IGMS - Aufstellung eines Bebauungsplans Referenznummer der Bekanntmachung: IGMS_BPlan_01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Merseburg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06217
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.keg-saalekreis.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06110
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.projectum-halle.de
Abschnitt II: Gegenstand
IGMS - Aufstellung eines Bebauungsplans
Aufstellung eines Bebauungsplans
Merseburg
Im Zuge des Strukturwandels beabsichtigt die Kreisentwicklungsgesellschaft Saalekreis mbH ein neues ca. 300 ha großes Industriegebiet zu erschließen. Auf Basis einer in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie wurde hierfür ein geeignetes Plangebiet westlich des bestehenden Chemieparks in Leuna, im Dreieck zwischen der Autobahn A 38, der Bundestraße B 91 und der Landstraße L 178, bestimmt. Demnach bietet dieses Areal insbesondere durch seine optimale Verkehrsanbindung, effiziente Anschlussoptionen an bereits anliegende bzw. in der Nähe verlaufende Ver- und Entsorgungsmedien sowie durch die unmittelbare Nachbarschaft zu einem etablierten Chemiepark beste Voraussetzungen für die Entwicklung einer industriell nutzbaren Fläche mit absehbar hohem Nachfragepotenzial. Das Areal soll für die gesamte Bandbreite der chemischen Industrie als Ansiedlungsoption zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sollen insbesondere forschungs- bzw. technologieorientierte Unternehmen angesiedelt werden, um die nachhaltige Entwicklung des Industriestandorts Merseburg / Leuna sowie der für die Region strukturprägenden Chemieindustrie zu sichern.
Das Gelände umfasst etwa 360 Flurstücke, die im Besitz von ca. 90 Eigentümern sind und wird gegenwärtig überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Um für die Nutzung als Industriepark Planungs- und Baurecht herstellen zu können, ist ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Dazu sind diverse Planungs- und Gutachterleistungen notwendig. Aufgrund der Komplexität des Bauvorhabens wird zunächst nur die Leistungsphase 1 (Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen) sowie die dafür notwendigen besonderen Leistungen beauftragt. Mit Abschluss der LP 1 wird entschieden, ob die Leistungsphasen 2-3 für zwei Bebauungspläne realisiert werden. Geplant wäre dann, das Verfahren für eine Fläche von ca. 60 ha im südlichen Bereich des Plangebietes vorzuziehen. Zu beachten ist jedoch, dass bei der Erarbeitung des 1. B-Planes die Auswirkungen der Planung auf den 2. B-Plan zu berücksichtigen sind.
Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrages sind die Leistungsphasen 1-3 sowie besondere Leistungen der Bauleitplanung:
- Bebauungsplan gem. § 19 in Verbindung mit den Anlagen 3 und 9 der HOAI 2021
Eine genauere Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ist der Anlage 1 zur Bekanntmachung zu entnehmen.
Mit dem Zuschlag werden die Leistungen der LP 1 sowie bestimmte besondere Leistungen beauftragt.
Vorlage der nachstehenden Planungsreferenzen aus den letzten 10 Jahren, mit Angabe des Auftraggebers und des dortigen Ansprechpartners, einer Projektbeschreibung, ggf. der Funktion des Bewerbers innerhalb der Arbeitsgemeinschaft sowie der Auftragssumme der Leistungen der bearbeiteten Leistungsphasen (siehe auch Formblatt E).
