ÖGP Bitterfeld-Wolfen: Qualifizierung, d.h. Neuaufbau oder Weiterentwicklung, Pflege und Anwendung des Grundwassermodells, sowie hydrogeologische Fachberatung Referenznummer der Bekanntmachung: 67226_eV-LAF_2022_019_2100 GWModell ÖGP BiWo
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39108
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://laf.sachsen-anhalt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
ÖGP Bitterfeld-Wolfen: Qualifizierung, d.h. Neuaufbau oder Weiterentwicklung, Pflege und Anwendung des Grundwassermodells, sowie hydrogeologische Fachberatung
Vergeben werden Leistungen zur Qualifizierung, d.h. Neuaufbau oder Weiterentwicklung, eines bei der AG vorhandenen computergestützten hydrogeologischen Modellsystems für das Ökologische Großprojekt (ÖGP) Bitterfeld-Wolfen. Das Modellgebiet umfasst ca. 126 km². Das Modellsystem besteht aus folgenden Komponenten:
> einem hydrogeologischen Strukturmodell
> einem Bodenwasserhaushaltsmodell für die Berechnung der Grundwasserneubildung
(Dieses wird durch einen dritten AN erstellt und weitergeführt. Im Rahmen der hier gegenständlichen Leistungen sind zunächst lediglich die Ergebnisse in das numerische Grundwasserströmungsmodell zu übernehmen)
> einem numerischen Grundwasserströmungsmodell.
Dieses Modellsystem ist im Rahmen der vergabegegenständlichen Leistungen anhand von neu gewonnenen Erkenntnissen zu hydrogeologischen Verhältnissen des ÖGP Bitterfeld-Wolfen weiter anzupassen, qualifizieren und pflegen. Das Grundwasserströmungsmodell dient für konkrete Berechnungen.
Der Erbringer der Leistungen der Qualifizierung, Pflege und Anwendung des Modells erlangt das umfassendste hydrogeologische Systemverständnis für das Projektgebiet. Vor diesem Hintergrund ist auch die hydrogeologische Fachberatung Bestandteil der vergabegegenständlichen Leistungen.
39108 Magdeburg;
Region Bitterfeld-Wolfen;
Sitz des Auftragnehmers
Das bei der Auftraggeberin vorhandene Modellsystem-IST befindet sich derzeit in folgendem Bearbeitungszustand:
>>> HydroGeologisches StrukturModell
3D-Strukturmodell, erstellt und betrieben mittels Software:
GMS Groundwater Modeling System Version 10.4.10 (Aquaveo, LLC);
Modell-Versionen und Bezeichnung beim AG: HGSM 2012 (Datenstand 2012) bzw. HGSM 2015 (in Teilen aktualisiert mit Datenstand 2015)
>>> BOdenWAsserhaushaltsmodell
Bodenwasserhaushaltsmodell, erstellt und betrieben mittels Software: ArcEGMO (BAH Büro für Angewandte Hydrologie GmbH);
Modell-Version und Bezeichnung beim AG: BOWA 2011 (Datenstand 2011; meteorologische Daten Stand 2015)
>>> numerisches GrundwasserSTrömungsModell
basierend auf Software: USGS MODFLOW (U.S. Geological Survey), zuletzt Versionen MODFLOW-2005 und MODFLOW-NWT
> bis 2021 erstellt und betrieben unter Modellierungsoberfläche Software: Visual MODFLOW 2011.1; Modell-Versionen und Bezeichnung beim AG: HSTM 2012 (Datenstand 2012) bzw. HSTM 2015 (in Teilen aktualisiert mit Datenstand 2015), beide Versionen instationär
> ab 2021 erstellt und betrieben unter Modellierungsoberfläche Software: GMS Groundwater Modeling System Version 10.4.10 (Aquaveo, LLC); Modell-Bezeichnung beim AG: Interimsmodell, stationär für mittlere hydrologische Bedingungen.
Das Modellsystem-IST ist zu einem Modellsystem-NEU zu qualifizieren, das heißt weiterzuentwickeln bzw. neu aufzubauen.
> Das Modellsystem ist ggf. zu übertragen auf geeignete aktuelle Software.
Dabei ist das Grundwasserströmungsmodell unter einer USGS MODFLOW-basierten Software oder unter FEFLOW (DHI Group) zu betreiben. Die weitere im Rahmen der Modellqualifizierung zu nutzende Software ist nicht festgeschrieben.
