Sekundarschule Völkerfreundschaft Los A17 - Metallbau- und Schlosserarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: O/VgV/68/SkV/29-22/we
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köthen (Anhalt)
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06366
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 03496/ 601196
Fax: +49 03496/ 601193
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.Anhalt-Bitterfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sekundarschule Völkerfreundschaft Los A17 - Metallbau- und Schlosserarbeiten
Los A17 - Metallbau- und Schlosserarbeiten
06366 Köthen (Anhalt)
- 48 lfm Treppengeländer, innen 2 Geschosstreppen mit je 7 Treppenläufen
1 Geschosstreppe mit 5 Treppenläufen Oberfläche RAL pulverbeschichtet
- 86 lfm geländerseitiger Handlauf, Edelstahl
- 85 lfm wandseitiger Handlauf. Edelstahl
- 8 St Absturzsicherungen als Handlauf in der Leibung, Edelstahl L = 2,00 m
- 8 lfm Brüstungsgeländer, außen verzinkt und RAL pulverbeschichtet
- 17 m Handlauf für Brüstungsgeländer, Edelstahl
- 24 lfm Geländer für Rollstuhlrampe, außen Edelstahl
- 1 St Briefkastenanlage als im Zaun integrierte Säule Edelstahl, RAL pulverbeschichtet
STARK III - Förderung (EFRE) für energetische und allgemeine Sanierung
Abschnitt IV: Verfahren
Für die Sanierung der Sekundarschule Völkerfreundschaft wurde zur Verkürzung der Angebotsfrist ine Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Union unter der Bekanntmachungsnummer 2022/S 031-078377 veröffentlicht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los A17 - Metallbau- und Schlosserarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zerbst/Anhalt
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 39261
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I
Es sind Erklärungen im Sinne des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt sowie Angaben zu sozialen Belangen iSd Landesvergabegesetzes LSA mit dem Angebot vorzulegen. Die Rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und Technischen Angaben des Bieters werden gemäß § 6 b Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EU VOB/A in Verbindung mit § 6 a Nr. 2 EU VOB/A mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 6 b Abs. 1 S. 2 EU VOB/A abgegeben. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen Vorzulegen. Das Formblatt 124 VHB Eigenerklärung zur Eignung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten
dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu übermitteln.
II
Eine Vor-Ort-Besichtigung ist nach vorheriger Terminabsprache mit Herrn Brummunt unter der Telefonnr. 015168963553 möglich. Diese Möglichkeit besteht nur vom 12.04.22 bis 14.04.22 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft/wirtschaft/vergabekammern
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de