Beteiligungsmanagements der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH Referenznummer der Bekanntmachung: 1/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ibg-vc.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leinemann-partner.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beteiligungsmanagements der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH
Die IBG-Gruppe besteht aus der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbh (IBG / Muttergesellschaft), der IBG Beteiligungsverwaltungs Komplementär GmbH sowie den vier vermögensverwaltenden Personengesellschaften IBG Innovationsfonds GmbH & Co. KG (Innofonds), IBG Risikokapitalfonds I GmbH & Co. KG (RKF I) und IBG Risikokapitalfonds II GmbH & Co. KG (RKF II), IBG Risikokapitalfonds III GmbH & Co. KG (RKF II, zusammen: die IBG-Gesellschaften) an denen die IBG als Kommanditist beteiligt ist. Als Komplementär der vermögensverwaltenden Personengesellschaften fungiert die IBG Beteiligungsverwaltungs Komplementär GmbH, die sich vollständig im Eigentum der Muttergesellschaft befindet. Die IBG-Gesellschaften sind voll-ständig durch Eigenkapital finanziert. Ausgeschrieben wird das Beteiligungsmanagement auf Basis eines Geschäftsbesorgungsvertrages.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung des operativen Beteiligungsmanagements der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbh (IBG), insbesondere: die Vorbereitung und Durchführung von Beteiligungen, die Verwaltung der laufenden Beteiligungen und die Betreuung des inaktiven Engageents. Zur IBG gehören vier vermögensverwaltenden Personengesellschaften IBG Innovationsfonds GmbH & Co. KG (Innofonds), IBG Risikokapitalfonds I GmbH & Co. KG (RKF I) und IBG Risikokapitalfonds II GmbH & Co. KG (RKF II), IBG Risikokapitalfonds III GmbH & Co. KG (RKF II, zusammen: die IBG-Gesellschaften) an denen die IBG als Kommanditist beteiligt ist. Als Komplementär der vermögensverwaltenden Personengesellschaften fungiert die IBG Beteiligungsverwaltungs Komplementär GmbH, die sich vollständig im Eigentum der Muttergesellschaft befindet. Die IBG-Gesellschaften sind vollständig durch Eigenkapital finanziert.
Der Unternehmensgegenstand der IBG-Gruppe ist der Aufbau, das Halten, das Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere an technologieorientierten Unternehmensgründungen mit Sitz oder einem Geschäftsbetrieb in Sachsen-Anhalt, um so einen Beitrag zur Schaffung und Stärkung nachhaltig wettbewerbsfähiger Strukturen des Landes Sachsen-Anhalt zu leisten.
Die IBG-Gesellschaften unterscheiden sich ausschließlich aufgrund der Herkunft ihrer Mittel. So enthält der Innofonds die Altbeteiligungen der IBG, die aus Landesmitteln finanziert worden sind. Der RKF I, II und III wurden aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und Kofinanzierungsmitteln der IBG im Zeitraum 2000 bis 2006, 2007-2013 bzw. 2014-2020 finanziert. Die Altfonds sind alle ausvalutiert. Das Land Sachsen-Anhalt wird einen neuen Risikokapitalfonds mit einem Gesamtvolumen von 63,3 Mio. Euro auflegen. Dieser Risikokapitalfonds soll im Zeitraum 2021 bis 2027 aus EFRE-Mitteln i. H. v. 38 Mio. Euro und aus Eigenmitteln der IBG i. H. v. 25,3 Mio. Euro finanziert werden. Eine Aufstockung des Fondsvolumens im Laufe der Förderperiode 2021-2027 ist nicht ausgeschlossen.
Eine jährliche Verlängerung bis max. 31.12.2031 ist vorgesehen.