> Das Modellsystem ist anzupassen in Aufbau und Handhabung an aktuelle Anforderungen
> Das Modellsystem ist zu aktualisieren u. a. auf Basis vorliegender aktualisierter Datenbestände zur Grundwasser-Hydraulik und neuer hydrogeologischer Erkundungsergebnisse (stratifizierte Bohrungen, Geophysik, Pumpversuche und weitere Gutachten).
Die bei der Auftraggeberin verfügbaren Modellkomponenten und Daten sind zu nutzen und erforderlichenfalls zu ergänzen. Durch den AN ist zu entscheiden, ob und welche Komponenten aus dem bisherigen Modellsystem-IST genutzt und weiterentwickelt werden können, bzw. welche Komponenten ggf. komplett aus zur Verfügung stehenden bzw. zu recherchierenden Daten neu aufgebaut werden.
Das numerische Grundwasserströmungsmodell soll zunächst vor allem in 4 Schwerpunktbereichen eine den Aufgaben angemessene hohe Wiedergabetreue aufweisen, um Abstromsicherungen und Flurabstandssicherungen effektiv und effizient planen und betreiben zu können.
Das Modellsystem-NEU ist zu pflegen und weiterzuführen. Es soll als
prognosefähiges Werkzeug ständig zur Verfügung stehen, im Sinne eines Bewirtschaftungsmodells.
Der Auftrag setzt sich aus drei, nicht losweise zu vergebenden, Leistungsteilen zusammen. LEISTUNGSTEIL 1 beinhaltet die Qualifizierung des Modellsystems-IST durch eine Weiterentwicklung oder einen Neuaufbau zu einem Modellsystem-NEU.
LEISTUNGSTEIL 2 beinhaltet die Anwendung und Pflege des Modellsystem-NEU.
LEISTUNGSTEIL 3 beinhaltet die hydrogeologische Fachberatung.
Sofern im Ergebnis der Eignungsprüfung eine hinreichende Anzahl geeigneter Bewerber vorliegt, erfolgt unter Anwendung der nachstehend beschriebenen Gewichtungskriterien eine Begrenzung des Kreises der geeigneten Bewerber auf mindestens drei und maximal fünf. Zur Gewichtung wird die Anzahl der nachgewiesenen Projektreferenzen der Kategorien A bis D gemäß Abschnitt III.1.3 der Bekanntmachung (vgl. die dort zu Nr. 2 gestellten Mindestanforderungen) herangezogen:
Gewertet werden alle Projektreferenzen, die über die bezogen auf die jeweilige Projektkategorie in Abschnitt III.1.3 der Bekanntmachung jeweils geforderte Mindestanzahl (vgl. die dort zu Nr. 2 gestellten Mindestanforderungen) hinaus gehen, jedoch maximal 3 Projektreferenzen jeweils zu den Kategorien A bis C und maximal 2 Projektreferenzen jeweils zu den unter Kategorie D aufgeführten Kriterien (1) bis (3).
Jedes über die jeweils geforderte Mindestanzahl hinausgehende Referenzprojekt, welches die Anforderungen gemäß Kategorie A bis C erfüllt und jedes über die jeweils geforderte Mindestanzahl hinausgehende Kriterium (1) bis (3) gemäß Kategorie D, wird mit einem Punkt pro Referenz bzw. Kriterium gewertet. Im Rahmen dieser Gewichtung kann somit maximal eine Punktzahl von 15 (3 Projektreferenzen mal Kategorien A, B, C [=9] und 2 Projektreferenzen mal drei Kriterien der Kategorie D [=6]) erreicht werden.
Bei Punktgleicheit der Bewerber entscheidet die höhere Punktzahl bei den Projektreferenzen der Kategorie A. Bei weiterhin bestehender Punktgleichheit entscheidet die höhere Anzahl der ausgewerteten Stützpunkte in einer der Projektreferenzen zur Kategorie B.
Liegt weiterhin Punktgleichheit vor, werden alle Bewerber mit dem hiernach punktgleichen Ergebnis zur Abgabe indikativer Angebote aufgefordert.
