Projektcontrolling und Fachberatung ÖGP Zeitz 2022-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 67226_eV-LAF_2022_011_4003 PC ÖGP Zeitz_2022-2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39108
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.laf.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektcontrolling und Fachberatung ÖGP Zeitz 2022-2025
Fachliches Projektcontrolling und Fachberatung im ÖGP Zeitz zur Unterstützung der LAF bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zur fach-, termin- und kostengerechten Ausführung der Gefahrenabwehrmaßnahmen im ÖGP Zeitz sowie zur Unterstützung der LAF als zuständige Bodenschutzbehörde im Zeitraum 2022 bis 2025 mit jährlichen Optionen für 2026 und 2027.
Magdeburg
Aufgaben des AN sind u. a.
Unterstützung der LAF bei den Aufgaben zur Projektsteuerung und -refinanzierung der altlastenfreistellungsrelevanten Maßnahmen (Gefahrenabwehrmaßnahmen) im ÖGP Zeitz.
Hierzu gehören übergreifende Aufgaben wie Kosten- und Termincontrolling, die Steuerung und Überwachung der vereinbarungsgemäßen Durchführung der Maßnahmen durch die Projektträger sowie Fachberatungsleistungen für die LAF im Zusammenhang mit der konkreten technischen Umsetzung der freistellungsrelevanten Maßnahmen. Hinzu kommen Leistungen zur Unterstützung der LAF als zuständige Bodenschutzbehörde, insbesondere Zuarbeiten zu Stellungnahmen in TÖB-Verfahren. Die Fachberatung und das fachliche Controlling erfolgen in enger Abstimmung mit den Fachbehörden und weiteren Experten.
zweimalige Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektcontrolling und Fachberatung ÖGP Zeitz 2022-2025
Ort: Merseburg
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html