KI- gestützte taktile Medizinroboteranlage für die kontaktfreie Remote- Chirurgie Referenznummer der Bekanntmachung: 34/2022/EU/E16
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.med.uni-magdeburg.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.med.uni-magdeburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
KI- gestützte taktile Medizinroboteranlage für die kontaktfreie Remote- Chirurgie
Im Universitätsklinikum Magdeburg soll eine KI-gestützte taktile Medizinroboteranlage für die Remote-Chirurgie am Uniklinikum Magdeburg stufenweise aufgebaut, in Betrieb genommen und in (prä-)klinischen Studien eingesetzt werden, um so
1. eine Software- und Hardware-Plattform im Baukastensystem für unterschiedlichste chirurgische Eingriffe im Rahmen des OPs der Zukunft zu entwickeln,
2. klinische Studien von Phantom, Kadaver, Tier bis hin zu Humanstudien durchgeführt werden, sowie
3. ein klinisch einsetzbare intelligente, taktile Medizinroboteranlage für die Remote-Chirurgie im OP der Zukunft aufzubauen.
Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Universitätsklinik für Allgemein-, Viszeral-, Gefäß- und Transplantationschirurgie
Leipziger Straße 44
39120 Magdeburg
Neue technische Innovationen auf dem Gebiet der minimal-invasiven Chirurgie sind sogenannte Operationsroboter. Diese sind noch keine autonomen Roboter im eigentlichen Sinn, sondern Telemanipulatoren. Hierbei werden über eine Konsole von einem Chirurgen Instrumente im Bauch des manövriert, welche über einen Halteapparat am Patienten fixiert sind. Die visuelle Kontrolle erfolgt dabei über ein Kamerasystem, welches eine exzellente dreidimensionale Visualisierung und Vergrößerung bietet. Daneben finden sich weitere technische Innovationen, wie ein hoher Freiheitsgrad der Instrumente mit einer sehr präzisen Einsatzmöglichkeit bei der Präparation des Gewebes. Hierdurch kann im Vergleich zur konventionellen minimal invasiven Operation die Qualität des Eingriffs weiter optimiert werden. Der Nachteil der aktuellen sogenannten robotischen Systeme ist die fehlende haptische Rückkopplung. Allein durch den Tastsinn kann der Chirurg bei offenen Operationen die Qualität des Gewebes von Organen analysieren und vor allem bei Tumoreingriffen verdächtige Areale der Tumorinfiltration identifizieren. Das Ausmaß des operativen Eingriffs kann dadurch intraoperativ ggf. nachjustiert werden und die Technik der Rekonstruktion der Organsysteme nach Entfernung des Tumors angepasst werden.
Ein weiterer positiver Aspekt der Operation von einer Konsole aus ist der kontaktfreie Eingriff des Chirurgen am Patienten. Dadurch ist ein gewisser Infektionsschutz gewährleistet, was besonders in Pandemiezeiten wo Tumor- und Notfalloperationen weiterhin durchgeführt werden müssen von Bedeutung ist. Die Operation auf Distanz schützt das Personal vor Infektionen und ermöglicht dadurch die Aufrechterhaltung kritischer Infrastrukturen für die Versorgung von Patienten.
Um allerdings Krebs- und andere Operationen minimal invasiv qualitativ adäquat und für den Patienten sicher durchzuführen, benötigt ein Chirurg neben einer entsprechenden Ausbildung auch ein suffizientes Training mit einer ausreichenden Anzahl von Eingriffen. Dies ist gegenwärtig nur an wenigen definierten, hochspezialisierten Zentren gewährleistet. Daher wird immer noch der Großteil an Krebsoperationen offen durchgeführt und dadurch den Patienten die Vorteile der minimal invasiven Chirurgie vorenthalten.
Benötigt werden daher zukünftig echte taktile Operationsroboter, die in der Lage sind Operationen teilweise oder komplett autonom durchzuführen. Dann wären minimal-invasive Operationen ubiquitär anwendbar und alle Patienten könnten davon profitieren. Notwendig dafür wäre eine intraoperative real time Bildgebung, welche als Auge den Roboter durch das Gewebe, an kritischen Strukturen vorbei unter Berücksichtigung des Tumors navigiert. Ausgestattet mit taktilem Feedback und artifizieller Intelligenz könnte ein solcher Operationsroboter ähnlich wie der Chirurg beim offenen Operieren die Qualität der Organe analysieren und tumortragendes Gewebe identifizieren, um dann den Eingriff entsprechend zu adjustieren. Diese innovativen Roboter machen die Operation für den Patienten sicherer als Chirurgen, die nur bei entsprechendem Training eine hohe Qualität an Eingriffen gewährleisten können. Die erforderliche humane Lernkurve entfällt bei automatisierten Systemen.
