Modernisierung und Instandsetzung KiTa Zum Ententeich - LOS 2 Planung technische Gebäudeausstattung § 53 ff. AG 1-3 Referenznummer der Bekanntmachung: 3.3-11-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halberstadt
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 38820
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.halberstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung und Instandsetzung KiTa Zum Ententeich - LOS 2 Planung technische Gebäudeausstattung § 53 ff. AG 1-3
Die Kita "Zum Ententeich" in der nördlichen Altstadt Halberstadts gelegen bietet Platz für 130 Kinder (60 Krippenkinder, 70 Kindergartenkinder) und wurde in der Vergangenheit bereits fassadenseitig saniert. Nunmehr ist die Sanierung und Modernisierung der Innenräume geplant, da über die zurückliegenden Jahre ein erheblicher Instandsetzungsstau entstanden ist. Mit Umsetzung der geplanten Maßnahmen wird ebenfalls die Barrierefreiheit im Gesamtobjekt gewährleistet. Der Umfang der Leistungen und vorliegende Grundrissdarstellungen sind dem beiliegenden Fördermittelantrag zu entnehmen. Die Planung und Realisierung ist für die Haushaltsjahre 2022 - 2025 geplant und aus fördermittelrechtlicher Sicht zwingend in diesem Zeitraum abzuschließen. Bei der Planung und Ausführung der Maßnahme ist dem Auftraggeber eine Konzeption in puncto Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit, Klimaanpassung und die Berücksichtigung der besonderen sozialen Bedeutung des Standortes ein besonderes Anliegen.
Stadt Halberstadt
Domplatz 49
38820 Halberstadt
Planung der technischen Ausrüstung in den Leistungsphasen 1 - 9 nach § 53 ff. HOAI für die Anlagengruppen 1 - 3
Leistungsinhalt sollen die Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen ge-mäß Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3) HOAI sein. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist dem beigefügten Vertragsmuster zu entnehmen.
Auf Grundlage von Anlage 15 HOAI werden alle Anlagengruppen dieser Maß-nahme der Honorarzone II zugeordnet.
Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen:
- Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 55 HOAI
- Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 55 HOAI
- Stufe 3: Leistungsphase 9 nach § 55 HOAI
Die Besonderen Leistungen sind der Vergabeunterlage zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Namentliche Nennung des Büroinhabers und des Projekt- sowie Bauleiters und deren Qualifikation. Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV (Berufs-/Handelsregister bzw. Ge-werbeanmeldung) oder Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV des Büroinhabers / der Büroinhaberin oder einer Führungskraft.
Gemäß § 75 Abs. 2 und 3 VgV ist zugelassen, wer die Berufsbezeichnung "Inge-nieur" tragen darf und berechtigt ist in der Bundesrepublik Deutschland als Pla-ner in der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik tätig zu werden.
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung für den Auftragsfall gem. § 45 Abs. 1 Satz 3 sowie Abs. 4 Satz 2 VgV.
- Für Personenschäden: mindestens 1.500.000 €
- Für sonstige Schäden: mindestens 1.000.000 €
- jeweils 2-fach maximiert
Sollte eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe nicht vorliegen, ist als Nachweis auch die Bestätigung eines Versicherers ausreichend, dass dieser bereit ist, im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unter-nehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersicht-lich ist gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
Das Büro gilt als geeignet, wenn die Zahl der Beschäftigten inklusive aller Vorgesetzten und Inhaber im Durchschnitt über die letzten drei Jahre mindestens 3 beträgt.
Nennung des vorgesehenen Personals für die Leistungserbringung (Projektleiter, Bauleiter) inklusive Angaben zu deren Qualifikation und Berufserfahrung
§ 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV
Eigenerklärung über die Referenz der Planung TGA HLS (AG 1 - 3) für die Modernisierung/Sanierung bzw. den Umbau einer Kindertageseinrich-tung in den letzten zehn Jahren (seit 01.01.2012)
Eigenerklärung über die Referenz der Planung TGA HLS (AG 1 - 3) für die Modernisierung/Sanie-rung bzw. den Umbau einer Kindertageseinrichtung in den letzten zehn Jahren
Eigenerklärung über die Referenz zur Verwen-dung von Fördermitteln in den letzten zehn Jahren (seit 01.01.2012)
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Natürliche Personen, die nach Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur, oder vergleichbar berechtigt sind. Juristische Personen, deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die hier verlangte Leistung ausgerichtet ist und deren Gesellschafter /bevollmächtigter Vertreter und der verantwortliche Projektleiter, die an natürlichen Personen gestellte Anforderungen erfüllen. Ist die Berufsbezeichnung "Ingenieur" in einem Herkunftsland gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über einen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinien 2013/55 /EU des EU-Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 zur Änderung der RL 2005/36/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung EU Nr. 1024/2012 des EU-Parlaments und des Rates über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems entspricht. Für im Inland ansässige Bewerber gilt die HOAI in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Für das Projekt gelten die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt sowie nutzerspezifische Vorschriften, welche sich aus der Mitfinanzierung des Vorhabens aus öffentlichen Finanzierungshilfen ergeben.
Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
Die Erklärung muss auch von vorgesehenen Nachunternehmern, jeweils für sich selbst abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die in bzw. unter Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Angaben werden in einem Teilnahmeantrag abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Der Teilnahmeantrag kann als Word-Dokument heruntergeladen
werden. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV.2.2. genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen- Firmenname und Anschrift), die den Teilnahmeantrag oder das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach § 126b BGB. Der Teilnahmeantrag ist fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3. genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Teilnahmeanträge die als E-Mail oder per Fax oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an. Eine qualifizierte oder
fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.
2. Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu
informieren.
3. Etwaige Fragen zum Verfahren sind über das Vergabeportal per Nachricht in elektronischer Form an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind
öffentlich unter der unter Punkt I.3 genannten Web-Seite einsehbar.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaftbauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/1-und-2-vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.