Externer Informationssicherheitsbeauftragter Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/0317/K13
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ovgu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Externer Informationssicherheitsbeauftragter
Externer Informationssicherheitsbeauftragter (m/w/d) für die Otto-von Guericke-Universität Magdeburg
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Universitätsplatz 2
39106 Magdeburg
Leistungsumfang von 90 Tagen/Jahr über 4 Jahre. Erfüllungsort teilweise in 39106 Magdeburg. Weitere Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung. Der geschätze Auftragswert beträgt 363.000 EUR netto.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder gültige Bescheinigung einer anerkannten Präqualifizierungsstelle z.B. DIHK PQ-VOL (www.pq-vol.de) oder folgende Einzelnachweise: Bewerbererklärung (= Erklärung nach Abschnitt 1 - Basisparagraphen), siehe Vergabeunterlagen bzw. Link: https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/EKeu.pdf,
Eigenerklärung nach 123 und 124 GWB.
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hinweis: Wenn zutreffend, sind im Formular nur die Nachunternehmerleistungen zu benennen/beschreiben. Die Benennung sowie die Einreichung von Erklärungen der Nachunternehmer erfolgt erst nach gesonderter Aufforderung durch den Auftraggeber an den Bieter, wenn das Angebot des Bieters für eine Zuschlagserteilung in die engere Wahl kommt (VK Bund, B. v. 28.09.17, VK 1 - 93/17).
Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente.
siehe Anlage Bewertung.XLCX
Erklärungen und ergänzende Vertragsbedingungen entsprechend dem Landesvergabegesetz LSA vom 19.11.2012 (in den Ausschreibungsunterlagen enthalten): - Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 LVG LSA), - Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 LVG LSA), - Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnorm (§ 12 LVG LSA), - Erklärung zur Handwerksrolleneintragung (LVG LSA); - Ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17, 18 LVG LSA (§ 18 LVG LSA) https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/LVGLSAanl.pdf
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - Teil B (VOL/B) https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf Es werden keine Vorauszahlungen geleistet. 30 Tage netto, gegen Rechnung. Die Abrechnung soll monatlich erfolgen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die - gegebenenfalls verkürzte - Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.