ÜBERSICHT (max. erreichbare Punktzahl in Summe: 15):
Kategorie A (Projektreferenzen für numerische Grundwasserströmungsmodellierung):
>>> Übererfüllung geforderter Mindestanzahl von Projektreferenzen gegeben wenn:
Nachweis von mehr als einer Projektreferenz für Aufbau oder Weiterentwicklung einschließlich Modell-Kalibrierung sowie Anwendung eines numerischen Grundwasserströmungsmodells wie unter III.1.3) beschrieben;
max. gewertete Anzahl der über die Mindestanforderung hinausgehenden Nachweise: 3; Punkte je Nachweis: 1; max. Punkte: 3.
Kategorie B (Projektreferenzen für hydrogeologische Strukturmodellierung):
>>> Übererfüllung geforderter Mindestanzahl von Projektreferenzen gegeben wenn:
Nachweis von mehr als einer Projektreferenz über ein hydrogeologisches Strukturmodell wie unter III.1.3) beschrieben; max. gewertete Anzahl der über die Mindestanforderung hinausgehenden Nachweise: 3; Punkte je Nachweis: 1; max. Punkte: 3.
Kategorie C (Projektreferenz für Nachweis der Erfahrung mit Modellierungen im Altlastenbereich):
>>> Übererfüllung geforderter Mindestanzahl von Projektreferenzen gegeben wenn: Nachweis von mehr als einer Projektreferenz über eine Modellierung im Zusammenhang mit Maßnahmen der Altlastenuntersuchung und/oder Altlastensanierung im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) wie unter III.1.3) beschrieben;
max. gewertete Anzahl der über die Mindestanforderung hinausgehenden Nachweise: 3; Punkte je Nachweis: 1; max. Punkte: 3.
Kategorie D (Projektreferenz für Fachberatung im Themenkomplex Hydrogeologie und Hydrodynamik):
Nachweis von mehr als zwei der nachstehend beschriebenen Kriterien (1), (2) und/oder (3) wie unter III.1.3) beschrieben;
(1) Ein bis zwei weitere Projektreferenz(en) zur geologischen Bohrungsbegleitung einschließlich Dokumentation und Stratifizierung oder einschlägige Veröffentlichung oder einschlägiges Gutachten zur Stratigraphie des Quartärs und des Jungtertiärs in Norddeutschland oder des Ablagerungsraums nordische Vereisung im Quartär;
max. gewertete Anzahl der über die Mindestanforderung hinausgehenden Nachweise: 2; Punkte je Nachweis: 1; max. Punkte: 2
(2) Ein bis zwei weitere Projektreferenz(en) über die Konzeptionierung von hydrogeologischen Erkundungen (Anwendungsbeispiele: Erkundung eines Wasserwerksstandortes, Erkundung einer Altlast) ;
max. gewertete Anzahl der über die Mindestanforderung hinausgehenden Nachweise: 2; Punkte je Nachweis: 1; max. Punkte: 2
(3) Ein bis zwei weitere Projektreferenz(en) über die hydrogeologische Bearbeitung im Rahmen der Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes oder eines Sanierungsplanes;
max. gewertete Anzahl der über die Mindestanforderung hinausgehenden Nachweise: 2; Punkte je Nachweis: 1; max. Punkte: 2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Eigenerklärung des Bieters auf Formblatt der Vergabestelle über die durchschnittliche jährliche Anzahl seiner Beschäftigten (festangestellte Vollzeitkräfte).
2.) Eigenerklärung des Bieters auf Formblättern der Vergabestelle über Referenzprojekte; bei Bietergemeinschaften hat das Mitglied, das die Referenz beibringt, die jeweils einschlägige Erklärung abzugeben.
zu 1.)
a. Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl der Beschäftigten (festangestellte Vollzeitkräfte), die über eine Qualifikation mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss aus den Bereichen Tiefbau, Wasserwirtschaft, Geowissenschaften, Umweltwissenschaften sowie Mathematik oder Physik verfügen, jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Bewerber muss in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 6 Vollzeitkräfte dauerhaft beschäftigt haben. Als Vollzeitkraft werden Beschäftigte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 37,5 Stunden anerkannt, Teilzeitkräfte sind entsprechend umzurechnen.
b. Angabe der Anzahl der Vollzeitkräfte, die die vorstehend unter a. angegebenen Mindestanforderungen erfüllen und die seit Abschluss des Studiums Grundwasserströmung modelliert haben. Die Anzahl der Vollzeitkräfte muss mindestens zwei betragen.
und
c. Angabe der Anzahl der Vollzeitkräfte, die die vorstehend unter a. angegebenen Mindestanforderungen erfüllen und die über Erfahrungen in der Erkundung, Planung sowie Vorbereitung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen im Bereich Altlasten und Grundwassersanierung verfügen. Die Anzahl der Vollzeitkräfte muss mindestens zwei betragen.
zu 2.)