- 2 Referenzen über die Bearbeitung eines Bebauungsplans in den vollständigen Leistungsphasen 1-3 des § 19 der HOAI 2021 oder vergleichbarer Phasen früherer HOAI-Fassungen für ein Industriegebiet mit einer Plangebietsfläche von mind. 50 ha. in den letzten 10 Jahren, max. 20 Punkte
- 1 Referenz über die Durchführung der Umweltprüfung gem.§ 2 Abs.4 BauGB und Erarbeitung eines Umweltberichtes (§ 2a BauGB und Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, § 2a und § 4c BauGB) für ein Industrie/Gewerbegebiet mit einer Plangebietsfläche von mind. 50 ha im Sinne der Anlage 9 Punkt 5 HOAI 2021 (oder der vergleichbaren Vorgängervorschrift bzw. vergleichbarer Leistungsumfänge bei Büro im Ausland) aus den letzten 10 Jahren, max. 10 Punkte
- 1 Referenz zur Bauleitplanung mit besonderen Erfordernissen der energetischen Erzeugung, Versorgung, Speicherung und Verteilung insbesondere der Integration von Trägern erneuerbarer Energien, max. 10 Punkte
- 1 Referenz zur multimodalen Integration verschiedener Verkehrsträger und -arten (Straße, Schiene, Mobilitätsstationen, Mikromobilität) und Lösungskompetenz für Problemstellungen der Verkehre (Lärmschutz, Immissionsschutz etc.), max. 10 Punkte
- 1 Referenz zu klimaschonenden Bebauungsplanungen im Bereich von Gewerbe-
und Industrie (Stichwort "grünes Industriegebiet"), max. 10 Punkte
- 1 Referenz der Projektleitung für ein Bebauungsplanvorhaben für einen öffentlichen Auftraggeber aus den letzten 10 Jahren mit einer Plangebietsfläche von mind. 50 ha. Max. 10 Punkte
Die vorgenannten Bedingungen hinsichtlich der Referenzen können jeweils durch eine oder unterschiedliche Referenzen nachgewiesen werden. Die genaue Bewertung und deren Abstufung ist der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen mit der gleichen Punktzahl und ist die Bewerberzahl nach der oben beschriebenen Auswahl und den dort zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, so wird die Vergabestelle die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los treffen, vgl. § 75 Abs. 6 VgV.
Es erfolgt eine stufenweise/optionale Beauftragung.
- 1. Stufe: LP 1 + besondere Leistungen
- 2. Stufe LP 2-3 + besondere Leistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben. Das gilt auch für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn Sie wirtschaftlich unabhängig sind. Jedes Mitglied einer Arbeits-/Planungsgemeinschaft muss erklären, dass es sich am Vergabeverfahren ausschließlich als Mitglied dieser beteiligt und in keiner anderen Weise an dem Vergabeverfahren beteiligt ist.
Es gelten die maßgeblichen Vorschriften der HOAI in geltender Fassung (bei Büro im Inland) bzw. vergleichbarer Vorschriften (bei Büro im Ausland).
Arbeits-/Planungsgemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen. Alle Mitglieder der Arbeits-/Planungsgemeinschaft müssen sämtliche geforderten Nachweise vorlegen.
Bei Arbeits-/Planungsgemeinschaften ist die Erklärung der Arbeits-/Planungsgemeinschaften von jedem ARGE-Partner bzw. von Nachunternehmern (im Folgenden NUN) auszufüllen.
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur notwendige Erklärungen und Nachweise (auch in Kopie zulässig) eingereicht werden. Zusätzliche Informationen werden nicht berücksichtigt. Der Auftraggeber kann zur Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen. Alle Eigenerklärungen können auch als Kopie eingereicht werden.
1.) Jedes Mitglied der Arbeits-/Planungsgemeinschaften muss erklären, dass es im Falle der Beauftragung gemeinsam mit allen Mitgliedern gesamtschuldnerisch haftet. Es muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der berechtigt ist, im Namen der Mitglieder mit Wirkung für und gegen diese rechtsverbindlichen Erklärungen im Vergabeverfahren abzugeben und entgegenzunehmen.
2.) Der Bewerber bzw. die Arbeits-/Planungsgemeinschaften muss/müssen erklären, ob der Einsatz von qualifizierten Nachunternehmen vorgesehen ist. Es kann vom AG die Vorlage einer Verpflichtungserklärung verlangt werden.
3.) Angaben zu wirtschaftl. und/oder rechtl. Verknüpfungen zu anderen Unternehmen - auch Negativerklärung falls nichtzutreffend.
