HWSB Zeitz An der unteren Promenade - Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Referenznummer der Bekanntmachung: 22/S/0132/ME
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06132
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWSB Zeitz An der unteren Promenade - Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
landschaftspflegerischer Maßnahmenkomplex in einer ehemaligen Kleingartenanlage
Zeitz
+ Allgemeine Vorarbeiten
+ Abriss- und Entsorgungsarbeiten
+ Erdarbeiten (Tümpel herstellen, Rodungen, Flächenvorbereitung)
+ Ansaatarbeiten
+ Gehölzlieferungen
+ Pflanzarbeiten und Aufbau Verbißschutzzaun
+ 1 Jahr Fertigstellungspflege
+ 2 Jahre Entwicklungspflege
zu Punkt II.2.7) Vertragslaufzeit:
Ausführungszeit aller Arbeiten außer Pflegeleistungen: 11.07.2022 - 31.12.2022
Fertigstellungspflege: 01.01.2023 - 31.12.2023
Entwicklungspflege: 01.01.2024 - 31.12.2025
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HWSB Zeitz An der unteren Promenade - Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Thonhausen
NUTS-Code: DEG0M Altenburger Land
Postleitzahl: 04626
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.