Da der Einsatz vollautonomer Operationseinheiten viele ethische und juristische Aspekte aufwerfen wird, die begleitend zu deren Entwicklung zu klären sind, um deren Einsatz in der Klinik zu verwirklichen, wird die klinische Einführung schrittweise erfolgen. Auch wenn ein Operationsroboter über alle Voraussetzungen verfügt, um autonom zu arbeiten wird er als Remote-System zunächst vom Chirurgen bedient werden. Aufgrund der verfügbaren autonomen Eigenschaften kann er allerdings den Chirurgen auf kritische Situationen im Vorfeld hinweisen und komplikationsträchtige Aktionen blockieren. Ein ähnliches Szenario ist von Sicherheitssystemen im Automobilbau bekannt. Hierdurch werden minimal-invasive Operationen sicherer für den Patienten und die Qualität optimiert, auch wenn der Chirurg seine Lernkurve noch nicht vollumfänglich absolviert hat.
Die Bieter müssen alle Mindestbedingungen des Teilnahmewettbewers erfüllen. Sollte es mehr als 3 Bieter geben, werden die 3 Bieter mit der höchsten Punktzahl zur Angebotsphase zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
C-01 Auszug Handels-, Vereins- Partnerschafts- oder Genossenschaftsregisterauszug (je nach Rechtsform und Eintragungspflicht)
C-02 "Gewerbean- bzw. -ummeldung, Gewerbeerlaubnis
(kein Gewerbezentralregisterauszug)"
C-03 Nachweis der geforderten Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung, dass eine solche im Auftragsfall innerhalb von 7 Kalendertagen abgeschlossen wird.
C-04 Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger (mind. von einer Krankenkasse mit dem größten Anteil an Versicherten)
C-05 Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
C-06 Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
C-07 Bewerbererklärung-EU nach EU-Vergaberichtlinie 2004/148/EG
C-09 Bescheinigung oder Zertifikat Qualitätssicherungsverfahren (z.B. ISO 9001)
B-01 Teilnahmeantrag
B-02 Eignungskriterien
B-03 Leistungsbeschreibung
B-08 Formblatt Angebotsschreiben UKMD
B-09 Besondere Vertragsbedigungen
B-10 Formblatt Eigenerklärung zum Unternehmen und Referenzen
B-11 Erfassungsbogen Medizinproduktegesetz
B-12 Erfassungsbogen PC-Sicherheit im Netz
B-14 Vertraulichkeitsvereinbarung
B-15 Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Abschluss erst nach Zuschlagserteilung)
B-16 Formular Eigenerklaerung "Bezug zu Russland"
1. Angabe von 3 gleichwertigen Referenzen
Der Bieter benennt mindestens drei Referenzen, über vergleichbare erfolgreich abgeschlossene Forschungs- und Entwicklungs- und Umsetzungsleistungen, in den letzten drei Jahren unter Angabe des Leistungswertes (netto).
2. Der Bieter erklärt das keine schweren Verfehlungen gemäß der §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3. Der Bieter erklärt die Einhaltung der Vorschriften gemäß den §§ 10, 12, 13, 17 & 18 LVG LSA
4. Nachgewiesene Erfahrung in der Entwicklung von MRK (Mensch-Roboter Kollaboration) Robotern, Leichtbaurobotern und Taktilen Robotern
5. Nachgewiesene Erfindung und Entwicklung MRK-Sicherheitssoftware
6. Nachgewiesene Erfahrung in industrieller Zertifizierung von Roboter(-systemen)
7. Selbstauskunft, dass eine “freedom-to-operate” in dem angestrebten Bereich besteht bzw. für Dritte nachvollziehend erlangt werden kann
A-01 Checkliste zu den Vergabeunterlagen
A-01 Checkliste zu den Vergabeunterlagen
A-02 Aufforderung zur Teilnahme am Vergabeverfahren
A-03 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
A-04 Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen
A-05 Allgemeine Auftrags- und Zahlungsbedingungen UKMD
A-06 Formblatt der Zuschlagskriterien/Bewertungsmatrix
A-07 Formblatt Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren
A-08 Checkliste für DV-System bei Anschluss
A-09 Eigenerklärung-EU-Ausschlussgründe
A-10 Eigenerklärung-Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge_LSA
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §
160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von
Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG
gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt.
Etwaige Rügen sind schriftlich über die eVergabe-Plattform anzubringen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen,
werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag
darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax
versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den AG; auf
den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.