Solestadt Bad Dürrenberg - Landesgartenschau 2023 - Kurparterre Freiflächengestaltung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-05-VE55A
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 119-334250)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Dürrenberg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.badduerrenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Solestadt Bad Dürrenberg - Landesgartenschau 2023 - Kurparterre Freiflächengestaltung
Die ausgeschriebenen Bauleistungen dienen im Wesentlichen der Freiflächengestaltung. Weiterhin sind auch Leistungen im Bereich der Kampfmittelerkundung, Fundamentarbeiten, Micropfahlgründung sowie weitere Betonarbeiten durchzuführen. Die zu erbringende Leistung besteht aus folgenden Hauptmassen:
500 m² Pfl. Bodendecke abräumen
600 m³ Boden lösen
2.000 m³ Boden laden und entsorgen
320 m² Asphaltbelag
70 m² Sandspielfläche
1 Stk. Spielbereich Wasserspielplatz
71 m³ Fundamentarbeiten
2.500 kg Betonstabstahl
8 Stk. Natursteinplatten
100 m³ Fundamentarbeiten
9 Stk. Blockstufen Beton
63 Stk. Betonfertigteile Sitzkante
1.500 m² Kampfmittelsondierung
25 d Baubegleitende Kampfmittelsondierung
83 m³ Fundamentgraben ausheben
21 m³ Stahlbetonfundamente
1,95 t Betonstabstahl
32 m Micropfahl mit Stahltragstab
4 m³ Stahlbeton Kopffundament
16 m² Stahlbetonstützwand
272 Stk. Betonfertigelement Entwässerung
16 Stk. Einlaufkasten
100 m Kanalrohr
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
2022-08-29
2022-09-12
2023-03-25
2023-04-14
Der Auftraggeber wird für die Bieter einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister und Wettbewerbsregister beim Bundeszentralregister
anfordern um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende
Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht
in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche
Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
#
Auf gesondertes Verlangen werden für die in die engere Wahl gekommen Bieter,
Mitgliedern einer Bieter- oder Arbeitsgemeinschaft und von jedem
Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden soll folgende
Unterlagen angefordert:
#
Berufs- oder Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige Bescheinigung einer
zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des
ausländischen Bieters
#
Gewerbeanmeldung oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen
Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen
Bieters
#
Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
oder anderweitige sonstige Nachweise einer zuständigen Stelle des
Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
Der Auftraggeber wird für die Bieter einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister und Wettbewerbsregister anfordern um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Einreichung des Angebotes. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem
Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen und jedem Mitglied der Bietergemeinschaften sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen und jedes Mitglied der Bietergemeinschaften präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
- die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt
---
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6aEU Nr. 1 VOB/A vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
Gewerbeanmeldung oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den EUTeilnahmebedingungen
genannten - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
vorzulegen:
#
Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung
#
Urkalkulation, bei der Prüfung der Angebote sowie von Nachträgen und
Zusatzvereinbarungen kann die Urkalkulation zur Preisprüfung herangezogen
werden. Einer Anwesenheit des Bieters bedarf es dazu nicht.
Nachunternehmerleistungen sind in der Kalkulation detailliert und nachprüfbar
abzubilden (Mengen, Zeitansätze, Teilleistungen) und auszuweisen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.
V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf
gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
#
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem
Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei
Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen
präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
#
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der
Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der
„Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen
zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
#
#
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6aEU Nr. 2
VOB/A vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/ jedem nicht
präqualifizierten Mitglied einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft und von jedem
anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch
genommen werden mit dem Angebot einzureichen:
#
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017
Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Ausschreibungsunterlagen
beigefügt)
#
Im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" werden folgende Angaben verlangt:
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen in €.
#
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in
der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum vergleichbare Leistungen
ausgeführt habe/haben.
Bei einem Teilnahmewettbewerb füge(n) ich/wir meinem/unserem
Teilnahmeantrag eine Referenzliste bei.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich
/werden wir drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben
vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme;
Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal
ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der
ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten
Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und
gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten
der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal);
Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner,
Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal
koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße
Ausführung der Leistung.
#
Angaben zu Arbeitskräften
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen
erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich
/werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen
mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
#
Registereintragungen
Ich bin/Wir sind
[ ] im Handelsregister eingetragen.
[ ] für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen.
[ ] bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen.
[ ] zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich
/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der
Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
#
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
[ ] Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag
auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser
Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
[ ] Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich
/werden wir ihn vorlegen.
#
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
Ich/Wir erkläre(n), dass
[ ] für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A
vorliegen.
[ ] ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen
Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit
einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr
als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden
bin/sind.
[ ] für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6
VOB/A vorliegt.
[ ] zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU
Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen
Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser
Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter,
auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
#
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der
Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich
/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
#
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich
/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit
Angabe der Lohnsummen vorlegen.
#
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den
Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der
gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot
/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig
innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
#
#
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a EU Nr. 2
VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle vorzulegen:
#
eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere
Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten
Aufträgen.
#
die Vorlage von testierten Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in
dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
#
Informationen über das Verhältnis zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten in
den Jahresabschlüssen.