1. Referenzen/Erfahrung (Gewichtung 80 %)
2. Umsatz im Bereich Managementleistung und Administrierung in den Jahren 2019 bis 2021 (kumuliert) (Gewichtung 5 %)
3. Zahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter im Bereich Beteiligungsmanagement und/oder Eigenkapitalfinanzierung von Unternehmen in den Jahren 2019 bis 2021 (Gewichtung 5 %)
4. Gesamtumsatz in den Geschäftsjahren 2019 bis 2021 (kumuliert) (Gewichtung 5 %)
5. Bonität auf Basis des durchschnittlich frei verfügbaren Eigen-/ Haftungskapitals zum 31.12.2019, 2020, 2021 (Gewichtung 2,5 %)
6. Bonität auf Basis des durchschnittlichen frei verfügbaren Cash-Flows zum 31.12.2019, 2020, 2021 (Gewichtung 2,5 %)
Die Bewertungsmatrix für die Punktvergabe liegt den Vergabeunterlagen bei.
Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für alle unter
III.2.1) bis III.2.3) genannten Erklärungen und Nachweise gelten folgende Hinweise:
Die nachfolgend unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) sind, soweit nicht abweichendes ausdrücklich vorgesehen ist, zwingend bis zum Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge vorzulegen. Einfache Kopien sind ausreichend. Sämtliche Nachweise dürfen soweit aus Inhalt oder Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, nicht älter als 6 Monate sein, außer bei Prüfungszeugnissen und anderen auf vergangene Ereignisse bezogenen Unterlagen. Unvollständige Unterlagen können bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist durch die Vergabestelle nachgefordert werden. Die Vergabestelle behält sich außerdem vor, Originale der eingereichten Kopien sowie Erläuterungen und Konkretisierungen zu den eingereichten Unterlagen nachzufordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Das Fehlen eingeforderter Unterlagen, Nachweise und Informationen kann zum Ausschluss des Bewerbers vom Verfahren führen. Dies gilt ausdrücklich auch im Falle einer Eignungsleihe im Sinne § 47 VgV für die Eignungsleihgeber. Es müssen von allen Eignungsleihgebern die erforderlichen Unterlagen zum Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden sowie die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit des Auftraggebers auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachgewiesen werden (§ 47 VgV). Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV. Es sind folgende Unterlagen einzureichen:
a) Berufs- oder Handelsregisterauszug (soweit einschlägig)
b) Angaben zu etwaigen rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Abhängigkeiten von anderen Unternehmen, z. B. durch aussagekräftiges Organigramm mit allen verbundenen Unternehmen
c) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 42 Abs. 1 VgV
d) Angaben des Bewerbers zur Beteiligung an anderen Unternehmen
e) Angaben zu Aufsichtsrats- und/oder Beiratsmandaten von gesetzlichen Vertretern und Mitarbeitern des Bewerbers.
f) Erklärung, dass weder gegen den Bewerber noch ein Unternehmen, das vom Bewerber geführt wird oder geführt wurde, noch gegen Schlüsselpersonal, das vom Bewerber für den Einsatz beim Beteiligungsmanagement der IBG vorgesehen ist, innerhalb der letzten 10 Jahre eine Untersagungsverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ergangen ist oder eine Erlaubnis zum Betrieb von Finanzdienstleistungen versagt oder aufgehoben wurde.
g) Erklärung zur Einhaltung der Restriktionen gegenüber Russland (siehe hierzu im Einzelnen Formblatt 2 und 3 des Teilnahmeantrags)
Bewerbergemeinschaften müssen die unter Ziff. III.1.1)-III.1.2) genannten Angaben und Formalitäten für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorlegen und müssen zudem mit Einreichung des Teilnahmeantrages eine Erklärung vorlegen, in der:
— sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich und mit Anschrift benannt sind;
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird;
— dargestellt wird, wer die Leistung der jeweiligen Leistungsbereiche im Auftragsfall tatsächlich erbringt
(Angaben zur Aufgabenteilung) und
— in der erklärt wird, dass im Auftragsfall alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Die Erklärung ist von allen
Mitgliedern zu unterzeichnen). Siehe im Einzelnen hierzu Formblatt 1 des Teilnahmeantrags.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Das Verbot für Mehrfachbeteiligungen gilt nicht für Nachunternehmer. Bedient sich der Auftragnehmer bei der Erfüllung des Auftrages und/oder zum Nachweis seiner Eignung anderer Unternehmen, müssen die unter Ziff. III.1.1)-III.1.2) genannten Angaben und Formalitäten für jeden Nachunternehmer zusammen mit einer Verpflichtungserklärung mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden, soweit nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben für dieses Unternehmen entsprechend zu machen.
