HWSB Rückstaudeich Wolmirstedt (Deichneubau- und -sanierungsmaßnahmen, Sielbauwerke) Referenznummer der Bekanntmachung: 22/N/0171/SB
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
HWSB Rückstaudeich Wolmirstedt (Deichneubau- und -sanierungsmaßnahmen, Sielbauwerke)
1. Notwendigkeit der Baumaßnahme
Beim Hochwasser im Juni 2013 wurde der vorhandene linke Ohredeich zwischen dem Deich-km 8,00 und dem Deich-km 11,00 überströmt. Die daran anschließende Fläche wurde überflutet und es musste an mehreren Stellen die Sicherung durch Sandsackverbau bzw. durch eine Aufwallung von Sand, welcher mit wasserabweisender Folie ummantelt wurde, erfolgen. So wurden z.B. das Gewerbegebiet Handwerkerring in Wolmirstedt und die Kreisstraße (K1171) Wolmirstedt in Richtung Glindenberg gesichert. Durch diese Maßnahmen konnte die südöstliche Stadtrandlage von Wolmirstedt vor einer drohenden Überflutung geschützt werden. Es handelt sich bei den überfluteten Flächen um ein amtlich festgesetztes Überschwemmungsgebiet. Ausgenommen hiervon sind nur die bebauten Bereiche. Der vorhandene linke Ohredeich zwischen der Ohrebrücke (K1171) und dem Hochufer zwischen Farsleben und Zielitz ist durch Bergsenkungen betroffen und wird dadurch fortlaufend geschädigt bzw. es vermindert sich das vorhandene Schutzniveau. Aus diesem Grund sollen die Ortslage Wolmirstedt und die K 1171 gegen Hochwasser gesichert werden.
2. Art, Umfang und Zweck des Vorhabens
Aus den Erkenntnissen des Junihochwassers 2013 ist eine Hochwasserschutzanlage (HWSA) unter Berücksichtigung des Wasserhaushaltsgesetzes, des Wassergesetzes Sachsen-Anhalt, der DIN 19712 und des DWA-Merkblattes 507-1 zu planen.
Im Hinblick auf das beständige Absinken des Schutzniveaus am linken Ohredeich (Deich-km 3,00 bis 11,0) ist ein Deichlückenschluss zwischen dem vorhandenen Hochufer und einem Anschlusspunkt vor dem bekannten Bergsenkungsgebiet am linken Ohredeich herzustellen. Das Schutzziel sind die östlich der Bahnstrecke gelegenen Siedlungsgebiete der Stadt Wolmirstedt sowie die Straßenverbindung von Wolmirstedt nach Glindenberg (K 1171).
Um eine derartige Situation in Zukunft zu vermeiden, soll das Vorhaben „HWSB Rückstaudeich Wolmirstedt“ als Deichlückenschluss umgesetzt werden. Eine Polderherstellung ist in dem Zusammenhang nicht Bestandteil dieser Planung. Es geht vielmehr darum, eine unkontrollierte Ausuferung des Überschwemmungsgebietes zu vermeiden und die angrenzenden Bebauungen vor Hochwasser zu schützen. Es ist eine dauerhafte standsichere, wartungsarme, unterhaltungsfreundliche Hochwasserschutzanlage (HWSA) als Rückstaudeich mit entsprechenden Inspektions- und Deichverteidigungswegen auf der Landseite gemäß den Anforderungen des LHW zu planen. Diese Planung umfasst alle erforderlichen baulichen Anlagen für den Hochwasserschutz, alle Verkehrsanlagen, Sonderbauwerke (Siele, Deichrampen) und erforderliche Anpassungen an den Anlagen der TöB.
Der linke Ohredeich zwischen der geplanten Trasse des HWSB Rückstaudeich Wolmirstedt und der K 1171 soll im Zuge dieser Baumaßnahme ebenfalls mit saniert bzw. ausgebaut werden. Der Ausbau des linken Ohredeiches erfolgt im Querschnitt und in der Höhenlage wie der HSWB Rückstaudeich Wolmirstedt. Der Anbau bzw. die Verbreiterung des Deiches erfolgt landseitig, wasserseitig wird lediglich die Böschungsneigung korrigiert und angeglichen.
Wolmirstedt
2000 m Deichneubau, inkl. wasserseitiger Dichtung, h=1,80m, Bn 1:3,
3 Deichüberfahrten, 2 Siele, herstellen
30.050 m³ Stützkörpermaterial 0/8 liefern und einbauen
6.000 m³ Tondichtung liefern und einbauen (wasserseitig)
2 St Siel - aus Stahlbeton-/Beton im neuen Deich anordnen,
inkl. Absperrarmaturen (je Spindelschieber, Rückschlagklappe) DN 1000
55m Abwasserdruckrohrleitung Medienrohr DN 250 Schutzrohr DN 350 liefern und verlegen
600m Deichsanierung (vorhandener Ohredeich)
4950 m³ Stützkörpermaterial 0/8 liefern und einbauen
2600m Deichkronenweg (Asphalt)
2600m Deichverteidigungsweg (Asphalt)
52 St Bäume fällen und roden
div. Ausgleichsmaßnahmen, Erdarbeiten, Pflanzungen,
Oberboden und Rasensaat
ELER HWS
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)) sind entgegen der Teilnahmebedingungen MIT dem Angebot die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise
s. Vergabeunterlagen
siehe Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung
siehe Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung
siehe Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung
siehe Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung
Der erfolgreiche Bieter muss den Vertragsbedingungen § 10 Abs. 1 und 3, § 12 und §13 Abs. 2 und 4 LVG LSA zustimmen.
Für den erfolgreichen Bieter dürfen keine schwerwiegenden Vergehen gegen die §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
Der erfolgreiche Bieter muss erklären, dass keine Ausschlussgründe gemäß EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
Vergabestelle Nord
Otto-von-Guericke-Straße 5
39104 Magdeburg
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zur Angebotsöffnung NICHT zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.