KHZG Patientenportal nach FTB2 Referenznummer der Bekanntmachung: HAL_UK_05_2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.medizin.uni-halle.de
Abschnitt II: Gegenstand
KHZG Patientenportal nach FTB2
Das Universitätsklinikum Halle (Saale) (UKH) ist in der Digitalisierung der medizinischen Prozesse bereits fortgeschritten und benutzt als Krankenhausinformationssystem (KIS) das Programm ORBIS der Firma Dedalus Healthcare mit HYDMedia G6 als Archivsystem. Als RIS/PACS kommen ORBIS-RIS und Dedalus Deep-Unity zum Einsatz.Das KIS Orbis wird in der ambulanten und stationären Versorgung flächendeckend verwendet. Stand März 2021 sind rund 1 Tsd. Terminkalender in 125 Kalendergruppen in Orbis angelegt; hierüber erfolgt eine differenzierte Steuerung der Patientenflüsse.Die Bundesregierung hat mit dem Krankenhauszukunftsgesetz im Jahr 2021 einen Rahmen geschaffen, der die Digitalisierung im Gesundheitswesen besonders in den patientenorientierten Bereichen vorantreiben soll. Das UKH nutzt diese Gelegenheit, um den Digitalisierungsgrad weiter zu erhöhen. Die Digitalisierungsstrategie des UKH verfolgt 3 Teilziele:
1. Verbesserung der internen und externen Kommunikation
2. Digitalisierung der Prozesse
3. Erschließung neuer, digital geprägter Geschäftsfelder (wie z.B. Telemedizin)
Ernst-Grube-Straße 40
06120 Halle (Saale)
Die Digitalisierungsstrategie des Universitätsklinikums Halle (Saale) besteht aus folgenden Themenfeldern: Kommunikation (intern / extern); Digitalisierung der Prozesse; Neue Geschäftsfelder (wie z.B. Telemedizin)
Mit diesem Vorhaben soll insbesondere zu aller erst die externe Kommunikation (Patienten/ Zuweiser/ Weiterbehandler) digitalisiert und hinsichtlich der Effizienz und der Qualität optimiert werden; als „Nebeneffekt“ sollen auch die (internen) Prozesse angepasst und verbessert werden. So kann sich der Behandler beispielsweise schon vor dem ersten Patientenkontakt bereits mit den Patientendaten befassen und ggf. ergänzende Informationen vorab einfordern.
Zur Sicherstellung eines durchgängig digitalen Prozesses sind folgende Bestandteile abzubilden:
1. Online-Terminvergabe mit Terminerinnerungsmöglichkeit per E-Mail oder SMS für Patienten und Zuweiser
2. Digitale Übermittlung von Zuweiser- und/ oder Patientenunterlagen an das UKH und umgekehrt
a) Überweisungen
b) Vorbefunde
c) Anamnese
d) ggf. Einwilligungen
e) Arztbrief, Befundbericht und sonstige Daten (z.B. Röntgenbilder)
3. Zentrales Onboarding ggf. inkl. Self-Service Stationen
4. Einheitliches Patientenaufrufsystem (Nummer zu Raum)
5. Konsolidierung aller relevanten Daten in der elektronischen Patientenakte
6. Bereitstellung der Ergebnisse an Patienten bzw. autorisierte Dritte (Zuwei-sern)
Ziel des UKH ist es, ein ganzheitliches Patientenportal in die bestehende IT-Landschaft zu integrieren und dabei Medienbrüche für Patienten und Klinikpersonal zu vermeiden.Die technische Umsetzung muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, das heißt, den Anforderungen an die Schutzziele der Informationssicherheit (Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität), einfache Benutzerführung und integrierte Schnittstellen.Die Projektumsetzung soll im Rahmen einer Werkleistung erfolgen, bei der der Auf-tragnehmer die Verantwortung für die zeit- und umfangsgerechte Implementierung übernimmt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
KHZG Patientenportal nach FTB2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften imVergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggebergerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.