Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft mit 150 Wohnplätzen für zugewiesene Personen nach dem Aufnahmegesetz Sachsen-Anhalt inklusive sozialer Beratung und Betreuung im Landkreis Saalekreis Referenznummer der Bekanntmachung: VST-118/2022/Bu
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Merseburg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.saalekreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft mit 150 Wohnplätzen für zugewiesene Personen nach dem Aufnahmegesetz Sachsen-Anhalt inklusive sozialer Beratung und Betreuung im Landkreis Saalekreis
Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung und das Betreiben einer Gemeinschaftsunterkunft mit 150 Wohnplätzen zur Unterbringung der vom Auftraggeber nach dem Aufnahmegesetz Sachsen-Anhalt (AufnG LSA) in der Fassung vom 14.02.2019 aufzunehmenden Personen entsprechend den im beigefügten Betreibervertragen benannten Bedingungen. Ebenso ist die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen Gegenstand der Ausschreibung.
Die Zuweisung in die jeweiligen Unterbringungsobjekte ist Angelegenheit des Auftraggebers. Die Zuweisung erfolgt insbesondere unter Beachtung der nationalen, kulturellen, religiösen und gesundheitlichen Eigenheiten der Betroffenen.
Landkreis Saalekreis
Die Leistung umfasst die Bereitstellung und den Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft im Landkreis Saalekreis mit 150 Wohnplätzen für bis zu 150 Personen sowie die soziale Beratung und Betreuung dieser Personen in der Gemeinschaftsunterkunft.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils 1 Jahr, wenn er nicht 6 Monate vor Vertragsende gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die im folgenden benannten Unterlagen werden gemäß § 122 GWB zum Nachweis der für die Übernahme des Auftrages erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungskriterien) verlangt.
1. Allgemeine Angaben zum Bewerber:
-ausgefülltes Formblatt Interessenten-/Bewerbungsbogen
-Angaben zum Bieter (Unternehmensdarstellung) ggf. Bietergemeinschaft
-ggf. Erklärung Bietergemeinschaft (FB 234 VHB Bund)
-soweit zutreffend Angabe, welche Teile des Auftrages unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV)
-Soweit zutreffend Benennung von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der auszuführenden Teilleistungen
2. zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister einzureichende Unterlagen:
-Auszug aus Berufs- oder Handelsregister / Gewerberegister, ggf. Auszug aus Vereinsregister
-Erklärungen nach § 123 und 124 GWB über das Vorliegen oder das Nichtvorliegen von zwingenden und/oder fakultativen Ausschlussgründen (Formulare sind den Teilnahmeunterlagen beigefügt)
-bei vorliegenden Ausschlussgründen: Erklärung des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB mit entsprechenden Nachweisen
3. zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einzureichende Unterlagen:
-Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (als vergleichbar gelten z. B. auch Betrieb von Wohnheimen, Pflegeheimen, betreutes Wohnen, Hotel, etc.) des letzten Geschäftsjahres
4. zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einzureichende Unterlagen:
-Nachweis/Erklärung des Bieters, dass er mindestens ein Jahr vergleichbare Leistungen ausgeführt hat (als vergleichbar gelten z. B. auch Betrieb von Wohnheimen, Pflegeheimen, betreutes Wohnen, Hotel, etc.). Der Nachweis ist durch Vorlage von mindestens einer unternehmensbezogenen Referenz, die nach Art und Umfang mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar ist oder einer Referenzliste mit Angabe des Ansprechpartners und der Telefonnummer zu erbringen.
-Nachweis der Verfügbarkeit eines geeigneten Gebäudes im Fall der Zuschlagserteilung (z. B. durch Eigentumsnachweis oder schriftliche Zusage des Eigentümers/ ggf. Verwalters)
-Genehmigung zur Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft oder Eigenerklärung über die Einhaltung der bau-, gesundheits-, brand- und unfallschutzrechtlichen Vorschriften (im Falle der Eigenerklärung sind die Nachweise gemäß Anhang 1 zum Vertrag Punkt 2.3., aus denen hervorgeht, dass die Gemeinschaftsunterkunft den bau-, gesundheits-, brand- und unfallrechtlichen Vorschriften entspricht, dem Auftraggeber spätestens 14 Tage vor Leistungsbeginn zu übergeben).
Sonstige einzureichende Unterlagen:
5. Erklärungen gemäß § 10, § 12 und § 13 Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt
(Formulare sind den Teilnahmeunterlagen beigefügt)
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot im Sinne von § 127 GWB erteilt.
Soweit die Bieter die für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) mit dem Teilnahmeantrag nachgewiesen haben, werden diese Bieter zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die eingereichten Angebote, welche den vertraglichen Regelungen und den Mindestanforderungen der Unterbringungsrichtlinie in Bezug auf die baulichen Voraussetzungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften (siehe Anhang 1 zum Vertrag, Punkt 2.3) grundsätzlich entsprechen, werden gemäß der Zuschlagskriterien 1. Qualität: Gewichtung 70 % und 2. Kosten/Preis: Gewichtung 30% nach einem Punktesystem bewertet.
Abschnitt IV: Verfahren
Der Landkreis Saalekreis beabsichtigt alle geeigneten Bieter ( siehe Eignungskriterien) zur Abgabe eines Angebote aufzufordern. Nach Vorlage der Erstangebote wird mit den Bietern ein Verhandlungsgespräch durchgeführt. Über das Verhandlungsgespräch wird ein Protokoll gefertigt. Im Anschluss an die Verhandlung haben alle Bieter die Möglichkeit, ein verändertes Angebot einzureichen, das dann erneut auf der Basis der o.g. Zuschlagskriterien bewertet wird.
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VGV vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen des § 160 GWB. Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
- dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB) und nicht innerhalb von15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB),
- dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist,
- dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu
machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.