Planungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses (Objekplanung Freianlagen) Referenznummer der Bekanntmachung: KALOBJFREI_02/2022

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: KALOBJFREI_02/2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kalbe (Milde)
NUTS-Code: DEE04 Altmarkkreis Salzwedel
Postleitzahl: 39624
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://stadt-kalbe-milde.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses (Objekplanung Freianlagen)

Referenznummer der Bekanntmachung: KALOBJFREI_02/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Es wurden Objektplanungsleistungen Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI 2021) für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit mindestens sieben Stellplätzen beauftragt.

Es wird von folgenden Abrechenbaren Kosten ausgegangen:

(Vorläufige) anrechenbare Kosten nach DIN 276 (2008) KG 500 (ohne Planungsänderung/Planungserweiterung):

- 544.379 €

Der Beginn der Leistungen war ursprünglich für Ende Mai 2022 vorgesehen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE04 Altmarkkreis Salzwedel
Hauptort der Ausführung:

Stadt Kalbe (Milde)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es findet (sofern nicht anders ausgewiesen) eine stufenweise Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen (Grundleistungen der jeweiligen Leistungsphase nach HOAI 2021) statt, wobei einzelne Stufen lediglich einseitig durch den Auftraggeber optional beauftragt werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der optional beauftragten Leistungsbestandteil, und eine Leistungspflicht bei Abruf.

Die Leistungsstufen sind wie folgt:

- Stufe 1 LPh 1-3 HOAI (voraussichtlich Ende Mail 2022 bis Ende Juni2022)

- Stufe 2 LPh 4-5 HOAI optional (voraussichtlich bis Ende August 2022)

- Stufe 3 LPh 6-7 HOAI optional

- Stufe 4 LPh 8 HOAI optional

- Stufe 5 LPh 9 HOAI optional

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Erfahrung des Projektleiters / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Ideenskizze Kommunikationsmanagement / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Ideenskizze Kostenmanagement / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Ideenskizze Nachtragsmanagement / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Ideenskizze Fristenmanagement / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Ideenskizze konkrete Umsetzungsvorstellungen vorliegendes Projekt (Vorplanung) / Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 15
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Fest beauftragt wurde nur die jeweilige Leistungsstufe 1. Die weiteren Leistungsstufen werden lediglich optional beauftragt. Optional beauftragte Leistungsbestandteile können auf eine oder einzelne Leistungsphasen beschränkt oder als Gesamtleistung abgefragt werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional, bzw. nicht beauftragten Leistungsbestandteile, und eine Leistungspflicht bei Abruf.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es gelten die Bestimmungen des Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergaegesetz - LVG LSA) vom 19.10.2012.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 041-106809
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: KALOBJFREI_02/2022
Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses (Objekplanung Freianlagen)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
01/06/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09117
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Gesamtwert der vorliegenden Leistung kann wegen der Unverbindlichkeit der HOAI-Parameter nicht angegeben werden. Es erfolgte deswegen die Angabe der inswoweit ausschlaggebenden anrechenbaren Kosten.

Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV wurde aufgrund berechtigter geschäftlicher Interessen des Auftragnehmers der bezuschlagte Angebotspreis nicht

veröffentlich, die jeweilige Angabe 1,00 EUR ist fiktiv.

Zudem:

Mehrere Bewerber konnten sich grundsätzlich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall musste die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung (§ 43 VgV) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bewerbergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.

Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) https://amtliches-verzeichnis.ihk. de/ bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrags durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.

Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen bzw. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit und anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. In diesem Zusammenhang ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen:

- Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (bei Bedarf)

Ein Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist beispielsweise beizubringen:

- Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe bzgl. Eignungsnachweisen (sofern einschlägig) (auf Anfrage)

Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.

Die Verpflichtungserklärung und Eignungsnachweise sind auf Anfrage einzureichen.

Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften.

Ein Bewerber oder Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden, die sich in der "Anlage 6 - VgV-TNW - Bewerberbogen" befinden. Sofern vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Teilnahmeantrag beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Sofern keine abweichenden Hinweise erfolgen, sind stets Eigenerklärungen zulässig.

Die vorstehenden Ausführungen gelten für die Ziff. III.1.1), III.1.2) und III.1.3).

- Beabsichtigt der Bewerber Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung/Leistungserbringung einzusetzen, ist eine Eigenerklärung darüber einzureichen, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

Bei einem Nachunternehmereinsatz hat der Bewerber auf Anfrage des Auftraggebers die Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird, einzureichen.

Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind die Eignungsnachweise des Nachunternehmers nachzuweisen (Eigenerklärung, wenn nicht anders ausgewiesen):

o Nachweis der Berufsqualifikation gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV (entsprechender Nachweis der beruflichen Befähigung z. B. mittels der Kopie der Zulassungsurkunde),

o Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB,

o Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig),

o Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen:

mindestens 5 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personenschäden sowie

mindestens 1,5 Mio. EUR je Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden).

Weitere Anforderung:

Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Ein ggf. erfolgendes Sublimit für Tätigkeitsschäden im Rahmen der Sachschadenversicherung muss mind. 100.000 EUR betragen.

Es kann der Eigenerklärungsvordruck (Anlage 6-VgV-TNW, dort Ziff. 6.5.1.) verwendet werden.

o Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (Angabe pro Jahr),

o Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,

o Angaben zu geeigneten Referenzen (Referenzobjekte, deren (Planungs-) Anforderungen mit denen der zu vergebenden (Planungs-)Leistung vergleichbar sind) bezogen auf die jeweils vorgesehenen Leistungsteile des vorgesehenen Nachunternehmers durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft.

Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht.

Der Gesamtwert der vorliegenden Leistung kann wegen der Unverbindlichkeit der HOAI-Parameter nicht angegeben werden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]563
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1.

der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.

mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/06/2022