Liefervertrag für die Beschaffung von Bekleidung Referenznummer der Bekanntmachung: VgV 21/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lutherstadt Wittenberg
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06886
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wittenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Liefervertrag für die Beschaffung von Bekleidung
Bekleidung für Feuerwehrangehörige der Lutherstadt Wittenberg ( Hauptwache, Freiwillige Feuerwehren, Jugend- und Kinderfeuerwehren)
Lutherstadt Wittenberg
Bekleidung für Feuerwehrangehörige der Lutherstadt Wittenberg ( Hauptwache, Freiwillige Feuerwehren, Jugend- und Kinderfeuerwehren)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form 124 LD oder ein anerkannter Präqualifikationsnachweis vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.Wenn kein Präqualifikationsnachweis
erbracht werden kann, werden auch Einzelnachweise anerkannt.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form 124 LD oder ein anerkannter Präqualifikationsnachweis vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wenn kein Präqualifikationsnachweis erbracht werden kann, werden auch Einzelnachweise anerkannt. (z.B. Bankauskunft; - Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatzder letzten 3 Geschäftsjahre)
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form 124 LD oder ein anerkannter Präqualifikationsnachweis vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wenn kein Präqualifikationsnachweis erbracht werden kann, werden auch Einzelnachweise anerkannt.( z.B. Referenzen der letzten 3 Jahre im Zusammenhang mit öffentlichen Kunden in vergleichbarer Größe)
Abschnitt IV: Verfahren
siehe Auftraggeber, 2.Etage im Raum 2.53
keine Personen zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: D-06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://lvwa.sachsen-anhalt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen,
kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer nur innerhalb von15
Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung beantragen. Nach Ablauf der Frist ist
der Antrag unzulässig
(§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner
voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach
Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).