4.) Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Stadtplaner (oder vergleichbarer Qualifikation bei Büro im Ausland) durch min. einen Büroinhaber/Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der o.g. Gemeinschaften. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV
5.) Angabe von Namen und Qualifikation der Person/en, die die Leistung tatsächlich erbringt/en nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV. Sofern es sich beim Bewerber um eine juristische Person handelt, ist die Qualifikation des für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen verantwortlichen Berufsangehörigen nach § 43 Abs. 1 VgV (siehe auch III.2.1) nachzuweisen.
Der Bewerber bzw. die Arbeits-/Planungsgemeinschaften muss/müssen mit der Bewerbung folgende Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorlegen.
1. Angabe der Gesamtumsätze des Bewerbers bzw. der Arbeits-/Planungsgemeinschaften in den letzten fünf Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (siehe Formblatt D)
2. Angabe der Anzahl der insgesamt beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der Arbeits-/Planungsgemeinschaften in den letzten fünf Geschäftsjahren (siehe Formblatt D)
3. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme 5.000.000,00 € für Personenschäden, 3.000.000,00 € für Sachschäden. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Bestätigung des Versicherers erfüllt werden, mit welcher dieser eine Aufstockung im Auftragsfall bestätigt. Bei Arbeits-/Planungsgemeinschaften ist die Deckungssumme aller Mitglieder (ggf. objektkonkret) vorzuweisen.
4. Der Bewerber bzw. die Arbeits-/Planungsgemeinschaft muss erklären, dass weder beim Bewerber noch bei einem Mitglied der Arbeits-/Planungsgemeinschaft Ausschlussgründe im Sinne nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegen. Diese Erklärung muss auch jeder qualifizierte NUN jeweils für sich abgeben. (siehe Formblatt C)
5. Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes, die nicht älter als 6 Monate ist. Die Frist wird ab dem Tag des Ablaufs der in der Vergabebekanntmachung genannten Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge zurückberechnet; dies gilt auch für den Fall einer nachträglichen Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge. Diese ist von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen.
6. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 3 Monate; maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend).
Die Formblätter sind für die Strukturierung der Teilnahmeanträge zwingender Bestandteil.
1. Der durchschnittliche Gesamtumsatz der letzten fünf Geschäftsjahre Bauleitplanung mit einer jährlichen Umsatzleistung von mehr als 400 T€ Bebauungspläne (verbindliche Bauleitplanung)
2. Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft der letzten fünf Jahre muss mindestens 6 Personen betragen.
3. Der Projektverantwortliche muss über einen akademischen Grad (M.Sc, Dipl.-Ing., Architekt, Bauassesor) in den Bereichen Stadtplanung, Stadt- und Regionalplanung, Urban Management, Landschaftsarchitekt oder Geografie sowie über 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Bauleitplanung verfügen
Vorlage der nachstehenden Planungsreferenzen aus den letzten 10 Jahren, mit Angabe des Auftraggebers und des dortigen Ansprechpartners, einer Projektbeschreibung, ggf. der Funktion des Bewerbers innerhalb der Arbeitsgemeinschaft sowie der Auftragssumme der Leistungen der bearbeiteten Leistungsphasen (siehe auch Formblatt E).
