Beratungsleistungen zur Klimabilanzierung im Programm Zero der Kulturstiftung des Bundes Referenznummer der Bekanntmachung: 1-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06110
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kulturstiftung-bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsleistungen zur Klimabilanzierung im Programm Zero der Kulturstiftung des Bundes
Beratungsleistungen zur Klimabilanzierung für Projektträger im Programm Zero der Kulturstiftung des Bundes von 2022 - 2025
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beratungsleistungen im Bereich Umwelt- bzw. Klimamanagement für die Unterstützung von voraussichtlich 22 Kultureinrichtungen bei der Umsetzung ihrer klimaneutralen Kunst- und Kulturprojekte im Rahmen des Programms „Zero“, die Wissensvermittlung bei programmbegleitenden Veranstaltungen und die Erstellung einer Abschlussdokumentation sowie die Beratung der Kulturstiftung bei der Erstellung eines eigenen Klimafahrplans in den Jahren 2022 bis 2025.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle an der Saale
Postleitzahl: 06110
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.