Sanierung Neustadtsekundarschule Weißenfels, Los 318: Tischlerarbeiten/Treppen Referenznummer der Bekanntmachung: BÖ-60/32/2022 (B)

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Naumburg
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.burgenlandkreis.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=467861
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=467861
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sanierung Neustadtsekundarschule Weißenfels, Los 318: Tischlerarbeiten/Treppen

Referenznummer der Bekanntmachung: BÖ-60/32/2022 (B)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45214200 Bauarbeiten für Schulgebäude
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Sanierung Neustadtsekundarschule Weißenfels

Los 318: Tischlerarbeiten/Treppen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Hauptort der Ausführung:

Neustadtsekundarschule Weißenfels, Novalisstraße 11, 06667 Weißenfels

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

- 100 St. Holzstufen auf vorhandener Stahltreppenkonstruktion montieren

- 4 Podeste mit Holzbelag auf vorhandener Konstruktion montieren

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 3
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die Eigung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb von max. 6 Kalendertagen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eigung oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 ( Eigenerklärung zur Eignung) auch für diese anderen Unternehmen auf

Verlangen vorzulegen.

Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.

Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Auf besonderes Verlangen der Vergabestelle sind einzureichen:

1. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer

2. Erklärungen über die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt sind von jedem Bieter und Mitglied einer Bietergemeinschaft wie folgt abzugeben:

Anlage 1 Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und Abs. 3 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt);

Anlage 2 Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt);

Anlage 3 Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 12 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt);

Anlage 6 Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung Anlage A

Ebenfalls sind auf Verlangen der Vergabestelle folgende Erklärungen gem. Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt auch von jedem Nachunternehmer abzugeben:

Anlage 1 Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und Abs. 3 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt);

Anlage 3 Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§12 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt);

Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.

Alle Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten, siehe auch Anlage abschließende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 5 EU VOB/A, Ausgabe 2019.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot vorzulegen:

- Nachweis Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit Ablaufdatum

Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind einzureichen:

- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse, der Krankenkasse, des Finanzamtes sowie der Berufsgenossenschaft (maximal 6 Monate alt)

- gültige Freistellungsbescheinigung nach Paragraf 48 b EStG (inkl. der dann beigefügten Erklärung)

Auf gesondertes Verlangen:

- rechtskräfig bestätigter Insolvenzplan (sofern erforderlich)

Siehe zu oben Gesagtem auch Anlage: abschließende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise gemäss Paragraf 8 Abs. 2 Nr. 5 EU VOB/A, Ausgabe 2019

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot vorzulegen sind:

- Formblatt 221/222 - Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222

- Formblatt 223 - Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223

- Formblatt 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen - sofern erforderlich

- Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - sofern erforderlich

- Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen - sofern erforderlich

Auf gesondertes Verlangen:

- Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - sofern erforderlich

- Referenznachweise

- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte

Siehe zu oben Gesagtem auch Anlage: abschließende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise gem. Paragraf 8 Abs. 2 Nr. 5 EU VOB/A, Ausgabe 2019

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Im Auftragsfall mitgeltende Vertragsbedingungen, die nicht in den Vergabeunterlagen enthalten sind:

- allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C);

- allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/08/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 07/10/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/08/2022
Ortszeit: 10:01
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Es sind keine Bieter zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bieteranfragen müssen bis zum 09.08.2022, 12.00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sein, damit die Vergabestelle diese innerhalb der Frist des § 10a Abs. 6 Nr. 1 EU VOB/A beantworten kann. Anfragen, die nach dem o. g. Zeitpunkt bei der Vergabestelle eingehen, sind nicht mehr „rechtzeitig“ im Sinne der vorgenannten Vorschrift. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen an den Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieteranfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung aktiv unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig und eigenverantwortlich die erforderlichen Informationen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen zu verschaffen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen.

Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/07/2022