- 2 Referenzen über die Bearbeitung eines Bebauungsplans in den vollständigen Leistungsphasen 1-3 des § 19 der HOAI 2021 oder vergleichbarer Phasen früherer HOAI-Fassungen für ein Industriegebiet mit einer Plangebietsfläche von mind. 50 ha. In den letzten 10 Jahren, max. 20 Punkte
- 1 Referenz über die Durchführung der Umweltprüfung gem.§ 2 Abs.4 BauGB und Erarbeitung eines Umweltberichtes (§ 2a BauGB und Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, § 2a und § 4c BauGB) für ein Industrie/Gewerbegebiet mit einer Plangebietsfläche von mind. 50 ha im Sinne der Anlage 9 Punkt 5 HOAI 2021 (oder der vergleichbaren Vorgängervorschrift bzw. vergleichbarer Leistungsumfänge bei Büro im Ausland) aus den letzten 10 Jahren, max. 10 Punkte
- 1 Referenz zur Bauleitplanung mit besonderen Erfordernissen der energetischen Erzeugung, Versorgung, Speicherung und Verteilung insbesondere der Integration von Trägern erneuerbarer Energien, max. 10 Punkte
- 1 Referenz zur multimodalen Integration verschiedener Verkehrsträger und -arten (Straße, Schiene, Mobilitätsstationen, Mikromobilität) und Lösungskompetenz für Problemstellungen der Verkehre (Lärmschutz, Immissionsschutz etc.), max. 10 Punkte
- 1 Referenz zu klimaschonenden Bebauungsplanungen im Bereich von Gewerbe- und Industrie (Stichwort "grünes Industriegebiet"), max. 10 Punkte
- 1 Referenz der Projektleitung für ein Bebauungsplanvorhaben für einen öffentlichen Auftraggeber aus den letzten 10 Jahren mit einer Plangebietsfläche von mind. 50 ha. Max. 10 Punkte
Technische Anforderung zur Ausstattung / Software:
Verfügbarkeit einer X-Plan-konformen Datenbereitstellung und Nachweis praktischer Erfahrungen (Software-Angabe),
Die vorgenannten Bedingungen hinsichtlich der Referenzen können jeweils durch eine oder unterschiedliche Referenzen nachgewiesen werden. Die genaue Bewertung und deren Abstufung ist der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen mit der gleichen Punktzahl und ist die Bewerberzahl nach der oben beschriebenen Auswahl und den dort zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, so wird die Vergabestelle die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los treffen, vgl. § 75 Abs. 6 VgV.
§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV
Die Bedingungen sind dem Pkt. III 1.1 zu entnehmen und:
1. Jedes Mitglied der Arbeits-/Planungsgemeinschaften muss erklären, dass im Falle der Beauftragung alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Es muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der berechtigt ist, im Namen der Mitglieder mit Wirkung für und gegen diese rechtsverbindlichen Erklärungen im Vergabeverfahren abzugeben/entgegenzunehmen.
2. Der Bewerber bzw. die o.g. Gemeinschaft muss erklären, ob der Einsatz von qualifizierten NUN vorgesehen ist. Es kann die Vorlage einer Verpflichtungserklärung verlangt werden.
3. Angaben zu wirtschaftl. und/oder rechtl. Verknüpfungen zu anderen Unternehmen - auch Negativerklärung, falls nichtzutreffend.
4. Nachweis über die Berufsbezeichnung Architekt für Stadtplanung/Stadtplaner durch min. einen Büroinhaber oder eine Führungskraft des Bewerbers bzw. der o.g. Gemeinschaften. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV
5. Name und Qualifikation der Person/en, die die Leistung tatsächlich erbringt/en nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV. Wenn der Bewerber eine juristische Person ist, ist die Qualifikation des für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen verantwortlichen Berufsangehörigen nach § 43 Abs. 1 VgV (siehe auch III.2.1) nachzuweisen.
6. Anforderung an Projektleiter: Berufsstand Stadtplaner oder Architekt für Stadtplanung bzw. vergleichbarer Qualifikation bei Büro im Ausland
7. Anforderung an stellv. Projektleiter: Berufsstand Stadtplaner oder Architekt für Stadtplanung bzw. vergleichbarer Qualifikation bei Büro im Ausland
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Angebotserarbeitung sowie etwaige Präsentationstermine wird keine Entschädigung gezahlt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Vergaberügen sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zu der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Angebots bei der unter Punkt VI. 4.1 benannten Stelle zu rügen. Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (bei Ablehnung einer Rüge): spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Vergaberüge des Unternehmens, welches eine Verletzung seiner Rechte nach den §§ 97 ff GWB geltend macht, nicht abhelfen zu wollen.