1. Bankenerklärung(en), aus denen sich die Dauer der Geschäftsbeziehung zum Bewerber ergibt, sowie die Bank sinngemäß die Bestätigung erteilt, dass der Bewerber seine Geschäfte mit der Bank bislang stets korrekt und pünktlich im Rahmen einer ordnungsgemäßen und kaufmännisch einwandfreien Geschäftsführung abgewickelt hat, es für die Bank seit Beginn der Geschäftsbeziehung keinen Anlass gegeben hat, die Bonität des Bewerbers in Frage zu stellen und die Bank der Geschäftsführung des Bewerbers volles Vertrauen entgegen bringt;
2. Vorlage der Jahresabschlüsse für 2019, 2020 und 2021 bzw. sofern das Unternehmen noch nicht drei Jahre besteht, der Jahresabschlüsse seit Unternehmensgründung, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist. Werden wegen fehlender Veröffentlichungspflicht keine Jahresabschlüsse vorgelegt, Angabe des freien Eigen- und/oder Haftungskapitals sowie des frei verfügbaren Cash Flow (Free Cash Flow) jeweils zum 31.12.2019, 2020 und 2021.
3. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. Unternehmens in den Geschäftsjahren 2019, 2020 und 2021 sowie den Umsatz in dem genannten Zeitraum im Bereich von Managementleistung und Administrierung.
4. Andere Angaben und Nachweise, die der Bewerber für sachdienlich hält, um seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
1. Darstellung des Bewerbers bzw. seines Unternehmens, des Leitungspersonals sowie des für die Auftragsausführung zur Verfügung stehenden Fachpersonals. Erwünscht sind insbesondere Lebensläufe mit einer Darstellung des beruflichen Werdegangs, der spezifischen Erfahrungen des Bewerbers bzw. seines Unternehmens, des Leitungspersonals und des verfügbaren Fachpersonals im Bereich der Beteiligungsverwaltung, insbesondere im Bereich der Hochtechnologie, in der Gründungs-, Forschungs- und/oder Wachstumsphase und unter Einsatz öffentlicher Fördermittel, spezifische Erfahrungen mit der Administrierung von Förderprogrammen, sowie Angaben über die berufliche Ausbildung und die Vorlage entsprechender Ausbildungsnachweise. Die Angaben sollten aussagekräftig sein und insbesondere auf die in Abschnitt II.2.9) und in der Bewertungsmatrix genannten Aspekte eingehen.
Sofern beabsichtigt ist, Teile der Leistung auf Dritte zu übertragen, ist im Einzelnen anzugeben, um welche Leistungsteile es sich handelt (mit Angaben zu den Dritten gemäß Einleitung zu III.2.1).
2. Angabe der in den Jahren 2019, 2020 und 2021 erbrachten vergleichbaren Leistungen im Bereich der Beteiligungsverwaltung und Co-Finanzierung, insbesondere aus dem Bereich Hochtechnologie, in der Gründungs-, Forschungs- und/oder Wachstumsphase und unter Einsatz öffentlicher Fördermittel sowie im Bereich der Administrierung von Förderprogrammen, jeweils mit Angabe des Auftraggebers, der Leistungszeit und des Volumens bzw. Rechnungswerts (sofern zutreffend), nach Möglichkeit mit Angabe eines Ansprechpartners beim Auftraggeber (Name, Funktion und Telefonnumer) (Referenzen). Die Referenzen bzw. Angaben sollten aussagekräftig sein und insbesondere auf die in Abschnitt II.2.9) und in der Bewertungsmatrix genannten Aspekte eingehen.
3. Angabe der in den Geschäftsjahren 2019, 2020 und 2021 durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter, mit Angabe der Mitarbeiter im Bereich der Beteiligungsverwaltung.
