Mio. Euro für Personenschäden und mindestens 1,5 Mio.
Die folgenden Angaben sind Angaben i.S.d. Abschnitt III.1.2) und betreffen die Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und gelten losübergreifend:
- Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer jährlichen Deckung von mindestens 2 Mio. Euro für Personenschäden und mindestens 1,5 Mio. Euro für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge.
Einzureichen mit Teilnahmeantrag von Bieter bzw. BG und jedem Mitgl. der BG, ggf. von jedem Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe sowie ggf. von jedem reinen Eignungsverleiher
- Alternativ zum Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung: Erklärung eines (oder mehrerer) in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherers bzw. Kreditinstituts, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung im Sinne der oben genannten Kriterien abgeschlossen bzw. die Versicherungssumme auf die oben festgesetzten Summen erhöht wird.
Einzureichen nach Aufforderung durch den Auftraggeber von Bieter bzw. BG und jedem Mitgl. der BG, ggf. von jedem Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe sowie ggf. v.j. rein.Ev.
- Eigenerklärung zum durchschnittlich erzielten spezifischen Nettoumsatz in den Jahren 2019, 2020 und 2021
Einzureichen mit Teilnahmeantrag von Bieter bzw. BG und jedem Mitgl. der BG, ggf. von jedem Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe ggf. v.j. rein.Ev.
Erläuterung: Die auf das jeweilige Jahr bezogenen Angaben werden addiert und durch drei geteilt, um den durchschnittlichen Umsatzerlös pro Jahr zu ermitteln. Berücksichtigt werden nur spezifische Nettoumsätze, das sind bei Los 1 Umsatzerlöse aus der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, bei Los 2 aus der Fachplanung der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen nach § 53 Abs. 3 Nr. 1-3 und 7 HOAI, bei Los 3 aus der Fachplanung der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen nach § 53 Abs. 3 Nr. 4-6 HOAI und bei Los 4 aus der Objektplanung Freianlagen.
Der o.g. Nachweis über das Bestehen der Berufshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe ist eine Mindestanforderung an die Eignung. Bei Nichterfüllung Angebotsausschluss
Zusätzlich zu den bereits bekanntgemachten Mindestanforderungen in beruflich-technischer Hinsicht:
- Eigenerklärung zum Sicherheitsmanagement und zu technischen und organisatorischen Maßnahmen
Einzureichen mit Teilnahmeantrag von Bieter bzw. BG und jedem Mitgl. der BG, ggf. von jedem Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe sowie ggf. von jedem reinen Eignungsverleiher
Vorgaben der Archtikten- und Ingenieurkammer
Siehe Ziffer III.1.1): Dort die Angaben zur besonderen Berufsqualifikation
Eigenerklärungen gem. LVG LSA
1) Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach der VgV. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen.
2) Die Bewerber müssen ihren Teilnahmeantrag digital beim Auftraggeber einreichen.
3) Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax, per E-Mail oder über die nicht dafür vorgesehenen Funktionen der Projektplattform (etwa das Kommunikationstool) ist nicht zugelassen.
4) Den drei bis fünf am besten qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die Vergabeunterlagen für die Stufe 2 zum Download zur Verfügung gestellt, soweit sie sich noch nicht bei den Vergabeunterlagen befinden. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
5) Für den Fall, dass mehr als drei Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen, erfolgt eine Auswahl entsprechend der Eignungskriterien wie unter Ziffer II.2.9) zum jeweiligen Los ersichtlich.
6) Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
7) Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 56 VgV nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
8) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie per E-Mail oder über die Projektplattform innerhalb der in den Bewerbungsbedingungen (Anlage 1) genannten Frist gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten auf der Projektplattform, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der VK Sachsen-Anhalt zu stellen.
Objektplanung Gebäude
Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
Objektplanung Freianlagen
Das Goethegymnasium in Weißenfels (Am Kloster 4) soll unter Einsatz von Fördermitteln saniert werden.
Alle Planungen und späteren Umsetzungen sind in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Denkmalbehörde des Landkreises, z.T. auch mit der Unteren Naturschutzbehörde durchzuführen und mit deren Forderungen in Einklang zu bringen.
Zur Umsetzung dieses Projekts benötigt der Auftraggeber planerische Unterstützung. Gegenstand der hiesigen Vergabe sind daher die folgenden Planungsleistungen:
- die Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI, LPH 1-9, Los 1,
- die Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI, Anlagengruppen § 53 Abs. 3 Nr. 1, 2, 3, 7, LPH 1-9, Los 2,
- die Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI, Anlagengruppen § 53 Abs. 3 Nr. 4, 5, 6, LPH 1-9, Los 3,
- die Objektplanung Freianlagenplanung nach § 39 HOAI, LPH 1-9, Los 4.
Die folgenden Angaben betreffen die Auswahl der drei bis fünf am besten geeigneten Bewerber:
Los 1:
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz pro Jahr:
größer gleich 1,3 Mio. Euro führt zu 10 Punkten
größer gleich 1,2 Mio. Euro führt zu 9 Punkten
größer gleich 1,1 Mio. Euro führt zu 8 Punkten
größer gleich 1,0 Mio. Euro führt zu 7 Punkten
größer gleich 0,9 Mio. Euro führt zu 6 Punkten
größer gleich 0,8 Mio. Euro führt zu 5 Punkten
größer gleich 0,7 Mio. Euro führt zu 4 Punkten
größer gleich 0,6 Mio. Euro führt zu 3 Punkten
größer gleich 0,5 Mio. Euro führt zu 2 Punkten
größer gleich 0,4 Mio. Euro führt zu 1 Punkt
größer gleich 0,4 Mio. Euro führt zu 0 Punkten
Referenzen:
Sanierung (Umbau oder Instandsetzung): Ja 20 Punkte, Nein 0 Punkte.
Gebäude stand unter Denkmalschutz: Ja 10 Punkte, Nein 0 Punkte.
Bauvorhaben zu wesentlichen Teilen zuwendungsgefördert: Ja 5 Punkte, Nein 0 Punkte.
Mitwirkung bei Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln: Ja 5 Punkte, Nein 0 Punkte.
Nutzung als Schule oder Integration Turnhalle im Gebäudeensemble: Ja 10 Punkte, Nein 0 Punkte.
Es wurden die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen LPH 1 bis LPH 9 erbracht. Für jede Leistungsphase werden 2 Punkte vergeben. Maximal können 18 Punkte erzielt werden.
Wenn die Netto-Baukosten der KG 300 und KG 400 1 Millionen EUR oder weniger betragen, werden 0 Punkte vergeben. Betragen sie 4.500.000,00 EUR oder mehr, werden 15 Punkte vergeben. Zwischenwerte werden linear interpoliert.
Los 2:
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz pro Jahr:
größer gleich 0,6 Mio. Euro führt zu 10 Punkten
größer gleich 0,55 Mio. Euro führt zu 9 Punkten
größer gleich 0,5 Mio. Euro führt zu 8 Punkten
größer gleich 0,45 Mio. Euro führt zu 7 Punkten
größer gleich 0,4 Mio. Euro führt zu 6 Punkten
größer gleich 0,35 Mio. Euro führt zu 5 Punkten
größer gleich 0,3 Mio. Euro führt zu 4 Punkten
größer gleich 0,25 Mio. Euro führt zu 3 Punkten
größer gleich 0,2 Mio. Euro führt zu 2 Punkten
größer gleich 0,15 Mio. Euro führt zu 1 Punkt
größer gleich 0,1 Mio. Euro führt zu 0 Punkten
Referenzen:
Sanierung (Umbau oder Instandsetzung): Ja 20 Punkte, Nein 0 Punkte.
Gebäude stand unter Denkmalschutz: Ja 10 Punkte, Nein 0 Punkte.
Bauvorhaben zu wesentlichen Teilen zuwendungsgefördert: Ja 5 Punkte, Nein 0 Punkte.
Mitwirkung bei Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln: Ja 5 Punkte, Nein 0 Punkte.
Es wurden die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen LPH 1 bis LPH 9 erbracht. Für jede Leistungsphase werden 2 Punkte vergeben. Maximal können 18 Punkte erzielt werden.
