Stadtumbau-Aufwertung/Wachstum und nachhaltige Erneuerung -Aufwertung LHS Magdeburg "Sanierung Eskarpenmauer Maybachstraße 1.BA"Los 5.02 - Baufeldfreimachung, Umpflanzung und Rodung von Bewuchs (30-ZV-0177/22) Referenznummer der Bekanntmachung: 30-ZV-0177/22
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39090
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.magdeburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtumbau-Aufwertung/Wachstum und nachhaltige Erneuerung -Aufwertung LHS Magdeburg "Sanierung Eskarpenmauer Maybachstraße 1.BA"Los 5.02 - Baufeldfreimachung, Umpflanzung und Rodung von Bewuchs (30-ZV-0177/22)
Bestand: Es handelt sich um eine mit Wildstauden und Röhrichten bewachsene feuchte bis nasse Fläche zwischen der Eskarpenmauer und der Künette in der Maybachstraße in Magdeburg. Für die Sanierung der Eskarpenmauer ist für die Errichtung des Arbeitsraumes die Freimachung des Geländes erforderlich.
Planung: Im Baubereich befindet sich ein geschütztes Biotop bestehend aus einem größeren zusammenhängenden Röhrichtbestand. Dieser sowie die jap. Pestwurzbestände sind umzupflanzen. Es wird in 3 Hauptbauabschnitten gearbeitet. Baubeginn ist im Herbst 2022 mit den Umpflanzarbeiten der BA 1.1.1 und 1.1.2. Die Umpflanzarbeiten für die Baufeldfreimachung der BA 1.2.1 und 1.2.2 beginnen im Frühjahr 2024, die letzten Umpflanzarbeiten für die BA 1.3.1 und 1.3.2 beginnen im Frühjahr 2025. Nach Beendigung der Sanierungsarbeiten im 1 Quartal 2026 werden die Pflanzarbeiten ausgeführt. Die Baufeldfreimachung folgt dem Bauablauf der Mauersanierung und zieht sich ebenfalls über den gesamten Ausführungszeitraum. Weiterhin sind Bestände des jan. Knöterichs im Baubereich vorhanden. Diese sind vollständig zu beseitigen inkl. Bodenaustausch.
Magdeburg
Geländeflächen, sonstiges
- Staudenflächen roden ca. 950 m²
- Baumfällung ca. 1 Stk.
Vegetationsarbeiten
- Umpflanzungen ca. 600 m²;
- Solitärpflanzungen ca. 3 Stk.;
folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen
Ausführungsbeginn Bauabschnitt 1.1.1 und 1.1.2, Umpflanzung in den Bereich hinter den gesamtem Bauabschnitt 1, Ausführungsbeginn 01.10.2022;
Ausführung Bauabschnitt 1.2.1 und 1.2.2, Umpflanzung in Bauabschnitt 1.1.1 und 1.1.2 Ausführung im Frühjahr 2024;
Ausführung Bauabschnitt 1.3.1 und 1.3.2, Umpflanzung in den Bereich 1.1.1 und 1.1.2, Ausführung im Frühjahr 2025;
Pflanzarbeiten ist zu vollenden bis zum 30.6.2026
306.2.3
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Wettbewerbsregister beim Bundeszentralregister anfordern um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
---
Mit dem Angebot sind vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden einzureichen:
- Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt)
---
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU, VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen in der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters im Original, sofern nur im Original gültig
- Berufs- oder Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
- Gewerbeanmeldung oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes
- Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen oder gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im Original gültig)
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Der Auftraggeber wird von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung anfordern
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU, VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen mit dem Angebot der Vergabestelle vorzulegen:
- Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt)
---
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU, VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- die Vorlage von testierten Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Informationen über das Verhältnis zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten in den Jahresabschlüssen.
- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
- Gewerbeanmeldung oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Nachweis der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung nicht älter als 6 Monate (Haftpflichtversicherungsnachweis für Vermögens-, Sach- und Personenschäden) mit Angabe der Deckungssummen inkl. Mitteilung zu evtl. Ausschlussklauseln
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 3 EU, VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen mit dem Angebot der Vergabestelle vorzulegen:
- Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt)
---
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU, VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Auftragnehmer vorzulegen:
- Angaben über die Ausführung von Leistungen der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
- Angabe der technischen Fachkräfte und des Leitungspersonals
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt durch Eintragung im Formblatt Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235 VHB 2017)
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten- mit dem Angebot einzureichen sind:
---
- Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (Formblatt 221 VHB Stand 2019) oder Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme (Formblatt 222 VHB Stand 2019)
- Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019), sofern zutreffend
- Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235 VHB Stand 2019), sofern zutreffend
- Eigenerklärung Russland-Sanktionen (nur im Original zulässig, entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder in Papierform)
Präqualifizierte Unternehmen/ Mitglieder einer Bietergemeinschaft führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" (Formblatt 124 VHB 2017 - Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt) vor zulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen (Formblatt 124 VHB 2017 - Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt) auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (Formblatt 124 VHB 2017 - Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt) (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
---
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers:
- Aufgliederung der Einheitspreis (Formblatt 223 VHB Stand 2019)
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 VHB Stand 2019)
An die Auftragsdurchführung werden zusätzliche soziale Kriterien gestellt, mit dem Angebot sind von jedem Bieter und Mitglied einer Bietergemeinschaft gem. Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt Erklärungen (nur im Original zulässig; entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder in Papierform) wie folgt abzugeben:
- § 10 Erklärungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit,
- § 12 Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen,
- § 13 Erklärung zum Nachunternehmereinsatz,
- Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung.
Entsprechende Formblätter liegen den Vergabeunterlagen bei und können vorab eingesehen werden unter folgendem Link: http://www.magdeburg.de/Start/Wirtschaft-Arbeit/Unternehmerservice/Ausschreibungen.
Ebenfalls sind auf Verlangen der Vergabestelle folgende Erklärungen gem. Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt auch von jedem Nachunternehmer (nur im Original zulässig; entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder in Papierform) abzugeben:
- § 10 Erklärungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit,
- § 12 Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen.
Abschnitt IV: Verfahren
Magdeburg
entsprechend § 14 EU VOB/A
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um den Auftrag ausführen zu können, hat der Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Unterauftragnehmer und jedes andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch die Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblatt Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - (Formblatt 124 VHB2017 - Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt). Diese ausgefüllte Eigenerklärung ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), mit dem Angebot einzureichen. Von jedem nicht präqualifizierten Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Diese Eigenerklärung ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, wenn die Eigenerklärung nicht Bestandteil des eingereichten Angebotes ist, kann sie behelfsweise im Original (Papier) eingereicht werden.
---
Mit dem Angebot sind weiterhin einzureichen:
siehe Bekanntmachung III.1.1, III.1.2, III.1.3 und III.2.2
---
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, sich vom Wirtschaftsteilnehmer nachweisen zu lassen, dass alle benannten Unterauftragnehmer die erforderlichen Mittel besitzen, um die im Angebot des Wirtschaftsteilnehmers angegebenen Leistungen zu erbringen.
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Die Unternehmen haben AnAWeb, das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, für sämtliche Kommunikation (u.a. für Bieteranfragen) und für die Angebotseinreichung zu verwenden. Es ist erforderlich, dass sich die Unternehmen auf der eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de registrieren. Das Angebotsschreiben (Angebot oL_eVHB2017) ist mindestens in Textform elektronisch einzureichen.
---
Die Erklärungen nach §§ 10, 12 und 13 LVG LSA und Erklärung zur Handwerksrolle sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Ebenso bei den von der Vergabestelle konkret benannten nachzureichenden und auf gesondertes Verlangen einzureichenden Erklärungen. Behelfsweise können diese Erklärungen, die einer qualifizierten elektronischen Signatur bedürfen, im Original unter Einhaltung der entsprechend gesetzten Fristen eingereicht werden (das mindestens in Textform elektronisch einzureichende Angebot (Angebot oL_eVHB2017) ist davon ausgenommen). Nähere Informationen finden Sie in der beigefügten Anlage "Hinweise für elektronische Angebote" sowie auf Seite 1 des Angebotsteils.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/ Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschritten innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39090
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]