HWSB Schartau km 11,5 - 12,5 (Deichbauarbeiten) Referenznummer der Bekanntmachung: 22/N/0005/GN

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Landesbetrieb
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

HWSB Schartau km 11,5 - 12,5 (Deichbauarbeiten)

Referenznummer der Bekanntmachung: 22/N/0005/GN
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW), Flussbereich Genthin plant die weitere Sanierung vom rechten Elbedeich von Deich - km 11,7 bis 12,5. Der zu sanierende Deichabschnitt hat eine Gesamtausbaulänge von 800 m. Der Altdeich soll soweit wie möglich erhalten bleiben und wird deshalb nur oberflächig abgetragen. Er wird durch folgende Teilmaßnahmen verstärkt und erweitert:

- Einbau von Spundwänden als Tiefgründung,

- Anpassung landseitige Böschung,

- landseitige Berme,

- Deichkronenbefestigung / Deichverteidigungsweg (DVW),

- Unterhaltungs- / Wirtschaftsweg auf der landseitigen Berme.

Auf der Landseite (Polderseite) ist eine Berme mit einem Unterhaltungs- / Wirtschaftsweg durchgehend anzubauen. Die bereits hergestellte Böschungsverbreiterung ist mit dem Bau der Berme und der geplanten Kronenerhöhung weiter zu verstärken.

Grundsätzlich sind die vorhandenen Hochwasserschutzanlagen nur bedingt befahrbar, die Kronenbefestigung besteht aktuell ausschließlich aus

einer Kombination von

- ungebundene Bauweise,

- Betonplatten sowie

- diverse Pflastervarianten.

Die bestehenden Hochwasserschutzanlagen - hier Kronenbefestigung und landseitige Böschung inklusive vorhandener landwirtschaftlicher Weg

- sind zurückzubauen. Der neue Weg auf der Deichkrone erhält eine Befestigung in Asphaltbauweise und die landseitige Berme in Betonbauweise.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 2 671 832.55 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45246400 Hochwasserschutzarbeiten
45247230 Bau von Deichen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE06 Jerichower Land
Hauptort der Ausführung:

Stadt Burg, OT Schartau

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Deichsanierung HWSB Schartau Deich-km 11,5 - 12,5 auf einer Länge von 800 m

- Rückbau vorhandene Deichkronenbefestigung (DVW) aus verschiedenen Materialien KKW 2.300 m²,

- Rückbau vorhandener Unterhaltungsweg, Betonspurbahn 2.580 m²,

- Lieferung und Einbau Stahlspundwand 6.000 m²

- Lieferung und Einbau Stützkörpermaterial 27.750 m³,

- Herstellung DVW in Asphaltbauweise 2.720 m²,

- Herstellung Unterhaltungsweg, Betonspurweg 790 m

- Herstellung Unterhaltungsweg in Betonbauweise 310 m².

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

ELER HWS

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 071-188191
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 22/N/0005/GN
Bezeichnung des Auftrags:

HWSB Schartau km 11,5 - 12,5 (Deichbauarbeiten)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
17/06/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 7
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sangerhausen
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Postleitzahl: 06526
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 2 671 832.55 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/07/2022