Planung im Bereich ELT Referenznummer der Bekanntmachung: FB 24-STARK III-GS Lessing-VgV-04-2016
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06108
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.halle.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung im Bereich ELT
Halle (Saale)
Mit STARK III hat Sachsen-Anhalt eines der zentralen Investitionsvorhaben für die Kommunen und auch für die regionale Wirtschaft in diesem Jahrzehnt begonnen. Das Programm umfasst rund 380 Millionen Euro, die bis 2020 investiert werden sollen. Alle Schulen und Kindertagesstätten im Land sollen energetisch saniert werden – sofern sie den Demografie-Check bestehen.
Die Stadt Halle (Saale) will nach den bereits gestellten Anträgen für 5 Schulstandorte und 3 Turnhallen, 3 zusätzliche Fördermitelanträge für 3 Schulstandorte stellen.
Die Planungsleistungen der technischen Ausrüstung im Bereich ELT zur Unterstützung bei der Erstellung der Anträge für die Grundschule „Lessing“ werden EU-weit ausgeschrieben. Nach positivem Fördermittelbescheid, erfolgt die Umsetzung der Sanierungsvorhaben.
Die Grundschule „Lessing“ befindet sich in der Schleiermacher Straße in Halle (Saale). Die Schule ist ein Bautyp „Erfurt“.
Der Vertrag wird stufenweise geschlossen.
Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrages sind Leistungen der Planung der technische Ausrüstung im Bereich ELT der Leistungsphasen 2-8 gemäß Teil 4 Fachplanung Technische Ausrüstung §§ 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI.
Die Leistungen werden optional/stufenweise beauftragt. Mit dem Zuschlag werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 2-3 beauftragt. Optional ist vorgesehen die LP 4, die LP 5-7 und anschließend die LP 8 zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Projektstufen besteht nicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber einige Leistungen selbst erbringt und einen Projektsteuerer beauftragt hat, es werden daher nicht alle Leistungsphasen zu 100 % beauftragt.
FB 24-STARK III-GS Lessing-VgV-04-2016
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04416
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06108
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.halle.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Halle (Saale)
1. Änderung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04416
Land: Deutschland
Gemäß §10 Pkt. 3.1 des Vertrages wurde das Honorar für die Leistungsphase 6 mit 5% und das Honorar für die Leistungsphase 7 mit 3,25% vereinbart. In der Leistungsphase 6 wurden unter Abschnitt d) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse 1% sowie unter Abschnitt e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung 0,5% in Abzug gebracht. In der Leistungsphase 7 unter Abschnitt d) Vergleich der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung 1% sowie der unter Abschnitt e) in Höhe von 0,25%.
Künftig sollen hier nur noch 0,1% abgezogen werden. Mithin mit 1,65% weniger als in §55 HOAI benannt, da bei Auftragserteilung davon ausgegangen war, dass Teilleistungen der Leistungsphase 6 und 7 durch den Auftraggeber/-in übernommen werden können.
In der Leistungsphase 8 wurde gemäß §10 Pkt. 3.2 des Vertrages das Honorar mit 33,5% vereinbart. Der Abzug erfolgt in den Abschnitten h) Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen mit 1,5% mithin 1% weniger als in der §55 HOAI benannt. Hier wurde ebenfalls davon ausgegangen, dass diese Teilleistungen durch den Auftraggeber/-in übernommen werden können. Dafür entfällt Abschnitt n) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche in Höhe von 0,5%, da diese Teilleistung nunmehr von dem Auftraggeber/-in übernommen wird.
Im Zuge der Leistungserbringung durch die Auftraggeber/-in hat sich ergeben, dass aufgrund der Komplexität des Bauvorhabens und die Anzahl der Gesamtprojekte im Rahmen der Stark II Sanierung die Teilleistungen der Leistungsphase 6-8. Welche in Anlage 2 zum Ingenieurvertrag zur Begründung der Honorarminderung benannt wurden, nicht vollständig von dem Auftragsgeber/-in übernommen werden können.
Diese Leistungen waren bei der ursprünglichen Vergabe nicht vorgesehen. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Die Vergabe an einen anderen Auftragnehmer hätte u. a. zeitliche Verzögerungen bei der Leistungserbringung zur Folge und würde ggf. zu Mehrkosten führen.