Lieferung von 400 Stück Notebooks inkl. Dockingstations an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt Referenznummer der Bekanntmachung: IBLSA - 02/2022 Lieferung von 400 Laptops inkl. DS
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ib-sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 400 Stück Notebooks inkl. Dockingstations an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Lieferung von 400 Stück Notebooks inkl. Dockingstations an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Domplatz 12, 39104 Magdeburg
Lieferung von 400 Stück Notebooks inkl. Dockingstations an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt
II.1.1) Referenznummer der Bekanntmachung: IBLSA - 02/2022 Lieferung von 400 Laptops inkl. Dockingstations
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, die Abfrage im Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. WRegG vornehmen und ggf. einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
Vorlage des Nachweises der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der ABSt Sachsen-Anhalt
(https://sachsen-anhalt.abst.de) bzw. AVPQ (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de)
oder Vorlage folgender Einzelnachweise:
- Gewerbeanmeldung/-Ummeldung oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
- aktueller Handelsregisterauszug oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
- Bewerbererklärung des Landes Sachsen-Anhalt
- Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen
- Nachweis einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie des Teils der Police oder des Nachweises, aus dem sich die versicherten Risiken nebst den Deckungssummen ergeben)
Darüber hinaus (nicht Bestandteil des AVPQ/ULV) sind folgende Nachweise/Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen:
- ggf. Bietergemeinschaftserklärung
Bei Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung abzugeben.
Sollte eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben, so sind die vorstehend angeführten Eignungsnachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
- Für Nachunternehmer sind die Bewerbererklärung Sachsen-Anhalt sowie die Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, ausgefüllt und in Textform einzureichen.
Vorlage einer Referenzliste über mindestens drei vergleichbare Lieferungen der letzten drei Geschäftsjahre mit Angabe des Auftraggebers, Ansprechpartners und Telefonnummer sowie des Auftragswertes
- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des Landesvergabegesetzes)
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes)
- Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 12 des Landesvergabegesetzes)
- Ergänzende Vertragsbedingungen (zu den §§ 12, 17 und 18 des Landesvergabegesetzes)
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Abschnitt IV: Verfahren
keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.
Die Vergabeunterlagen sowie alle weiteren Informationen (insbesondere Bieterinformationen) werden ausschließlich auf dem eVergabe-Portal veröffentlicht/zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist daher verpflichtet, sich regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren.
2.
Teststellung
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine Teststellung für einen Zeitraum von 10 Arbeitstagen durchzuführen (voraussichtlich in der 37.-38. KW 2022).
3.
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).