Planungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses (Objekplanung Innenräume/Gebäude,Freianlagen,TGA,Bauphysik,SiGeKo) Referenznummer der Bekanntmachung: KAL2021092XX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: KAL2021092XX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kalbe (Milde)
NUTS-Code: DEE04 Altmarkkreis Salzwedel
Postleitzahl: 39624
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://stadt-kalbe-milde.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses (Objekplanung Innenräume/Gebäude,Freianlagen,TGA,Bauphysik,SiGeKo)
Es sollen Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses nach DIN 14090 mit 7 Stellplätzen für die Ortsfeuerwehr Kalbe (Milde) auf dem Grundstück „An der Feldstraße, 3924 Kalbe (Milde)" erbracht werden (§ 3 Abs. 2 und 3 BaustellV iVm Punkt 3.1 und Punkt 3.2 RAB 30). Die vorliegende Bekanntmachung vergebener Aufträge betrifft nur die Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators.
Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI 2021)
Stadt Kalbe (Milde)
Es wurden Objektplanungsleistungen gemäß §§ 33 ff. HOAI 2021 für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit mindestens sieben Stellplätzen vergeben.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz - LVG LSA) vom 19.11.2012.
Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI 2021)
Stadt Kalbe (Milde)
Es wurden Objektplanungsleistungen Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI 2021) für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit mindestens sieben Stellplätzen vergeben.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergaegesetz - LVG LSA) vom 19.10.2012.
Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI 2021)
Altmarkkreis Salzwedel
Es wurden Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (§§ 53ff. HOAI 2021) für einen Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit mindestens sieben Stellplätzen vergeben.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz - LVG LSA) vom 19.10.2012.
Beratungsleistungen Bauphysik (Anlage 1.2 HOAI 2021)
Stadt Kalbe (Milde)
Es wurden Beratungsleistungen zur Bauphysik (vgl. Anlage 1.2 HOAI 2021) für einen Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit mindestens sieben Stellplätzen vergeben. Im Bereich der Bauphysik wurden nur die Leistungen der Wärmeversorgung/Energiebilanzierung sowie der Bauakkustik/Schallschutz vergeben.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz - LVG LSA) vom 19.10.2012.
Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) (§ 3 Abs. 2 und 3 BaustellV iVm Punkt 3.1 und Punkt 3.2 RAB 30)
Stadt Kalbe (Milde)
Es sollen Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) (§ 3 ABs. 2 und 3 BaustellV iVm Punkt 3.1 und 3.2 RAB 30) für einen Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit mindestens sieben Stellplätzen erbracht werden. Es wurde von folgenden anrechenbaren Kosten ausgegangen:
(Vorläufige) anrechenbare Kosten nach DIN 276 in der Fassung vom Dezember 2008 (DIN 276-1:2008-12) nach § 33 HOAI 2021:
- 3.418.633 Euro
Der Beginn der Leistungen war für Mitte Juni 2022 vorgesehen. Es findet (sofern nicht anders ausgewiesen) eine stufenweise Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen (Grundleistungen der jeweiligen Leistungsphase nach HOAI 2021) statt, wobei die Stufe 2 lediglich einseitig durch den Auftraggeber optional beauftragt wird. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der optional beauftragten Leistungsbestandteile der Stufe 2, und eine Leistungspflicht bei Abruf.
- Stufe 1 LPh 1-3 HOAI (voraussichtlich Mitte Juni 2022 bis Februar 2023)
- Stufe 2 LPh 4-5 HOAI optional (voraussichtlich ab März 2023)
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Fest beauftragt wird nur die Leistungsstufe 1. Die Leistungsstufe 2 wird lediglich optional beauftragt. Optional beauftragte Leistungsbestandteile können als Gesamtleistung abgefragt werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf des lediglich optional, bzw. nicht beauftragten Leistungsbestandteiles, und eine Leistungspflicht bei Abruf.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz - LVG LSA) vom 19.10.2012.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) (§ 3 Abs. 2 und 3 BaustellV iVm Punkt 3.1 und Punkt 3.2 RAB 30)
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12439
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Leistung kann wegen der Unverbindlichkeit der HOAI nicht angegeben werden; deswegen werden die anrechenbaren Kosten angegeben.
Auf die Beschreibung der Leistung zu den Losen 1-4 wird verzichtet, weil diese bereits in den entsprechenden veröffentlichten Bekanntmachungen vergebener Aufträge publiziert wurden und zudem diese Leistungen unter Zuhilfenahme anderer Projekträume vergeben wurden. Auf die Angabe der Optionen wurde auch insoweit verzichtet. Diese Leistungen sind hier nur aus technischen Gründen aufgeführt.
Achtung:
Entgegen potenziell aufgrund technischer Vorgaben abweichend kommunizierter Angaben handelt es sich vorliegend um eine Vergabe von Architekten- und Ingenieursleistungen, welche als freiberufliche Leistungen qualifiziert sind.
Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV wurde aufgrund berechtigter geschäftlicher Interessen des Auftragnehmers der bezuschlagte Angebotspreis nicht veröffentlicht; die jeweilige Angabe 1,00 EUR ist fiktiv.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]536
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.