Bewerber haben zu den nachfolgend definierten Kategorien A, B, C und D jeweils mindestens eine Projektreferenz nachzuweisen. Mit einer Projektreferenz können auch die Mindestanforderungen zu mehreren Kategorien nachgewiesen werden. Die Projektreferenzen müssen mindestens die durch die AG im Formblatt 3 und 4 zum Teilnahmeantrag vorgegebenen Informationen enthalten. Je Projektreferenz ist gesondert ein Formblatt 3 (Projektreferenzen Grundwassermodellierungserfahrungen) oder 4 (Projektreferenzen hydrogeologische Fachberatung) auszufüllen. Darüber hinaus muss jede Projektreferenz folgende Anforderungen erfüllen, um als Projektreferenz der nachstehend definierten Kategorie A, B, C oder D anerkannt zu werden:
- Jede der benannten Projektreferenzen muss dem Bewerber / einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eindeutig zuzuordnen sein und
- der Abschluss der jeweiligen Projektreferenz darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Projektreferenzen Grundwasser-Modellierungserfahrungen
Kategorie A. Nachweis von mindestens einer Projektreferenz für Aufbau oder Weiterentwicklung einschließlich Modell-Kalibrierung sowie Anwendung eines numerischen Grundwasserströmungsmodells, dessen Anwendung kontinuierlich im Sinne eines Bewirtschaftungsmodells gemäß Definition DVGW [Arbeitsblatt DVGW W 107 (A) 02/2016] vorgesehen ist (Hinweis: der vorstehende Bezug zur Definition eines Bewirtschaftungsmodells des DVGW bezieht sich nur auf den Aspekt der Kontinuität) und das kumulativ folgende an das Modell gestellte Mindestanforderungen einhält:
1. 3D-Strömungsmodellierung,
2. Anzahl der Stützpunkte/Grundwassermessstellen, die zur Kalibrierung genutzt wurden/werden: mindestens 50 Stück,
3. Modellierung mit mindestens zwei instationären hydraulischen Randbedingungen (z. B. Grundwasserneubildung; Entnahme und / oder Speisung; Vorflut; Modellzu- und / oder -abstrom),
4. instationär modellierter Zeitraum: mindestens 1 zusammenhängendes Jahr und
5. bei noch nicht abgeschlossenen Projektreferenzen muss mindestens der Aufbau oder die Weiterentwicklung des Modells einschließlich der Modellkalibrierung abgeschlossen sein und es muss mindestens eine Anwendung des kalibrierten Modells durchgeführt und dokumentiert worden sein.
Kategorie B. Projektreferenz für hydrogeologische Strukturmodellierung
Nachweis von mindestens einer Projektreferenz über ein hydrogeologisches Strukturmodell, das kumulativ die folgenden an das Modell gestellte Mindestanforderungen einhält:
1. 3D-Strukturmodell,
2. mindestens 3 hydrostratigrafische Einheiten sind im Modell abgebildet,
3. Anzahl der Stützpunkte (Bohrungen, Sondierungen/Aufschlüsse), die zur Erstellung des Modells ausgewertet wurden: mindestens 300 Stück und
4. bei noch nicht abgeschlossenen Projektreferenzen muss der Aufbau des hydrogeologischen Strukturmodells abgeschlossen und mindestens eine Entwurfsfassung der Dokumentation der bereits durchgeführten Arbeiten vorliegen.
