vertiefende Machbarkeitsuntersuchung inkl. Masterplan Referenznummer der Bekanntmachung: IGMS_01_MBU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Merseburg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06217
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.keg-saalekreis.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06110
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.projectum-halle.de
Abschnitt II: Gegenstand
vertiefende Machbarkeitsuntersuchung inkl. Masterplan
Vertiefende Machbarkeitsuntersuchung inklusive Masterplan
Merseburg
Im Zuge des Strukturwandels beabsichtigt die Kreisentwicklungsgesellschaft Saalekreis mbH ein neues ca. 300 ha großes Industriegebiet zu erschließen. Auf Basis einer in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie wurde hierfür ein geeignetes Plangebiet westlich des bestehenden Chemieparks in Leuna, im Dreieck zwischen der Autobahn A 38, der Bundestraße B 91 und der Landstraße L 178 n, bestimmt. Demnach bietet dieses Areal insbesondere durch seine optimale Verkehrsanbindung, effiziente Anschlussoptionen an bereits anliegende bzw. in der Nähe verlaufende Ver- und Entsorgungsmedien sowie durch die unmittelbare Nachbarschaft zu einem etablierten Chemiepark beste Voraussetzungen für die Entwicklung einer industriell nutzbaren Fläche mit absehbar hohem Nachfragepotenzial. Das Areal soll für die gesamte Bandbreite der chemischen Industrie als Ansiedlungsoption zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sollen insbesondere forschungs- bzw. technologieorientierte Unternehmen angesiedelt werden, um die nachhaltige Entwicklung des Industriestandorts Merseburg / Leuna sowie der für die Region strukturprägenden Chemieindustrie zu sichern.
Das Gelände umfasst etwa 360 Flurstücke, die im Besitz von ca. 90 Eigentümern sind und wird gegenwärtig überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Um für die Nutzung als Industriepark Planungs- und Baurecht herstellen zu können, ist ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Dazu sind diverse Planungs- und Gutachterleistungen notwendig.
Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrages ist
- die Erstellung einer vertiefenden Machbarkeitsuntersuchung inkl. Masterplan
Eine genauere Beschreibung ist der Anlage 1 zur Bekanntmachung zu entnehmen.
Vorlage der nachstehenden Planungsreferenzen aus den letzten 10 Jahren, mit Angabe des Auftraggebers und des dortigen Ansprechpartners, einer Projektbeschreibung, ggf. der Funktion des Bewerbers innerhalb der Arbeitsgemeinschaft sowie der Auftragssumme der Leistungen der bearbeiteten Leistungsphasen (siehe auch Formblatt E).
- 1 Stadtplanungsreferenz über die Erstellung eines städtebaulichen Entwurfs eines Industriegebiets aus den letzten 10 Jahren mit einem Leistungsumfang LP 1-3 nach § 18 HOAI 2021 (oder der vergleichbaren Vorgängervorschrift bzw. vergleichbarer Leistungsumfänge bei Büro im Ausland), max. 10 Punkte
- 1 Stadtplanungsreferenz über die Erstellung eines städtebaulichen Entwurfs über eine Fläche von mindestens 100 Hektar aus den letzten 10 Jahren, max. 10 Punkte
- 1 Referenz über die Erarbeitung eines Ver- und Entsorgungskonzeptes (Masterplan/Rasterplan) als integrierter Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan im Sinne der Anlage 9 Punkt 2 HOAI 2021 (oder der vergleichbaren Vorgängervorschrift bzw. vergleichbarer Leistungsumfänge bei Büro im Ausland) aus den letzten 10 Jahren, max. 10 Punkte
- 1 Referenz über die Mitwirkung an der Öffentlichkeitsarbeit des Auftraggebers bei der Erstellung eines städtebaulichen Konzepts inkl. Erstellung der notwendigen Schriftsätze, Mitwirkung an Informationsschriften und öffentlichen Dokumentationen sowie Teilnahme an Gremiensitzungen, max. 10 Punkte
Die vorgenannten Bedingungen hinsichtlich der Referenzen können jeweils durch eine oder unterschiedliche Referenzen nachgewiesen werden. Die genaue Bewertung und deren Abstufung ist der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen mit der gleichen Punktzahl und ist die Bewerberzahl nach der oben beschriebenen Auswahl und den dort zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, so wird die Vergabestelle die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los treffen, vgl. § 75 Abs. 6 VgV.
