HWSB Sandau-Havelberg km 81,875-82,5 (Kampfmittelräumung) Referenznummer der Bekanntmachung: 22/N/0154/GN
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
HWSB Sandau-Havelberg km 81,875-82,5 (Kampfmittelräumung)
Bauvorbereitende und Baubegleitende Kampfmittelräumung
Der rechte Elbdeich südwestlich der Stadt Havelberg wird als Hochwasserschadensbeseitigungsmaßnahme "HWSB re. ED Sandau-Havelberg km 81,875 - 85,5" entsprechend den aktuellen Anforderungen an eine Hochwasserschutzanlage ausgebaut. Hierbei wird unter Beibehaltung der bisherigen Trasse eine Erhöhung und landseitige Verbreiterung ausgeführt. Im benannten Deichabschnitt sowie für den Bau notwendigen Nebenflächen ist vor bodeneingreifenden Maßnahmen eine Kampfmittelräumung notwendig.
Elbhauptdeich bei Havelberg km 81,875-82,5
Bauvorbereitende Sondierung Elbhauptdeich und Nebenflächen
- Sondierung/Räumung Deich und Nebenflächen: 32.750m²
- Sondierung/Räumung Gewässerrandstreifen: 825m²
- Sondierung/Räumung Gehölzflächen: 3.850m²
Baubegleitende KMR im Zuge der Deichbaumaßnahme
ELER HWS
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HWSB Sandau-Havelberg km 81,875-82,5 (Kampfmittelräumung)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gardelegen
NUTS-Code: DEE04 Altmarkkreis Salzwedel
Postleitzahl: 39638
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.