Kategorie C. Projektreferenz für Nachweis der Erfahrung mit Modellierungen im Altlastenbereich
Nachweis von mindestens einer Projektreferenz über eine Modellierung im Zusammenhang mit Maßnahmen der Altlastenuntersuchung und/oder Altlastensanierung im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV), die kumulativ folgende an das Modell gestellte Mindestanforderungen einhält:
1. 3D-Strömungsmodellierung,
2. Modellierung mit mindestens einer instationären hydraulischen Randbedingung (z.B. Grundwasserneubildung; Entnahme und / oder Speisung; Vorflut; Modellzu- und / oder -abstrom),
3. Anzahl der Stützpunkte und/oder Grundwassermessstellen, die zur Kalibrierung genutzt werden/wurden: mindestens 20 Stück und
4. bei noch nicht abgeschlossenen Projekten muss mindestens die Modellkalibrierung abgeschlossen sein und es muss eine Anwendung des kalibrierten Modells durchgeführt und dokumentiert worden sein.
Kategorie D. Projektreferenzen Fachberatung im Themenkomplex Hydrogeologie und Hydrodynamik
Im Bereich der hydrogeologischen Fachberatung sind umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in einem breiten Spektrum des Fachbereiches notwendig. Insbesondere sind Erfahrungen mit den am Standort Bitterfeld-Wolfen vergleichbaren Sachverhalten erforderlich. Diese Kenntnisse und Erfahrungen sind anhand von Referenzen nachzuweisen, wobei mindestens zwei der nachfolgend unter (1) bis (3) benannten Kriterien erfüllt sein müssen; dies kann auch innerhalb von einer Projektreferenz gebündelt der Fall sein, so dass zur Erfüllung dieser Kategorie D der Nachweis einer einzelnen Projektreferenz ausreichend sein kann.
(1) Projektreferenz zur geologischen Bohrungsbegleitung einschließlich Dokumentation und Stratifizierung oder Referenz über eine einschlägige Veröffentlichung oder Referenz über ein einschlägiges Gutachten zur Stratigraphie des Quartärs und
- des Jungtertiärs in Norddeutschland oder
- des Ablagerungsraums nordische Vereisung im Quartär.
(2) Konzeptionierung von hydrogeologischen Erkundungen und deren Auswertung (Anwendungsbeispiele: Erkundung eines Wasserwerksstandortes, Erkundung einer Altlast)
(3) Hydrogeologische Bearbeitung im Rahmen der Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes oder eines Sanierungsplanes für eine Altlastenuntersuchungs- oder
-sanierungsmaßnahme im Sinne des BBodSchG und der BBodSchV
Noch nicht abgeschlossene Projekte müssen mindestens ein Jahr ununterbrochen in Bearbeitung sein.
Es werden Vertragsbestandteile:
1. Ergänzende Vertragsbedingungen zum Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt zu den §§ 12, 17 und 18 LVG LSA
2. Einheitliche Vorgaben zur Datenübergabe (EVD) der Auftraggeberin
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Bestätigung der Einhaltung von an die Vertragsausführungen gestellten Anforderungen sind die folgenden Erklärungen mit dem Angebot einzureichen:
1. Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (siehe Formblatt zu § 10 Abs. 1 und 3 LVG LSA)
2. Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (siehe Formblatt zu § 12 LVG LSA)
3. Falls erforderlich: Nachunternehmererklärung „Tariftreue und Entgeltgleichheit“ auf der Grundlage von § 10 und 15 Absatz 2 LVG Sachsen-Anhalt
4. Falls erforderlich: Nachunternehmererklärung „Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen“ auf der Grundlage von § 12 und 15 Absatz 2 LVG Sachsen-Anhalt
5. Falls erforderlich: Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (siehe Formblatt zu § 13 Abs. 2 und 4 LVG LSA)
6. Falls erforderlich: Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft
Im Falle von Bietergemeinschaften sind die in Nr. 1 und 6 aufgeführten Erklärungen von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot weitere Eigenerklärungen auf Formblättern der Vergabestelle abzugeben:
7. Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft sowie
8. Eigenerklärung über Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG, nach § 21 Abs. 1 AEntG und nach § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz sowie nach §§ 123, 124 GWB.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen Eigenerklärungen nach Nr. 7 und 8 von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben eine Erklärung darüber abzugeben, ob, und wenn ja, welche Maßnahmen zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) sie ergriffen haben. Den Vergabeunterlagen liegen entsprechende Formblätter bei.
9. Für die Erstellung des Teilnahmeantrags werden keine Kosten erstattet. Für die Bearbeitung verbindlicher Angebotes erhalten die Bieter, deren Angebot nicht den Zuschlag erhält, unter bestimmten, in den Vergabeunterlagen festgelegten Bedingungen eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von 5.000,00 €.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt