Neubau Betriebshof Nord - Gebäudeautomation Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-405-01-03-0569
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mvbnet.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Betriebshof Nord - Gebäudeautomation
Die Ausschreibung beinhaltet Leistungen der Gebäudeautomation im Rahmen des Neubaus des Betriebshofes Nord in Magdeburg.
AE / EZB Herrenkrugstraße 39114 Magdeburg Deutschland
Das Automationssystem ist als digitales, netzwerkfähiges und gewerkeübergreifendes System geplant. Das Automationssystem besteht im feldnahen Bereich aus Automationsstationen, welche in der Technikzentrale im Dachgeschoß und in den Ebenen die Automationsaufgaben autark übernehmen. Die Automationsstationen sind als native BACnet-Stationen auszuführen, arbeiten autark und kommunizieren
dabei zur Realisierung der übergreifenden Gesamtfunktionalität untereinander und mit der GLT über Netzwerk und BACnet / IP. Der Datenaustausch der Automationsnstationen untereinander ist dabei übersichtlich organisiert und auf das jeweils Benötigte begrenzt. In der GLT liegen jedoch alle Informationen vor.
Die Automationsstationen sind gewerkeweise in den Informationsschwerpunkten der Technikzentralen oder abgesetzt in dafür geeigneten Bereichen, Räumen oder Standorten gemäß Aufstellungsplan vorgesehenen.
Die Aufschaltung lokaler Bus- und Datensysteme (z.B. M-Bus für die Erfassung von Verbrauchsdaten für HLKSE; Modbus/BACnet/Profinet für Datenanbindungen von Fremdanlagen,...) erfolgt über geeignete Schnittstellenmodule. IP-fähige Anlagenteile (z.B. BTA-Anlagen mit autarker Regelung, ...) werden über Netzwerkanbindung im vereinbartem Konzept relalisiert. Beide Anbindungen sind inkl. Inbetriebnahme Bestandteil dieser Kostengruppe.
Die sonstigen Leistungsmerkmale des Automationssystems werden von der Art und vom Umfang der technischen Gebäudeausrüstung bestimmt. Das heißt, die eingesetzten Komponenten (Fühler, Wächter, Stellglieder, Bediengeräte, DDC/SPS, Frequenzumrichter, etc.) werden durch die Anlagenstruktur und durch die zu erfüllende Aufgabe unter Berücksichtigung aller relevanten Parameter definiert.
Die Bedienung des Automationssystems und damit der Funktionen der technischen Gebäudeausrüstung erfolgt je nach nachfolgender LV/Ausschreibung in den Hierarchieebenen des Systems wie folgt:
1) Lokale Bedienung im Feld (mechanischer Handeingriff an den Stellgliedern)
2) Lokale Bedienung für digitale und analoge Ansteuerungen von der Oberfläche des B&B-Touchbedienfeldes und von der Handebene auf den DDC-Modulen hinter der Schaltschrankfront.
3) Lokale Bedienung an der Automationsstation über Ethernet- oder WLAN-Schnittstelle mit Programmiergerät bzw. Laptop auch von außerhalb der Technikzentrale erreichbar.
4) Tablet-PC als Bedien- und Beobachtungsgerät - eingebunden über lokal vorhandenes WLAN - zur freien und damit beweglichen Nutzung innerhalb der Technikzentrale(n) auf der Visualisierung der GLT bei Verwendung von HTML5-Grafiken als Option im Lieferumfang der IT-Abteilung des Endkunden.
5) Lokale oder zentrale Bedienung über die B&B-Panel(s) in der Schaltschrankfront
6) Zentrale Bedienung über die GLT-/Managementebene
Die Normalbetriebsart ist jedoch die störungsfreie "Vollautomatik".
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Eigenerklärung zum Nachweis der beruflichen Qualifikation (Ausbildungs- und Befähigungsnachweise) der für die Leistungserbringung verantwortlichen Personen
-Eigenerklärung, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister vorliegen, ferner, dass keine Ausschlussgründe gemäß Mindestlohngesetz § 19 Abs. (1), Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 Abs. (1) Satz 1 oder 2 und Arbeitnehmerentsendegesetz § 21 Abs. (1) vorliegen, ferner, dass das Unternehmen und/oder dessen Organe nicht auf der "Anti-Terror-Liste" geführt werden
-Entsprechendes Formular des Formularsatzes zum Landesvergabegesetz LSA
-Eigenerklärung zum Eignungsnachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
-Nachunternehmernachweis, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) tatsächlich zur Verfügung stehen.
-Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB vorliegen.
-Entsprechendes Formular des Formularsatzes zum Landesvergabegesetz LSA
-Eigenerklärung zum Eignungsnachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
-Nachunternehmernachweis, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) tatsächlich zur Verfügung stehen.
-Entsprechendes Formular des Formularsatzes zum Landesvergabegesetz LSA
-Anzahl des Gesamtpersonals der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahr
Auflistung von vergleichbaren Referenzen für die ausgeschriebene Leistung
(Auftragger + enstprechender Ansprechpartner, Auftragswert,
Auftragsgröße)
-Mindestens EINE Referenz aus den 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren 2017-2021
Für den Teilnahmewettbewerb sind, soweit vorgesehen, die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden. Alle weiteren Erklärungen, Nachweise, Referenzen, Zertifikate etc. sind vom Bewerber selbst zu erstellen.
Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und den Bewerbern / Bietern erfolgt während des gesamten Verfahrens ausschließlich über das Vergabeportal des Auftraggebers.
Mitteilungen des Auftraggebers an die Bewerber / Bieter gelten als zugegangen, wenn diese im Vergabeportal eingestellt werden. Alle Bewerber / Bieter sind daher gehalten, im eigenen Interesse, regelmäßig im Vergabeportal nach Mitteilungen des Auftraggebers zu schauen, insbesondere 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Hinweise auf etwaige Unklarheiten sind bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist ausschließlich über das o. g. Vergabeportal an den Auftraggeber zu richten. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen.
Mängelanspruchsbürgschaft: 5 v. H.
Vertragserfüllungsbürgschaft: 3 v. H.
Zahlungsplan hat zur Grundlage den Leistungsstand. Vom AN ist eine Übersicht zu erstellen, aus der die Ermittlung der vorgesehenen Zahlungen auf Grundlage des Angebotes und der erreichte Leistungsstand im Vergleich erkennbar sind.
Der Bieter hat einen Zahlungsplan zu entwerfen.
Dieser wird ihm Rahmen eines Auftaktgespräches mit dem AN abgestimmt.
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebotsfrist: Bewerber haben mit Teilnahmeantragsabgabe zu erklären, ob die von dem Auftraggeber vorgesehene Frist von 30 Kalendertagen für die Erstellung der Angebote aus Ihrer Sicht realistisch ist.
Der Auftraggeber weist auf § 15 Abs. (3) Satz 3; SektVO hin, wonach die Angebotsfrist mindestens 10 Tage betragen muss, wenn eine einvernehmliche Einigung unterbleibt.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit der Vergabe auf das Erstangebot ohne in Verhandlungen einzutreten! Grundlage: SektVO § 15 Abs. (4). Der Auftraggeber kann im Verhandlungsverfahren den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten, wenn er sich diese Möglichkeit in der Auftragsbekanntmachung oder in der Aufforderung zur Interessensbestätigung vorbehalten hat.
Die Bieter haben die Vergabeunterlagen nach Erhalt unverzüglich durchzuarbeiten und zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen, die dem Bieter übergeben wurden Unklarheiten oder verstoßen nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die MVB hierauf unverzüglich hin.
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, wenn:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]