A 4, Nachrüstung Tunnel Königshainer Berge - Werksfeuerwehr Referenznummer der Bekanntmachung: A0560200500
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
A 4, Nachrüstung Tunnel Königshainer Berge - Werksfeuerwehr
A 4, Nachrüstung Tunnel Königshainer Berge - Werksfeuerwehr
BAB 4 Ost von Betriebskilometer 79,9 bis Betriebskilometer
85,05, einschließlich der Tunnelanlage Königshainer Berge
Während einer Bau-/Sanierungsmaßnahme am/im Tunnel Königshainer Berge wird der Tunnel im Gegenverkehr befahren. In dieser Zeit ist der Einsatz einer Werkfeuerwehr direkt am Tunnel Königshainer Berge erforderlich.
Für die Werkfeuerwehr wird Personal für folgende Positionen benötigt:
Montag bis Freitag, 8 Stunden pro Tag:
Ein Leiter der Werkfeuerwehr 21 Monate + Option auf Verlängerung
Der Leiter der Werkfeuerwehr hat die Qualifikation B4 und wird Mo-Fr für 8h am Tag
eingesetzt. Der Leiter der Werkfeuerwehr kann im Fall von Urlaub oder Krankheit durch eine B3-Einsatzkraft mit der Zusatzausbildung "Leiter einer Werkfeuerwehr" vertreten werden. Die B3-Vertretung darf dabei nicht gleichzeitig als Leiter der Werkfeuerwehr und als Schichtführer / Staffelführer eingesetzt sein.
Täglich, 24 Stunden pro Tag:
ein B3-Schichtführer/ Staffelführer 21 Monate + Option auf Verlängerung
fünf B1-Einsatzkräfte 21 Monate + Option auf Verlängerung
Der AG kann den Vertrag dreimal durch eine schriftliche Erklärung um folgende Zeizen verlängern:
einmalige Verlängerung bis zum 28.02.2026
zweimalige Verlängerung bis zum 31.05.2026
dreimalige Verlängerung bis zum 31.08.2026
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Hinweise zu III.1.1) bis III.1.3.):
In III.1.1) bis III.1.3.) benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Der AG lässt Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die
sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht.
Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung"oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
vorzulegen. Im Einzelnen sind folgende Angaben zu tätigen und Nachweise zu erbringen.
Mit dem Angebot:
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, insbesondere zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. (Der AG behält sich vor, ab einem
Auftragswert von 30.000 € einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, bei der zuständigen Stelle
abzufordern.)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (vgl. § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB)
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)
- Angaben über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (vgl. § 44 Abs. 1 VgV)
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung (§ 42 VgV i. V. m. § 125 GWB)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
(falls beitragspflichtig) und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (falls das FA derartige Bescheinigungen ausstellt)
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise
- Nachweis, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer
Mindestdeckungssumme
abgeschlossen wird.
Folgende Mindestbeträge je Schadensereignis liegen der geforderten Haftpflichtversicherung zu Grunde:
a) für Personenschäden 10.000.000 €
b) für Sachschäden 10.000.000 €
c) Vermögensschäden sowie Schäden gem. DSGVO 10.000.000 €
d) für das Abhandenkommen von berufsbezogenen Schlüsseln und Transpondern,
Beschaffung neuer Schlüssel und den Austausch von Schlössern oder
Schließsystemen 40.000 €
e) Umwelthaftpflichtschäden inkl. Umwelthaftpflicht-Regress 10.000.000 €.
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied getrennt beizufügen.
Mit dem Angebot:
- Angaben über geeignete Referenzen über früher ausgeführte
Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei
Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des
Liefer-bzw. Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder
privaten Empfängers (vgl. §46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als drei Jahre zurückliegen
-Angaben zur Befähigung/ Qualifikation des Personals (Einsatzkräfte Werkfeuerwehr). Die Befähigungs-/ Qualifikationsnachweise sind entsprechend den Forderungen der
Leistungsbeschreibung (u.a. Abschnitt 2.1) beizubringen.
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV)
- Eigenerklärung Russland-Sanktionen
Auf Verlangen der Vergabestelle:
- Bescheinigungen zu vergleichbaren Leistungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis.
Als vergleichbar werden angesehen: Referenzen für den Betrieb einer Feuerwehr mit Einsatzkräften mit den Ausbildungsstufen B1, B3 und B4 oder höher, mit einer Dauer von mindestens einem Jahr und vergleichbarem oder höherem Jahresumsatz
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.autobahn.de