Lieferung von Wasserstoffperoxid 50% und 35% Referenznummer der Bekanntmachung: BET22_0407H2O2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bitterfeld-Wolfen
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gkw-bitterfeld-wolfen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Wasserstoffperoxid 50% und 35%
Die GKW - Gemeinschaftsklärwerk Bitterfeld-Wolfen GmbH reinigt neben industriellen Abwässern des Chemieparks Bitterfeld-Wolfen auch kommunale Abwässer aus dem Einzugsgebiet des Abwasserzweckverbandes Westliche Mulde. Die Auftraggeberin plant, im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV die Betriebsstoffe Wasserstoffperoxid 50% und Wasserstoffperoxid 35% zu beschaffen. Diese werden für die industrielle und kommunale Abluftbehandlung benötigt.
Die Auftraggeberin beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über sechs Monate mit zwei Rahmenvereinbarungspartnern. Es besteht die zweimalige Option auf Seiten der Auftraggeberin, die Rahmenvereinbarung jeweils um drei Monate zu verlängern.
Die Bieter haben zunächst Erstangebote abzugeben. Die Auftraggeberin behält sich dabei gemäß § 17 Abs. 11 VgV vor, den Zuschlag für die Lieferung von ca. 9,5 t Wasserstoffperoxid 50% und
ca. 1,8 t Wasserstoffperoxid 35% für den Monat August bereits auf das niedrigste Erstangebot zu erteilen. Andernfalls führt die Auftraggeberin mit den Bietern im Anschluss Verhandlungen über die Erstangebote. Anschließend fordert die Auftraggeberin die Bieter zur Abgabe endgültiger Angebote auf.
Mit Zuschlagserteilung erfolgt die Beauftragung der Lieferung von ca. 9,5 t Wasserstoffperoxid 50% und ca. 1,8 t Wasserstoffperoxid 35% für den Monat August an den Bieter mit dem in diesem Vergabeverfahren angebotenen niedrigsten Preis. Danach führt die Auftraggeberin monatlich für die Lieferung von Wasserstoffperoxid 50% und Wasserstoffperoxid 35% einen Miniwettbewerb durch; den Einzelauftrag erhält jeweils der Rahmenvereinbarungspartner mit dem im Miniwettbewerb angebotenen niedrigsten Preis.
Unter Ziffer V.2.4 wurde als Gesamtwert der Beschaffung der Wert "1" eingesetzt, da es sich um ein Pflichtfeld handelt. Der tatsächliche Gesamtwert der Beschaffung liegt deutlich höher. Eine genaue Angabe des Gesamtwertes ist jedoch nicht möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Aufgrund der Notwendigkeit der Lieferung ab August können die Mindestfristen (>15 Tage) für die regulären Verfahren nicht eingehalten werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Wasserstoffperoxid 50% und 35%
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eilenburg
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04838
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.