1. Der Auftraggeber erwartet vom Auftragnehmer im Auftragsfall den Abschluss und Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme (Mindestdeckungssumme von 2,5 Mio. € pro Schadensfall und 5 Mio. € pro Jahr).
2. Der Auftraggeber behält sich ferner vor, vom ausgewählten Bieter vor Vertragsschluss die Vorlage polizeilicher Führungszeugnisse für das Leitungspersonal und die übrigen Mitglieder des Managementteams zu verlangen.
3. Der Auftraggeber erwartet eine Betreuung vor Ort.
4. Der Auftragnehmer wird sich gemäß § 10 Abs. 3 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt (LVG LSA) bei der Angebotsabgabe schriftlich zu verpflichten haben, bei der Auftragsdurchführung seinen Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu zahlen. Er wird ferner die Verpflichtungserklärungen gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 und 2 i.V.m. Satz 3 LVG LSA abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Zunächst findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Sämtliche Unterlagen, die mit Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2) einzureichen sind, sind in dieser Bekanntmachung aufgeführt. Teilnahmeantragsformulare stehen unter der in Ziff. I.3) benannten Internetadresse zur Verfügung. Es wird empfohlen, die vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare zu nutzen.
2. Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache in digitaler Form innerhalb der unter Ziffer IV.2.2) angegebenen Teilnahmefrist an die in Ziffer 1.3) genannte Internetadresse der Deutschen eVergabe einzureichen. Das Aktenzeichen 1/22 ist mit anzugeben.
3. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind die unter Ziff. III.1.1) genannten Formulare und die Entwürfe der Ausschreibungsunterlagen digital abrufbar.
4. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
5. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich in digitaler Form an die unter Ziffer I.3) angegebene Internet-Adresse der Deutschen eVergabe zu richten. Die Fragen sind spätestens bis 5 Kalendertage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen. Sie sollen möglichst frühzeitig gestellt werden. Die Antworten auf Fragen sind in digitaler Form aus der Datenbank der Deutschen eVergabe (gem. Ziffer I.3)) abrufbar.
6. Enthalten die Bewerberinformationen oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, die eine Teilnahme erschweren oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bewerber den Auftraggeber umgehend darauf hinzuweisen. Weiterhin hat der Bewerber den Auftraggeber auf eventuell bestehende Widersprüche in den Vergabeunterlagen und auf Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistungen unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Hinweise sind in digitaler Form an die unter Ziffer I.3) angegebene Internet-Adresse der Deutschen eVergabe zu richten. Antwortschreiben und Hinweise des Auftraggebers, die Ausschreibungsunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen den Ausschreibungsunterlagen vor. Die den Bewerbern bzw. Bietern im Verlauf dieses Verfahrens erteilten weiteren Informationen (Antworten des Auftraggebers auf Fragen der Bewerber/Bieter, sonstige schriftliche Hinweise) sind ebenso wie die Ausschreibungsunterlagen bei der Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebotes zugrunde zu legen.
7. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise zum Teilnahmeantrag in entsprechender Anwendung des § 56 Abs. 2 und 3 VgV nachzufordern. Es besteht kein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung und kein Anspruch auf Rücksendung der Unterlagen.
8. Der Auftraggeber beabsichtigt, das Vergabeverfahren so ausgestalten, dass auch der derzeitige Dienstleister die Möglichkeit hat, sich um die Leistungen zu bewerben. Der bisherige Dienstleistungserbringer wurde daher von der Mitwirkung an der Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat darüber hinaus geeignete Maßnahmen getroffen, um Wettbewerbsverfälschungen aufgrund einer eventuellen Beteiligung des bisherigen Dienstleistungserbringers auszuschließen.
9. Der Entwurf des Geschäftsbesorgungsvertrages und der Entwurf des Managementhandbuchs sowie der Entwurf der Leistungsbeschreibung wird den Bewerbern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs und Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung (§ 29 Abs. 3 VgV) zur Verfügung gestellt, da diese Unterlagen vertrauliche Informationen / Betriebsgeheimnisse beinhalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.