KI- gestützte taktile Medizinroboteranlage für die kontaktfreie Remote- Chirurgie Referenznummer der Bekanntmachung: 28/2022/EU/E16
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.med.uni-magdeburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
KI- gestützte taktile Medizinroboteranlage für die kontaktfreie Remote- Chirurgie
Im Universitätsklinikum Magdeburg soll eine KI-gestützte taktile Medizinroboteranlage für die Remote-Chirurgie am Uniklinikum Magdeburg stufenweise aufgebaut, in Betrieb genommen und in (prä-)klinischen Studien eingesetzt werden, um so
1. eine Software- und Hardware-Plattform im Baukastensystem für unterschiedlichste chirurgische Eingriffe im Rahmen des OPs der Zukunft zu entwickeln,
2. klinische Studien von Phantom, Kadaver, Tier bis hin zu Humanstudien durchgeführt werden, sowie
3. ein klinisch einsetzbare intelligente, taktile Medizinroboteranlage für die Remote-Chirurgie im OP der Zukunft aufzubauen.
Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Universitätsklinik für Allgemein-, Viszeral-, Gefäß- und Transplantationschirurgie
Leipziger Straße 44
39120 Magdeburg
Neue technische Innovationen auf dem Gebiet der minimal-invasiven Chirurgie sind sogenannte Operationsroboter. Diese sind noch keine autonomen Roboter im eigentlichen Sinn, sondern Telemanipulatoren. Hierbei werden über eine Konsole von einem Chirurgen Instrumente im Bauch des manövriert, welche über einen Halteapparat am Patienten fixiert sind. Die visuelle Kontrolle erfolgt dabei über ein Kamerasystem, welches eine exzellente dreidimensionale Visualisierung und Vergrößerung bietet. Daneben finden sich weitere technische Innovationen, wie ein hoher Freiheitsgrad der Instrumente mit einer sehr präzisen Einsatzmöglichkeit bei der Präparation des Gewebes. Hierdurch kann im Vergleich zur konventionellen minimal invasiven Operation die Qualität des Eingriffs weiter optimiert werden. Der Nachteil der aktuellen sogenannten robotischen Systeme ist die fehlende haptische Rückkopplung. Allein durch den Tastsinn kann der Chirurg bei offenen Operationen die Qualität des Gewebes von Organen ana...
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
KI- gestützte taktile Medizinroboteranlage für die kontaktfreie Remote- Chirurgie
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §
160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von
Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG
gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt.
Etwaige Rügen sind schriftlich über die eVergabe-Plattform anzubringen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen,
werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag
darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax
versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den AG; auf
den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.