Mobiles Wasserstoffmessgerät Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/0302/K13/Bre
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ovgu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobiles Wasserstoffmessgerät
Lieferung, Aufbau und Inbetriebnahme eines mobilen Wasserstoffmessgerätes (z.B. Massenspektrometer zur Ermittlung des Wasserstoffgehalts in Gasen): Messung der unverbrannten (oder nicht oxidierten) Wasserstoffanteile im Abgas.
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Universitätsplatz 2
39106 Magdeburg
Deutschland
Die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg plant die Errichtung des CMD (Center for Method Development) als fakultätsübergreifende universitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtung. Dazu soll ein neues Gebäude mit Prüfständen für Fahrzeuge und Komponenten auf einem Grundstück in Barleben in Sachsen-Anhalt, Steinfeldstraße errichtet werden.
In einem vorangegangenem Vergabeverfahren wurde bereits ein Teil des im Vorhaben zu realisierendem Prüffeld vergeben. Zur Realisierung des Vorhabens wird der erforderliche Umfang in weiteren Verfahren ausgeschrieben. Dieses Verfahren zur Umsetzung der Gasanalytik umfasst folgende Einheit:
- Wasserstoffmessgerät für Verbrennungsmotoren
ZS/2017/12/89838
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder gültige Bescheinigung einer anerkannten Präqualifizierungsstelle z.B. DIHK PQ-VOL (www.pq-vol.de)
oder
folgende Einzelnachweise: Bewerbererklärung (= Erklärung nach Abschnitt 1 - Basisparagraphen)
Link: http://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/EKeu.pdf
Wenn zutreffend, sind im Formular nur die Nachunternehmerleistungen zu benennen/beschreiben.
Sonstige Erklärungen zur Eignung: Erklärungen und ergänzende Vertragsbedingungen entsprechend dem Landesvergabegesetz LSA vom 19.11.2012 (in den Ausschreibungsunterlagen enthalten):
- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 LVG LSA),
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 LVG LSA),
- Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnorm (§ 12 LVG LSA),
- Erklärung zur Handwerksrolleneintragung (LVG LSA);
- Ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17, 18 LVG LSA (§ 18 LVG LSA),
http://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/LVGLSAanl.pdf
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB und § 19 Mindestlohgesetz
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gelten ausschließlich die "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen "(VOL/B), Stand: Ausgabe 2003. Es werden keine Vorauszahlungen geleistet. Zahlungsziel 30 Tage, gegen Rechnung, http://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf. Ein Verweis in den Angebotsunterlagen auf die eigenen Geschäfts- bzw. Vertragsbedingungen des Bieters oder Dritten führt zum Verfahrensausschluss.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle / Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Ab-satz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antraggegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.