Neubau Betriebshof Nord - Besandungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-405-01-01-0528
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mvbnet.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Betriebshof Nord - Besandungsanlage
Neubau Betriebshof Nord - Besandungsanlage
AE / EBI Otto-von-Guericke-Straße 39104 Magdeburg Deutschland
Beschreibung der Anlage:
Die Straßenbahnfahrzeuge der MVB sollen in einer Wartungsspur mit einer automatischen Besandungsanlage mit Bremssand versorgt werden. Hierfür sind passend zu den Einfüllstutzen passend Besandungsstationen vorgesehen. Über
Schläuche und Einfüllpistolen wird der Bremssand in das Fahrzeug gefüllt. Der Bremssand wird vom Silo über einen Förderer und Rohrleitungen zur Sandstation gefördert. Von der Sandstation aus erfolgt die Förderung in das Fahrzeug. Bei der
Befüllung mit Bremssand ist ein Austreten von Staub soweit möglich zu vermeiden. Der Bremssand soll schonend im System gefördert werden.
Silo und Befüllung:
Das bauseitige neue Betonsilo wird für den automatischen Betrieb mit allen erforderlichen Aggregaten komplettiert. Die Befüllung des Silos erfolgt über einen Silo-Lkw, der mit eigenem Kompressor ausgerüstet ist und einer am Silo angebauten
Füllleitung, die an der Kupplung mit einem Endschalter versehen ist, um den Filterventilator automatisch zu starten. Für die Inhaltsüberwachung werden Füllstandsgrenzschalter für Max., Halb, Melde und Min. eingebaut. Die Meldesonde dient zur Signalisierung der Füllhöhe, bei der spätestens eine Sandnachbestellung erfolgen sollte. Der Einbauort vom Silo ist vorgegeben (s. Planunterlagen).
Fördertechnik:
Seitlich neben dem Silo wird der Filter angeordnet, über den die staubhaltige Förderluft beim Befüllen des Silos gereinigt wird. Weiterhin wird dem Filter auch die staubhaltige Abluft der Besandungsstationen zugeführt. Der Filter wird mit
untergebautem Staubsammeltopf mit eingelegtem PVC-Sack geliefert. Dieser Sack wird bedarfsweise entleert bzw. der Inhalt entsorgt. Unterhalb des Silos wird ein Druckgefäßförderer eingebaut. In dem Verbindungsrohr zwischen dem Siloauslauf und Förderereinlauf ist eine automatische Verschlussklappe eingebaut, die verhindert, dass im Verschluss des Druckgefäßförderers Sandkörner eingequetscht werden. Dieser
Förderer versorgt die Besandungsstationen mit Bremssand. Die acht Besandungsstationen werden innerhalb einer Halle beidseitig des Gleises angeordnet. Sie werden hängend an der vorhandenen Tragkonstruktion mit eigener Unterkonstruktion montiert und sollen die Fahrzeuge mit Bremssand versorgen.
Der durch die Besandungsstationen entnommene Sand wird automatisch vom Druckgefäßförderer wieder aufgefüllt, so dass keine Wartezeiten bei enger Fahrzeugfolge entstehen.
Befülleinrichtungen:
Alle Besandungsstationen erhalten jeweils ein Ablaufrohr und einen Füllschlauch mit Füllventil. Die Schlauchlänge beträgt bis ca. 7 m. Die optimale Länge ist während der Montage an die örtlichen Gegebenheiten und Lage der Befüllstutzen an den
verschiedenen Fahrzeugen anzupassen. Zur Bedienunterstützung sollen mechanische Federzügen ( Balancer ) montiert werden. Bei Nichtgebrauch sind die Schläuche aufgezogen in einer Parkposition. Die Schläuche sollen bei Nichtgebrauch nicht auf dem Boden liegen. Die Füllschläuche sind mit Füllventilen ausgerüstet. Sie haben
einen nahezu verschleißfreien Segmentverschluss an der Füllspitze. Der Segmentverschluss an der Spitze verhindert, dass Restsand im vorderen Ende nach dem Herausnehmen des Ventils aus dem Fahrzeug auf dem Boden verstreut wird.
Der Segmentverschluss ist dergestalt gearbeitet, dass sich auch bei eingeschalteter Besandungsstation kein Druck im Schlauch aufbauen kann. Durch diese Abschaltautomatik wird eine schlagartige Expansion beim Öffnen des Ventils wird
vermieden. Die beim Befüllen der Fahrzeugkästen anfallende, staubhaltige
Luft wird über ein spezielles Absaugsystem dem zuvor beschriebenen, zentralen Filter zugeführt. Eine Staubbelästigung des Bedienungspersonals und eine Verschmutzung der Halle durch den Staub und Restsand ist nahezu auszuschließen.
Steuerung der Anlage:
Zur Steuerung der Anlage wird ein Schaltschrank mitgeliefert. Auf dessen Vorderseite ist ein Bedienterminal eingebaut, auf dem alle Funktionen optisch angezeigt werden. Weiterhin sind in der Schaltschranktüre alle notwendigen Bedienelemente
angebracht. Zusätzlich ist ein abgesetztes Bedienfeld am Arbeitsstand
vorgesehen. Zur Fernwartung wird ein entsprechendes System integriert. Der AG stellt dem AN die erforderliche SIM- Karte für ein vom AN zu lieferndes GSM- Modul.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- die gesamten geforderten Eigenerklärungen / Nachweise gemäß der Auftragsbekanntmachung - verpreistes und vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis
- Eigenerklärung zum Nachweis der beruflichen Qualifikation (Ausbildungs- und Befähigungsnachweise) der für die Leistungserbringung verantwortlichen Personen
- Eigenerklärung, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister vorliegen, ferner, dass keine Ausschlussgründe gemäß Mindestlohngesetz § 19 Abs. (1), Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 Abs. (1) Satz 1 oder 2 und Arbeitnehmerentsendegesetz § 21 Abs. (1) vorliegen, ferner, dass das Unternehmen und/oder dessen Organe nicht auf der "Anti-Terror-Liste" geführt werden
- Formularsatzes zum Landesvergabegesetz LSA
- Eigenerklärung zum Eignungsnachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
- Nachunternehmernachweis, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) tatsächlich zur Verfügung stehen.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB vorliegen
- Eigenerklärung zum Eignungsnachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
- Nachunternehmernachweis, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) tatsächlich zur Verfügung stehen.
- Anzahl des Gesamtpersonals der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahr
- Auflistung von vergleichbaren Referenzen für die ausgeschriebene Leistung
(Auftragger + enstprechender Ansprechpartner, Auftragswert,
Auftragsgröße)
HINWEIS:
Mit Ihrem Angebot sind Referenzen aufzuführen, um die Eignung des Bieters nachzuweisen. Hier muss mindestens EINE Referenz aus den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017-2021) nachgewiesen werden.
Mängelanspruchsbürgschaft: 5 v. H.
Vertragserfüllungsbürgschaft: 3 v. H.)
Für die Abrechnung wird ein Zahlungsplan vereinbart.
Zahlungsplan hat zur Grundlage den Leistungsstand. Vom AN ist eine Übersicht zu erstellen, aus der die Ermittlung der vorgesehenen Zahlungen auf Grundlage des Angebotes und der erreichte Leistungsstand im Vergleich erkennbar sind.
Dieser wird ihm Rahmen eines Auftaktgespräches mit dem AN abgestimmt.
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter haben die Vergabeunterlagen nach Erhalt unverzüglich durchzuarbeiten und zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen, die dem Bieter übergeben wurden Unklarheiten oder verstoßen nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die MVB hierauf unverzüglich hin.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, wenn:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]