siehe Leistungsbeschreibung optionale Leistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben. Das gilt auch für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn Sie wirtschaftlich unabhängig sind. Jedes Mitglied einer Arbeits-/Planungsgemeinschaft muss erklären, dass es sich am Vergabeverfahren ausschließlich als Mitglied dieser beteiligt und in keiner anderen Weise an dem Vergabeverfahren beteiligt ist.
Es gelten die maßgeblichen Vorschriften der HOAI in geltender Fassung (bei Büro im Inland).
Arbeits-/Planungsgemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen. Alle Mitglieder der Arbeits-/Planungsgemeinschaft müssen sämtliche geforderten Nachweise vorlegen.
Bei Arbeits-/Planungsgemeinschaften ist die Erklärung der Arbeits-/Planungsgemeinschaften von jedem ARGE-Partner bzw. von Nachunternehmern (im Folgenden NUN) auszufüllen.
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur notwendige Erklärungen und Nachweise (auch in Kopie zulässig) eingereicht werden. Zusätzliche Informationen werden nicht berücksichtigt. Der Auftraggeber kann zur Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen. Alle Eigenerklärungen können auch als Kopie eingereicht werden.
1.) Jedes Mitglied der Arbeits-/Planungsgemeinschaften muss erklären, dass es im Falle der Beauftragung gemeinsam mit allen Mitgliedern gesamtschuldnerisch haftet. Es muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der berechtigt ist, im Namen der Mitglieder mit Wirkung für und gegen diese rechtsverbindlichen Erklärungen im Vergabeverfahren abzugeben und entgegenzunehmen.
2.) Der Bewerber bzw. die Arbeits-/Planungsgemeinschaften muss/müssen erklären, ob der Einsatz von qualifizierten Nachunternehmen vorgesehen ist. Es kann vom AG die Vorlage einer Verpflichtungserklärung verlangt werden.
3.) Angaben zu wirtschaftl. und/oder rechtl. Verknüpfungen zu anderen Unternehmen - auch Negativerklärung falls nichtzutreffend.
4.) Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV
5.) Angabe von Namen und Qualifikation der Person/en, die die Leistung tatsächlich erbringt/en nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV. Sofern es sich beim Bewerber um eine juristische Person handelt, ist die Qualifikation des für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen verantwortlichen Berufsangehörigen nach § 43 Abs. 1 VgV (siehe auch III.2.1) nachzuweisen.
Der Bewerber bzw. die Arbeits-/Planungsgemeinschaften muss/müssen mit der Bewerbung folgende Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorlegen.
1. Angabe der Gesamtumsätze des Bewerbers bzw. der Arbeits-/Planungsgemeinschaften in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (siehe Formblatt D)
2. Angabe der Anzahl der insgesamt beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der Arbeits-/Planungsgemeinschaften in den letzten drei Geschäftsjahren (siehe Formblatt D)
3. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme 3.000.000,00 € für Personenschäden, 3.000.000,00 € für Sachschäden. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Bestätigung des Versicherers erfüllt werden, mit welcher dieser eine Aufstockung im Auftragsfall bestätigt. Bei Arbeits-/Planungsgemeinschaften ist die Deckungssumme aller Mitglieder (ggf. objektkonkret) vorzuweisen.
4. Der Bewerber bzw. die Arbeits-/Planungsgemeinschaft muss erklären, dass weder beim Bewerber noch bei einem Mitglied der Arbeits-/Planungsgemeinschaft Ausschlussgründe im Sinne nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegen. Diese Erklärung muss auch jeder qualifizierte NUN jeweils für sich abgeben. (siehe Formblatt C)
5. Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes, die nicht älter als 6 Monate ist. Die Frist wird ab dem Tag des Ablaufs der in der Vergabebekanntmachung genannten Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge zurückberechnet; dies gilt auch für den Fall einer nachträglichen Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge. Diese ist von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen.
6. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 3 Monate; maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend).
Die Formblätter sind für die Strukturierung der Teilnahmeanträge zwingender Bestandteil.
1. Der durchschnittliche Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre mit einer jährlichen Umsatzleistung von mehr als 200 T€
2. Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft der letzten 3 Jahre muss mindestens 5 Personen betragen.
Vorlage der nachstehenden Planungsreferenzen aus den letzten 10 Jahren, mit Angabe des Auftraggebers und des dortigen Ansprechpartners, einer Projektbeschreibung, ggf. der Funktion des Bewerbers innerhalb der Arbeitsgemeinschaft sowie der Auftragssumme der Leistungen der bearbeiteten Leistungsphasen (siehe auch Formblatt E).
- 1 Stadtplanungsreferenz über die Erstellung eines städtebaulichen Entwurfs eines Industriegebiets aus den letzten 10 Jahren mit einem Leistungsumfang LP 1-3 nach § 18 HOAI 2021 (oder der vergleichbaren Vorgängervorschrift bzw. vergleichbarer Leistungsumfänge bei Büro im Ausland), max. 10 Punkte
- 1 Stadtplanungsreferenz über die Erstellung eines städtebaulichen Entwurfs über eine Fläche von mindestens 100 Hektar aus den letzten 10 Jahren, max. 10 Punkte
- 1 Referenz über die Erarbeitung eines Ver- und Entsorgungskonzeptes (Masterplan/Rasterplan) als integrierter Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan im Sinne der Anlage 9 Punkt 2 HOAI 2021 (oder der vergleichbaren Vorgängervorschrift bzw. vergleichbarer Leistungsumfänge bei Büro im Ausland) aus den letzten 10 Jahren, max. 10 Punkte
- 1 Referenz über die Mitwirkung an der Öffentlichkeitsarbeit des Auftraggebers bei der Erstellung eines städtebaulichen Konzepts inkl. Erstellung der notwendigen Schriftsätze, Mitwirkung an Informationsschriften und öffentlichen Dokumentationen sowie Teilnahme an Gremiensitzungen, max. 10 Punkte
Die vorgenannten Bedingungen hinsichtlich der Referenzen können jeweils durch eine oder unterschiedliche Referenzen nachgewiesen werden. Die genaue Bewertung und deren Abstufung ist der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen mit der gleichen Punktzahl und ist die Bewerberzahl nach der oben beschriebenen Auswahl und den dort zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, so wird die Vergabestelle die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los treffen, vgl. § 75 Abs. 6 VgV.
§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV
Die Bedingungen sind dem Pkt. III 1.1 zu entnehmen und:
1. Jedes Mitglied der Arbeits-/Planungsgemeinschaften muss erklären, dass im Falle der Beauftragung alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Es muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der berechtigt ist, im Namen der Mitglieder mit Wirkung für und gegen diese rechtsverbindlichen Erklärungen im Vergabeverfahren abzugeben/entgegenzunehmen.
2. Der Bewerber bzw. die o.g. Gemeinschaft muss erklären, ob der Einsatz von qualifizierten NUN vorgesehen ist. Es kann die Vorlage einer Verpflichtungserklärung verlangt werden.
3. Angaben zu wirtschaftl. und/oder rechtl. Verknüpfungen zu anderen Unternehmen - auch Negativerklärung, falls nichtzutreffend.
4. Nachweis über die Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur durch min. einen Büroinhaber oder eine Führungskraft des Bewerbers bzw. der o.g. Gemeinschaften. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV
5. Name und Qualifikation der Person/en, die die Leistung tatsächlich erbringt/en nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV. Wenn der Bewerber eine juristische Person ist, ist die Qualifikation des für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen verantwortlichen Berufsangehörigen nach § 43 Abs. 1 VgV (siehe auch III.2.1) nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland