Anschaffung eines EMV-Labormessplatzes Referenznummer der Bekanntmachung: INW 54/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Merseburg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hs-merseburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anschaffung eines EMV-Labormessplatzes
Der EMV-Labormessplatz soll eingesetzt werden:
- Zur Umsetzung eines Forschungsvorhabens auf dem Gebiet der Anwendung von 5G-Technik
- in der Ausbildung in ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen im Rahmen von Praktika und im Rahmen von Studien-, Bachelor- und Masterarbeiten in ingenieurwissenschaftlichen
Studiengängen
- in Forschungs- und Entwicklungsprojekten
Merseburg
Der EMV-Labormessplatz soll eingesetzt werden:
- Zur Umsetzung eines Forschungsvorhabens auf dem Gebiet der Anwendung von 5G-Technik
- in der Ausbildung in ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen im Rahmen von Praktika und im Rahmen von Studien-, Bachelor- und Masterarbeiten in ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen
- in Forschungs- und Entwicklungsprojekten
1. Bei Vorhandensein einer Bietergemeinschaft ist die veröffentlichte Bietergemeinschaftserklärung mit dem Angebot abzugeben.
2. Mit dem Angebot ist die veröffentlichte Erklärung zum Datenschutz einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Anschaffung eines EMV-Labormessplatzes
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www-bundeskartellamt.de
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).