Neubau Industriestraße - Los 1 Verkehrsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 007_FUP_01-2022-0011
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sangerhausen
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Postleitzahl: 06526
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mansfeldsuedharz.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwarzheide
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01987
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fup-buero.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Industriestraße - Los 1 Verkehrsanlagen
Objektplanung Verkehrsanlagen LPh. 1-9 nach Teil 3 § 47 HOAI und RE 2012
Landkreis Mansfeld-Südharz
Rudolf-Breitscheid-Straße 20-22
06526 Sangerhausen
Der Landkreis Mansfeld-Südharz beabsichtigt die nachfolgenden Planungsleistungen zu vergeben: Objektplanung Verkehrsanlagen LPh. 1-9 nach Teil 3 § 47 HOAI sowie RE 2012 für das Projekt "Neubau Industriestraße Amsdorf/Etzdorf". Die Vertragslaufzeit ist dabei von Oktober 2022 bis Dezember 2027 vorgesehen. Die anrechenbaren Kosten betragen für die Verkehrsanlagen ca. 11.000.000,00 € (netto).
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen.
1. Erklärung, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen gemäß VgV § 73 (3) bestehen,
2. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikation der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind,
3. Erklärung zu Ausschlussgründen gemäß Artikel 57 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU - strafrechtliche Verurteilungen (GWB § 123 (1)),
4. Erklärung zur Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen (GWB § 123 (4)),
5. Erklärung zu Gründen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder Beruflichem Fehlverhalten (GWB § 124 (1)),
6. Erklärung zur Einhaltung Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 über restriktive Maßnahmen gegenüber Russland
Darauf folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers gemessen an der zuvergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Sollten danach mehr als 3 Bewerber oder Bewerbergemeinschaften geeignet sein, wird der Auftraggeber die geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften anhand einer Eignungsmatrix hinsichtlich des Grades ihrer Eignung bewerten. Für diese vergleichende Wertung sind die Unterschiede der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gem. III.1.2) und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. III.1.3) maßgeblich.
Dazu dienen die abgefragten Angaben, für die sich die Bewertung unmittelbar aus der Eignungsmatrix ergibt. Auf Grundlage der Höhe der nach der Eignungsmatrix erreichten Punktzahl wird eine Rangliste der Bewerber erstellt.
Sollten weniger als 3 Bewerber nach der Eignungsprüfung geeignet sein, so kann der Auftraggeber auch weniger als 3 Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Sind nach der Eignungsprüfung des Auftraggebers mehr als 3 Bewerber geeignet, so können vom Auftraggeber nach eigenem Ermessen auch mehr als drei
Bewerber, maximal 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Auswahl der Bewerber erfolgt in diesem Fall auf der Grundlage der Rangfolge, die sich aus der differenzierenden Wertung gemäß der Eignungsmatrix ergibt.
Zunächst sollen nur die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt werden. Die Vertragslaufzeit bis zur LPh. 4 ist dabei von Oktober 2022 bis September 2023 vorgesehen. Nach der Genehmigung der finanziellen Mittel ist beabsichtigt, die weiteren Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der weiteren Leistungsphasen besteht nicht.
Sollte der Platz für Eintragungen im "Fragebogen zur Eignungsprüfung" nicht ausreichend sein, können zusätzliche Dokumente (z.B. Referenzblätter) eingereicht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen gemäß VgV § 73 (3) bestehen,
2. Erklärung zu Ausschlussgründen gemäß Artikel 57 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU - strafrechtliche Verurteilungen (GWB § 123 (1)),
3. Erklärung zur Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen (GWB § 123 (4)),
4. Erklärung zu Gründen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder Beruflichem Fehlverhalten (GWB § 124 (1))
5. Erklärung zur Einhaltung Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom
8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren unmittelbar und ab sofort (die VO ist bereits am 09.04. in Kraft getreten). Verboten sind nicht nur Auftragsvergaben an RUS Unternehmen i. S. d. Vorschrift, sondern auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen).
1. Angabe des Allgemeinen Jahresumsatzes des Wirtschaftsteilnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Der Umsatz muss erkennen lassen,dass das Unternehmen für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Leistungen geeignet ist. (VgV §45 (4) 4.),
2. Angabe des Spezifischen Jahresumsatzes des Wirtschaftsteilnehmers in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftrsbereich bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
3. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung, mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden und mindestens 3 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden (bei Bietergemeinschaften muss sich der Versicherungsschutz in voller Höhe auf alle Mitglieder erstrecken) oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle die geforderten Versicherungsleistungen zu erbringen. Die Ersatzleistung des Versicherers muss das 2-fache der vorgenannten Deckungssumme pro Jahr betragen. (VgV §45 (4) 2.)
1. Referenzliste des Unternehmens (VgV § 46 (3) i.V.m. VgV § 75 (5)) vergleichbarer Projekte (mit vergleichbarer Komplexität) der letzten 7 Jahre mit folgenden Anforderungen: Leistungsphasen 3-6+8 vollständig erbracht; Erfahrungen bei der Sanierung oder dem Neubau von vergleichbaren Projekten max. 3x. Folgende Mindestkriterien werden dabei an die Referenz gestellt:
- anrechenbare Kosten mindestens 3 Mio € (netto) nachweisen
- Straßenbauprojekte o.ä. mit kritischen Baugrundverhältnissen z.B. Kippengelände
- Honorarzone IV oder V.
Für die Prüfung des Referenzobjekts sind folgende Nachweise bzw. Angaben zwingend erforderlich:
(1) Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer);
(2) Projektbeschreibung in Wort und Bild (in Form von Text, Fotos oder Skizzen) max. 3 A4 Seiten (bei Bedarf);
Die Leistungsphase 8 muss nach dem 30.06.2015 abgeschlossen worden sein. Das Referenzprojekt muss innerhalb der Europäischen Union oder der Schweiz realisiert worden sein.
2. Referenzliste vergleichbarer Projekte des Projektleiters / Projektmitarbeiters. Die Anforderungen gelten entsprechend Pkt. 1. Die Anforderungen können durch mehrere Mitarbeiter je Projekt erbracht worden sein.
3. Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Wirtschaftsteilnehmers in den letzten 3 Jahren (VgV § 46 (3) Pkt. 8);
4. Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität gem. VgV § 46 (3) Pkt.3;
5. Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen, inkl. Angaben des Auftragsanteils.
Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV in Verbindung mit § 44 (1)
Zur Bewerbung zugelassen sind Büros und Bieter-/Arbeitsgemeinschaften, deren Projektleiter und Projektmitarbeiter folgenden Berufsgruppen angehören müssen:
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/Ingenieur zu tragen. Alle Mitglieder der Büros und Bieter-/Arbeitsgemeinschaften müssen in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen ansässig sein. Teilnahmeberechtigt sind:
a) natürliche Personen, die nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt", "Ingenieur" oder "Beratender Ingenieur" berechtigt sind, sowie
b) Juristische Personen sind als Auftragnehmer zuzulassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß a) benennen, und
c) Bieter-/Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet. Es muss eine allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen, unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüro's sowie mehrere Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
Der Auftraggeber weist hiermit darauf hin, dass er fehlende Unterlagen in der Bewerbung nicht nachfordern wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch den Bieter einzuhaltende Fristen hin. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de