Stromausschreibung Abwasserzweckverband „Aller-Ohre“ 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022SP000022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Flechtingen
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 39356
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stromausschreibung Abwasserzweckverband „Aller-Ohre“ 2023
Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen des Auftraggebers
ca. 1.155.763 kWh/Jahr
Zeitraum: 01.01.2023 - 31.12.2023
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis des Auftraggebers
Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen des Auftraggebers, ca. 1.155.763 kWh/Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs-oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedsstaates
- Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre
- Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten drei Geschäftsjahre
- Referenzen über früher ausgeführte, mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare, Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Kalenderjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in Euro (Auftragswert), der Daten (Anzahl der Abnahmestellen, Liefermenge/Jahr), des Lieferzeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers,
- Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen,
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen im Falle der Unterauftragsvergabe zu vergeben
beabsichtigt,
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.
April 2022
- Erklärung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Teil IV der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer);
- Eigenerklärung Sachsen-Anhalt (Ergänzende Vertragsbedingungen des Landesvergabegesetzes - LVG LSA, in der jeweils aktuell gültigen Fassung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über „Deutsche-eVergabe“ durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebotes in Tagen: maximal 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion, mithin spätestens 18.11.2022. Angaben zu:
- zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
- fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt vornehmen. Der öffentliche Auftraggeber kann zur Bestätigung der Eigenerklärungen weiterhin eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesenverkehr/wirtschaft/vergabekammern/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§ 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).