Planungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses (TGA) Referenznummer der Bekanntmachung: KALTGA_04/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: KALTGA_04/2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kalbe (Milde)
NUTS-Code: DEE04 Altmarkkreis Salzwedel
Postleitzahl: 39624
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://stadt-kalbe-milde.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses (TGA)
Die Stadt Kalbe hat eine Planungsleistung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses nach DIN 14090 mit 7 Stellplätzen für die Ortsfeuerwehr Kalbe (Milde) auf dem Grundstück „An der Feldstraße, 3924 Kalbe (Milde)" vergeben.
Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI 2021):
o Anlagengruppe 1
o Anlagengruppe 2
o Anlagengruppe 3
o Anlagengruppe 4
o Anlagengruppe 5
Altmarkkreis Salzwedel
Es wurde eine Fachplanungsleistung der technischen Gebäudeausrüstung (§§ 53ff. HOAI 2021) für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit mindestens sieben Stellplätzen vergeben. Es wurde von folgenden anrechenbaren Kosten ausgegangen: (Vorläufige) anrechenbare Kosten:
- KG 410: 90.608 €
- KG 420: 72.761 €
- KG 430: 54.914 €
- KG 440: 138.657 €
- KG 450: 53.541 €
Als Beginn der Leistungen war Mitte Juni 2022 geplant. Es findet (sofern nicht anders ausgewiesen) eine stufenweise Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung (Grundleistungen der jeweiligen Leistungsphase nach HOAI 2021) statt, wobei einzelne Stufen lediglich einseitig durch den Auftraggeber optional beauftragt werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der optional beauftragten Leistungsbestandteile und eine Leistungspflicht bei Abruf.
- Stufe 1 LPh 1-3 HOAI (voraussichtlich Mitte Juni 2022 bis Ende Juli 2022)
- Stufe 2 LPh 4-5 HOAI optional (voraussichtlich Ende Juli 2022 bis Mitte September 2022)
- Stufe 3 LPh 6-7 HOAI optional
- Stufe 4 Lph 8 HOAI optional
- Stufe 5 Lph 9 HOAI optional
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Fest beauftragt wurde nur die Leistungsstufe 1. Die weiteren Leistungsstufen wurden lediglich optional beauftragt. Optional beauftragte Leistungsbestandteile können auf eine oder einzelne Leistungsphasen beschränkt oder als Gesamtleistung abgefragt werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional, bzw. nicht beauftragten Leistungsbestandteile, und eine Leistungpflicht bei Abruf.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz - LVG LSA) vom 19.10.2012.
Abschnitt IV: Verfahren
Der Auftraggeber hatte die Gesamtplanungsleistung losweise in einem europaweiten EU-Verhandlungsverfahren mit TNW ausgeschrieben. Für die Fachplanung TGA wurde in diesem - und in einem anschließenden Verfahren - kein wertbarer Teilnahmeantrag bzw. kein wertbares Angebot eingereicht. Die Fachplanung TGA ist jedoch für die Gesamtplanungsleistung und insbesondere für die Genehmigung des Projekts zwingend notwendig. Es bedurfte aufgrund der geschilderten Verzögerung einer Dringlichkeitsvergabe. Es war diesbezüglich auch bei den weiteren Leistungsbildern nicht möglich, die mitgeteilten Leistungszeiträume anzupassen ohne das Risiko eines eingeschränkten Wettbewerbs einzugehen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses (TGA)
Ort: Stendal
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39576
Land: Deutschland
Ort: Stendal
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39576
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert kann wegen der Unverbindlichkeit der HOAI nicht angegeben werden. Deswegen werden die anrechenbaren Kosten angegeben.
Achtung:
Entgegen potenziell aufgrund technischer Vorgaben abweichend kommunizierter Angaben handelte es sich vorliegend um eine Vergabe von Architekten- und Ingenieursleistungen, welche als freiberufliche Leistungen qualifiziert sind.
Dieses Verfahren diente lediglich der Fortsetzung des Verfahrens des unter der EU-Bekanntmachungsnummer 2021/S 181-470417 durchgeführten Teilnahmewettbewerbs. Für die Fachplanung TGA wurde in diesem - und in einem anschließenden Verfahren - kein wertbarer Teilnahmeantrag bzw. kein wertbares Angebot eingereicht. Daher erfolgt die Bekanntmachung vergebener Aufträge zum Los 5 Technische Ausrüstung unter dieser Bekanntmachungsnummer.
Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV wurde aufgrund berechtigter geschäftlicher Interessen des Auftragnehmers der bezuschlagte Angebotspreis nicht veröffentlicht, die jeweilige Angabe 1,00 EUR ist fiktiv.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]536
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.