KI- gestützte taktile Medizinroboteranlage für die kontaktfreie Remote- Chirurgie Referenznummer der Bekanntmachung: 28/2022/EU/E16

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.med.uni-magdeburg.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

KI- gestützte taktile Medizinroboteranlage für die kontaktfreie Remote- Chirurgie

Referenznummer der Bekanntmachung: 28/2022/EU/E16
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
42997300 Industrieroboter - LA23
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Universitätsklinikum Magdeburg soll eine KI-gestützte taktile Medizinroboteranlage für die Remote-Chirurgie am Uniklinikum Magdeburg stufenweise aufgebaut, in Betrieb genommen und in (prä-)klinischen Studien eingesetzt werden, um so

1. eine Software- und Hardware-Plattform im Baukastensystem für unterschiedlichste chirurgische Eingriffe im Rahmen des OPs der Zukunft zu entwickeln,

2. klinische Studien von Phantom, Kadaver, Tier bis hin zu Humanstudien durchgeführt werden, sowie

3. ein klinisch einsetzbare intelligente, taktile Medizinroboteranlage für die Remote-Chirurgie im OP der Zukunft aufzubauen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.

Universitätsklinik für Allgemein-, Viszeral-, Gefäß- und Transplantationschirurgie

Leipziger Straße 44

39120 Magdeburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Neue technische Innovationen auf dem Gebiet der minimal-invasiven Chirurgie sind sogenannte Operationsroboter. Diese sind noch keine autonomen Roboter im eigentlichen Sinn, sondern Telemanipulatoren. Hierbei werden über eine Konsole von einem Chirurgen Instrumente im Bauch des manövriert, welche über einen Halteapparat am Patienten fixiert sind. Die visuelle Kontrolle erfolgt dabei über ein Kamerasystem, welches eine exzellente dreidimensionale Visualisierung und Vergrößerung bietet. Daneben finden sich weitere technische Innovationen, wie ein hoher Freiheitsgrad der Instrumente mit einer sehr präzisen Einsatzmöglichkeit bei der Präparation des Gewebes. Hierdurch kann im Vergleich zur konventionellen minimal invasiven Operation die Qualität des Eingriffs weiter optimiert werden. Der Nachteil der aktuellen sogenannten robotischen Systeme ist die fehlende haptische Rückkopplung. Allein durch den Tastsinn kann der Chirurg bei offenen Operationen die Qualität des Gewebes von Organen ana...

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: optionale Leistungen / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Infrastruktur und Personalressourcen vor Ort / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Erfahrungen des Projektleiter / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Innovationspartnerschaft
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 101-279075
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

KI- gestützte taktile Medizinroboteranlage für die kontaktfreie Remote- Chirurgie

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der

Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §

160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von

Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften

vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht

innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist

nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG

gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder

zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge

nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des

Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt

unberührt.

Etwaige Rügen sind schriftlich über die eVergabe-Plattform anzubringen.

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen,

werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag

darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG

geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax

versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage.

Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den AG; auf

den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/06/2022