#
Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse oder eine
gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder
des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
#
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine gleichwertige
Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des
Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters im Original, sofern nur im
Original gültig
#
qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des
zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen oder
gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder
des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im
Original gültig)
#
Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG oder gleichwertige Bescheinigung
einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des
ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im Original gültig)
#
Der Auftraggeber wird von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt
werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten
Selbstreinigung anfordern.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Einreichung des Angebotes. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem
Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen und jedem Mitglied der Bietergemeinschaften sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen und jedes Mitglied der Bietergemeinschaften präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt
---
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6aEU Nr. 2 VOB/A vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
die Vorlage einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung.
eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre i. H. v. mindestens 1.000.000 EUR,
eine Erklärung über den Umsatz soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen i. H. v. 350.000 EUR.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters im Original, sofern nur im Original gültig
qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen oder gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im Original gültig)
Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG oder gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im Original gültig)
Der Auftraggeber wird von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung anfordern
---
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.
V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf
gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
#
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem
Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei
Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen
präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
#
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der
Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der
„Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen
zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
#
#
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a EU Nr. 3
VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen mit dem Angebot der
Vergabestelle vorzulegen:
#
Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt
124 VHB 2017 Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den
Angebotsunterlagen beigefügt)
#
Im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" werden folgende Angaben verlangt:
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen in €.
#
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in
der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum vergleichbare Leistungen
ausgeführt habe/haben.
Bei einem Teilnahmewettbewerb füge(n) ich/wir meinem/unserem
Teilnahmeantrag eine Referenzliste bei.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich
/werden wir drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben
vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme;
Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal
ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der
ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten
Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und
gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten
der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal);
Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner,
Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal
koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße
Ausführung der Leistung.
#
Angaben zu Arbeitskräften
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen
erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich
/werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen
mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
#
Registereintragungen
Ich bin/Wir sind
[ ] im Handelsregister eingetragen.
[ ] für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen.
[ ] bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen.
[ ] zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich
/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der
Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
#
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
[ ] Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag
auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser
Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
[ ] Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich
/werden wir ihn vorlegen.
#
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
Ich/Wir erkläre(n), dass
[ ] für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A
vorliegen.
[ ] ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen
Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit
einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr
als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden
bin/sind.
[ ] für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6
VOB/A vorliegt.
[ ] zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU
Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen
Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser
Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter,
auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
#
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der
Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich
/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
#
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich
/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit
Angabe der Lohnsummen vorlegen.
#
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den
Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der
gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot
/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig
innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
#
#
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a EU Nr. 3
VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle vorzulegen:
#
Angaben über die Ausführung von Leistungen der letzten bis zu fünf
abgeschlossenen Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen
über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
#
Angabe der technischen Fachkräfte und des Leitungspersonals
#
die Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des
Unternehmens zur Qualitätssicherung und seiner Untersuchungs- und
Forschungsmöglichkeiten
#
Angabe des Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystems, das dem
Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht
#
Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Bieters und/oder der
Führungskräfte durch Studiennachweise, Nachweis der Berufsausbildung sowie
Angaben zur Berufserfahrung und ausgeübten Tätigkeiten
#
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen
mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
#
eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und
welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des
Auftrags verfügt durch Vorlage einer Geräte-/ Ausstattungsliste
#
Erlaubnis nach § 7 und Inhaber von Befähigungsscheinen nach § 20 Sprengstoffgesetz
#
Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als
Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt durch Eintragung im Formblatt
Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235 VHB 2017 Stand 2019)
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Einreichung des Angebotes. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem
Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen und jedem Mitglied der Bietergemeinschaften sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen und jedes Mitglied der Bietergemeinschaften präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt
---
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6aEU Nr. 3 VOB/A vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
Die Angabe mindestens einer Referenz über die Ausführung von Leistungen der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung hinsichtlich Qualität und Quantität vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Formblatt 235 VHB 2017)
#
Erlaubnis nach § 7 und Inhaber von Befähigungsscheinen nach § 20 Sprengstoffgesetz
#
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind, zusätzlich zu den in den EUTeilnahmebedingungen
genannten, mit dem Angebot einzureichen:
#
Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (Formblatt 221 VHB Stand 2019) oder
Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme (Formblatt 222 VHB Stand
2019)
Erklärung der Bieter u./ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019),
sofern zutreffend
#
Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als
Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt durch Eintragung im Formblatt
Verzeichnis der Leistungen bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen (VHB
Formblatt 235)
#
#
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen
der Vergabestelle vorzulegen:
#
Aufgliederung der Einheitspreis (Formblatt 223 VHB Stand 2019)
#
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 VHB Stand 2019)
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind, zusätzlich zu den in den EU Teilnahmebedingungen genannten, mit dem Angebot einzureichen
#
Erklärung der Bieter und Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019), sofern zutreffend Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 VHB Stand 2019)
An die Auftragsdurchführung werden soziale Kriterien gestellt. Mit dem Angebot
sind von jedem Bieter und Mitglied einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft gem.
Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt (LVG-LSA) Erklärungen wie folgt
abzugeben:
#
Anlage 1 Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 LVGLSA)
#
Anlage 2 Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 LVG-LSA)
#
Anlage 3 Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen
Arbeitsorganisation (§ 12 LVG-LSA)
#
Anlage 5 Angaben von zu berücksichtigenden sozialen, umweltbezogenen und
innovativen Kriterien im Vergabeverfahren
#
Anlage 6 Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der
Handwerksordnung Anlage A
#
#
Ebenfalls sind mit dem Angebot folgende Erklärungen gem. Landesvergabegesetz
Sachsen-Anhalt auch von jedem Nachunternehmer abzugeben:
#
Anlage 1 Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des
LVG-LSA)
#
Anlage 3 Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen
Arbeitsorganisation (§ 12 des LVG-LSA)
#
Anlage 5 Angaben von zu berücksichtigenden sozialen, umweltbezogenen und
innovativen Kriterien im Vergabeverfahren
#
Anlage 6 Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der
Handwerksordnung Anlage A
Um den Auftrag ausführen zu können, hat der Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Unterauftragnehmer und jedes andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch die Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblatt Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - (Formblatt 124 VHB2017 - Stand 2019), das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt. Diese ausgefüllte Eigenerklärung ist vom Wirtschaftsteilnehmer, jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), mit dem Angebot einzureichen.
An die Auftragsdurchführung werden soziale Kriterien gestellt. Mit dem Angebot sind von jedem Bieter und Mitglied einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft gem. Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt (LVG-LSA) Erklärungen wie folgt abzugeben:
#
Anlage 1 Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 LVGLSA)
#
Anlage 2 Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 LVG-LSA)
#
Anlage 3 Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen
Arbeitsorganisation (§ 12 LVG-LSA)
#
Anlage 5 Angaben von zu berücksichtigenden sozialen, umweltbezogenen und
innovativen Kriterien im Vergabeverfahren
#
Anlage 6 Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der
Handwerksordnung Anlage A
#
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates v. 08.04.2022 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 - Sanktions-VO) dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Daher ist die Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktionsverordnung der Europäischen Union mit dem Angebot einzureichen.
Die vorgenannte Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktionsverordnung der Europäischen Union ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
#
Ebenfalls sind mit dem Angebot folgende Erklärungen gem. Landesvergabegesetz
Sachsen-Anhalt auch von jedem Nachunternehmer abzugeben:
#
Anlage 1 Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des
LVG-LSA)
#
Anlage 3 Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen
Arbeitsorganisation (§ 12 des LVG-LSA)
#
Anlage 5 Angaben von zu berücksichtigenden sozialen, umweltbezogenen und
innovativen Kriterien im Vergabeverfahren
#
Anlage 6 Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der
Handwerksordnung Anlage A
#
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates v. 08.04.2022 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 - Sanktions-VO) dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Daher ist die Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktionsverordnung der Europäischen Union mit dem Angebot einzureichen.
Die vorgenannte Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktionsverordnung der Europäischen Union ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
ja
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, sich vom Wirtschaftsteilnehmer
nachweisen zu lassen, dass alle benannten Unterauftragnehmer die erforderlichen
Mittel besitzen, um die im Angebot des Wirtschaftsteilnehmers angegebenen
Leistungen zu erbringen.
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des
Vergabeverfahrens bis zur Submission erfolgt ausschließlich elektronisch über die
eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de.
#
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens
verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält,
werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über
den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert.
Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
Die Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 VHB Bund
---
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Urkalkulation; Bei der Prüfung der Angebote sowie von Nachträgen und Zusatzvereinbarungen kann die Urkalkulation zur Preisprüfung herangezogen werden. Einer Anwesenheit des Bieters bedarf es dazu nicht. Nachunternehmerleistungen sind in der Kalkulation detailliert und nachprüfbar abzubilden (Mengen, Zeitansätze, Teilleistungen).
Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 VHB
---
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, sich vom Wirtschaftsteilnehmer nachweisen zu lassen, dass alle benannten Unterauftragnehmer die erforderlichen Mittel besitzen, um die im Angebot des Wirtschaftsteilnehmers angegebenen Leistungen zu erbringen.
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Vergabeverfahrens bis zur Submission erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de.
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
Baustrom, Bauwasser und Baustellen WC
Innerhalb des Umgriffes stehen Wasserentnahmestellen und Anschlüsse für die Stromversorgung zur Verfügung.
Ebenso stellt der AG einen zentralen Sanitärcontainer zur Verfügung.
Die Heranführung der Medien von der Entnahmestelle zum Baubereich bis max. 100m ist Sache des AN. Die Abrechnung erfolgt pauschal anteilig von der Bruttoabrechnungsssumme wie folgt:
Baustrom: 0,2 %
Bauwasser: 0,2 %
BauWC: 0,2 %
Bauleistungsversicherung
Der AG hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Die Abrechnung erfolgt pauschal anteilig von der Bruttoabrechnungsssumme in Höhe von 0,16 %.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschritten innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
#
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der
zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
#
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2
GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist.
#
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen
Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134
GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber
die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschritten innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).