Die Netto-Baukosten der KG 410, 420, 430 und 470 werden bewertet. Betragen sie 500.000 EUR oder weniger, werden 0 Punkte vergeben. Betragen sie 1.800.000,00 EUR oder mehr, werden 15 Punkte vergeben. Zwischenwerte werden linear interpoliert.
Los 3:
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz pro Jahr:
größer gleich 0,6 Mio. Euro führt zu 10 Punkten
größer gleich 0,55 Mio. Euro führt zu 9 Punkten
größer gleich 0,5 Mio. Euro führt zu 8 Punkten
größer gleich 0,45 Mio. Euro führt zu 7 Punkten
größer gleich 0,4 Mio. Euro führt zu 6 Punkten
größer gleich 0,35 Mio. Euro führt zu 5 Punkten
größer gleich 0,3 Mio. Euro führt zu 4 Punkten
größer gleich 0,25 Mio. Euro führt zu 3 Punkten
größer gleich 0,2 Mio. Euro führt zu 2 Punkten
größer gleich 0,15 Mio. Euro führt zu 1 Punkt
größer gleich 0,1 Mio. Euro führt zu 0 Punkten
Referenzen:
Sanierung (Umbau oder Instandsetzung): Ja 20 Punkte, Nein 0 Punkte.
Gebäude stand unter Denkmalschutz: Ja 10 Punkte, Nein 0 Punkte.
Bauvorhaben zu wesentlichen Teilen zuwendungsgefördert: Ja 5 Punkte, Nein 0 Punkte.
Mitwirkung bei Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln: Ja 5 Punkte, Nein 0 Punkte.
Es wurden die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen LPH 1 bis LPH 9 erbracht. Für jede Leistungsphase werden 2 Punkte vergeben. Maximal können 18 Punkte erzielt werden.
Die Netto-Baukosten der KG 440, 450 und 460 werden bewertet. Betragen sie 300.000 EUR oder weniger, werden 0 Punkte vergeben. Betragen sie 1.200.000,00 EUR oder mehr, werden 15 Punkte vergeben. Zwischenwerte werden linear interpoliert.
Los 4:
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz pro Jahr:
größer gleich 0,4 Mio. Euro führt zu 10 Punkten
größer gleich 0,36 Mio. Euro führt zu 9 Punkten
größer gleich 0,32 Mio. Euro führt zu 8 Punkten
größer gleich 0,28 Mio. Euro führt zu 7 Punkten
größer gleich 0,24 Mio. Euro führt zu 6 Punkten
größer gleich 0,2 Mio. Euro führt zu 5 Punkten
größer gleich 0,16 Mio. Euro führt zu 4 Punkten
größer gleich 0,12 Mio. Euro führt zu 3 Punkten
größer gleich 0,08 Mio. Euro führt zu 2 Punkten
größer gleich 0,04 Mio. Euro führt zu 1 Punkt
größer gleich 0 Euro führt zu 0 Punkten.
Referenzen:
Freianlagen bzw. Außenanlagen in Gestalt eines Schul- und Pausenhofs: Ja 20 Punkte, Nein 0 Punkte.
Bauen bei laufendem Betrieb (z.B. während der Schulzeit): Ja 10 Punkte, Nein 0 Punkte.
Gebäude stand unter Denkmalschutz: Ja 10 Punkte, Nein 0 Punkte.
Bauvorhaben zu wesentlichen Teilen zuwendungsgefördert: Ja 3 Punkte, Nein 0 Punkte.
Mitwirkung bei Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln: Ja 3 Punkte, Nein 3 Punkte.
Es wurden die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen LPH 1 bis LPH 9 erbracht. Für jede Leistungsphase werden 2 Punkte vergeben. Maximal können 18 Punkte erzielt werden.
Die Netto-Baukosten der KG 500 werden bewertet. Betragen sie 100.000 EUR oder weniger, werden 0 Punkte vergeben. Betragen sie 500.000,00 EUR oder mehr, werden 15 Punkte vergeben. Zwischenwerte werden linear interpoliert.