CI & Designleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06110
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
CI & Designleistungen
Ausschreibung eines Rahmenvertrags für Designleistungen unter Berücksichtigung des bestehenden Corporate Designs der Kulturstiftung des Bundes und für die (Weiter-)Entwicklung von Submarken für ihre Programme
Stufe 1: Ausschreibung Teilnahmewettbewerb
Stufe 2: Ausschreibung Pitchverfahren
Die Kulturstiftung des Bundes möchte durch die Ausschreibung eine Grafik-/Kommunikationsagentur (bzw. eine entsprechende Arbeitsgemeinschaft) gewinnen, die das grafische Erscheinungsbild der Stiftung und deren neue Programmvorhaben gestalterisch betreut und unter Berücksichtigung der bestehenden CI weiterentwickelt. Dabei soll das in den vergangenen Jahren entwickelte Erscheinungsbild der Stiftung und das daran angeschlossene Auftreten ihrer Submarken in Grundzügen weitergeführt werden. Die Gestaltungsleistung betrifft diverse Medien und Formate (Digital, Analog, Branding, Editorial).
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Kulturstiftung des Bundes möchte durch die Ausschreibung eine Grafik-/Kommunikationsagentur (bzw. eine entsprechende Arbeitsgemeinschaft) gewinnen, die das grafische Erscheinungsbild der Stiftung und deren neue Programmvorhaben gestalterisch betreut und unter Berücksichtigung der bestehenden CI weiterentwickelt. Dabei soll das in den vergangenen Jahren entwickelte Erscheinungsbild der Stiftung und das daran angeschlossene Auftreten ihrer Submarken in Grundzügen weitergeführt werden. Die Gestaltungsleistung betrifft diverse Medien und Formate (Digital, Analog, Branding, Editorial).
Die aktuellen Gestaltungsrichtlinien der Kulturstiftung sehen vor, dass die einzelnen Förderprogramme zwar als Submarken der Stiftung zu erkennen sind und dennoch eine eigene Bildsprache entsprechend ihrer jeweiligen Zielgruppen erhalten. Die Entwicklung der grafischen Erscheinungsbilder neuer Programme gehört daher neben der Fortführung bestehender Gestaltungselemente für Programme und stiftungseigene Materialien zu den Hauptaufgaben der gesuchten Agentur.
Als Stiftung, die sich der zeitgenössischen Kultur besonders verpflichtet fühlt und deren Aufgabe die Unterstützung innovativer Projekte, Formate und Formen der Kunstproduktion ist, freuen wir uns besonders über ungewöhnliche und kreative Lösungsansätze. Wir sind auf der Suche nach Gestalter:innen, die offen für das gemeinsame Entwickeln von Designideen sind sowie das inhaltliche Profil und Portfolio der Stiftung visuell erschließen und adäquat darstellen.
Die Gestaltung der Website (Homepage) der Kulturstiftung des Bundes ist nicht Teil der Ausschreibung.
Im Ergebnis der Ausschreibung soll ein Rahmenvertrag zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmer mit einer Laufzeit von bis zu 4 Jahren geschlossen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.