Lieferung von Niederflur-Gelenk/Standardbussen für den Stadtlinienverkehr Referenznummer der Bekanntmachung: A 2021/11

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.havag.com
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von Niederflur-Gelenk/Standardbussen für den Stadtlinienverkehr

Referenznummer der Bekanntmachung: A 2021/11
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34121400 Niederflurbusse
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung von Niederflur-Gelenk/Standardbussen für den Stadtlinienverkehr

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50113000 Reparatur und Wartung von Bussen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Halle (Saale)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschaffung von Niederflur-Gelenk/Standardbussen für den Stadtlinienverkehr.

Herstellung und betriebsbereite Lieferung in den Jahren 2022 bis 2030.

Folgender Lieferumfang ist vorgesehen:

* 2022, 5 Niederflurgelenkbusse als Festbestellung

* 2026, 6 Niederflurstandardbusse als Festbestellung

* 2027, 2 Niederflurgelenkbusse, davon 2 Busse als Option

* 2027, 9 Niederflurstandardbusse, davon 2 Busse als Festbestellung und 7 Busse als Option

* 2028, 6 Niederflurstandardbusse, davon 2 Busse als Festbestellung und 4 Busse als Option

* 2029, 6 Niederflurstandardbusse, davon 2 Busse als Festbestellung und 4 Busse als Option

* 2030, 2 Niederflurstandardbusse, davon 1 Bus als Festbestellung und 1 Bus als Option

* 2030, 3 Niederflurgelenkbusse, davon 2 Busse als Festbestellung und 1 Bus als Option

Die Busse müssen zwingend folgende Eigenschaften (Mindestanforderung) erfüllen

(weitere Erläuterungen dazu befinden sich im Lastenheft):

1. Niederflurgelenk KOM SG (ca. 18 m), Niederflurstandardbus SL (ca. 12 m)

2. Fahrgastraumtüren: 3-türig (Doppelflügel)

3. Behindertengerechte Ausführung

4. Linkslenker

5. Zulassung für Deutschland

6. Dieselantrieb / Abgasnorm EURO 6

7. Mild-Hybrid (E-Leistung 5 bis 20 kW (48V))

8. Dauerbremse (Retarder)

9. Servolenkung (elektro-hydraulisch)

10. Bussystem (CAN-Bus mindestens vorhanden)

11. Abbiegeassistent (optisch/akustisch)

12. Trennscheibe über ganze Fahrertür

13. Eignung Schulbusverkehr

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

- 7 Niederflurstandardbusse in 2027

- 2 Niederflurgelenkbusse in 2027

- 4 Niedeflurstandardbusse in 2028

- 4 Niederflurstandardbusse in 2029

- 1 Niederflurstandardbus in 2030

- 1 Niederflurgelenkbus in 2030

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Auftraggeberin behält sich vor, Angebote zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 Prozent des Gesamtwertes aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind und mit denen auch keine sonstigen Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang bestehen (§ 55 Abs. 1 SektVO).

Die Auftraggeberin behält sich daher vor, die Angaben zur Herkunft der angebotenen Ware bzw. zum Fertigungsort sowie Angaben zum Zollwert der Waren von den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern zu verlangen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 146-389476
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: A 2021/11
Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von Niederflur-Gelenk/Standardbussen für den Stadtlinienverkehr

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
26/04/2022
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

a) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht.

b) Unter Verweis auf § 10 SektVO weist die Auftraggeberin explizit darauf hin, dass die Einreichung des Teilnahmeantrags und soweit ein Bewerber im Laufe des Verfahrens zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat. Hierfür ist eine Registrierung auf dem Portal notwendig.

Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Papier (per Post), per E-Mail, per FAX sind nicht zulässig und können nicht berücksichtigt werden.

c) Noch nicht bei www.evergabe-online.de registrierte Teilnehmer haben eigenverantwortlich während des Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass sie sich über etwaige Änderungen der Unterlagen bzw. sonstige Informationen über das Portal informieren.

d) Anfragen sind über das Portal: evergabe-online.de an die Auftraggeberin zu richten. Es erfolgt keine mündliche Beantwortung von Fragen.

e) Die von der Auftraggeberin ausgereichten Unterlagen sind zu verwenden und an jeweils vorgesehener Stelle rechtsverbindlich zu unterschreiben.

f) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.

g) Die mit gegenständlicher Veröffentlichung abrufbaren Unterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe weiter konkretisiert. Die mit Bekanntmachung veröffentlichten Unterlagen ermöglichen interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme vorzunehmen (siehe auf Erfordernis nach Begründung zu § 41 Abs. 1 SektVO).

h) Der Bewerberbogen und soweit vorgesehen die entsprechenden Anlagen zum Bewerberbogen müssen vollständig ausgefüllt und von einem Vertretungsberechtigten und/oder dem/den bevollmächtigten Vertreter(n) unterschrieben sein.

i) Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben, dass gilt auch für Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind.

j) Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Bewerberbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, es ist nur ein Bewerberbogen auszufüllen.

k) Bei Bewerbergemeinschaften ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist (Anlage 1).

l) Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.

m) Nebenangebote sind nicht zugelassen.

n) Die Teilnahme von Bewerbern/Bietern an der Öffnung der Teilnahmeanträge/Angeboten ist ausgeschlossen.

o) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hinweis auf § 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem

Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder

zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/07/2022