A14, VKE 2.1, Planungsleistungen für den Neubau der Bauwerke 67A, 68A, 69A, 70A und 71A im Zuge der BAB14 Referenznummer der Bekanntmachung: A1460600423
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
A14, VKE 2.1, Planungsleistungen für den Neubau der Bauwerke 67A, 68A, 69A, 70A und 71A im Zuge der BAB14
Lückenschluss BAB14 Magdeburg-Wittenberge-Schwerin, VKE2.1, AS Uenglingen (L15) bis AS Osterburg (L13),
Objektplanung Ingenieurbau (Lph 1-6), Tragwerksplanung (Lph 2-6) für den Neubau der Bauwerke 67A, 68A, 69A,70A und 71A
BW 69A (ASB 3336 567) i. Zuge d. BAB14 Bau-km 3 + 921,635
BW 68A (ASB 3236 568) i. Zuge d. BAB14 Bau-km 4 + 250,016
BW 69A (ASB 3336 569) i. Zuge d. BAB14 Bau-km 4 + 413,401
BW 70A (ASB 3336 570) i. Zuge d. BAB14 Bau-km 4 + 634,872
BW 71A (ASB 3336 571) i. Zuge d. BAB14 Bau-km 6 + 266,177
Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 1992/1993 beinhaltete unter anderem die Verlängerung der BAB14 von der BAB2 nördlich von Magdeburg über Salzwedel in Richtung Lüneburg als Maßnahme des Weiteren Bedarfs.
Das Bauwerk 67A, das die zukünftige Neubaustrecke der BAB14 am Bau-km 3 + 921,635 quert, den Graben Nr. B 007 überführt und gleichzeitig der Fledermaus- und Amphibienquerung dient, soll als integrales Einfeld-Bauwerk mit einer lichten Weite von ≥ 8,50 m, einer Nutzbreite von ≥ 28,60 m und einem Kreuzungswinkel von 65,64 gon ausgeführt werden.
Die Brücke, die den Graben Nr. B 010 am Bau-km 4 + 250,016 überquert und gleichzeitig der Fledermaus- und Amphibienquerung dient, soll als integrales Einfeld-Bauwerk 68A mit einer lichten Weite von ≥ 5,20, einer Nutzbreite von ≥ 28,60 m und einem Kreuzungswinkel von 88,06 gon ausgeführt werden.
Das Bauwerk 69A kreuzt die zukünftige BAB 14 am Bau-km 4 + 413,401, überführt den Graben Nr. B 009 und erfüllt gleichzeitig die Amphibienquerungsfunktion. Es soll als integrales Einfeld-Bauwerk mit einer lichten Weite von ≥ 5,70, einer Nutzbreite von ≥ 28,60 m und einem Kreuzungswinkel von 87,22 gon ausgeführt werden.
Das Bauwerk 70A, das den Wirtschaftsweg Schinner Weg und die Gräben Nr. B 011 und B 000 018d am Bau-km 4 + 634,872 überführt und gleichzeitig der Fledermaus- und Amphibienquerung dient, soll als integrales Einfeld-Bauwerk mit einer lichten Weite von ≥ 16,50, einer Nutzbreite von ≥ 28,60 m und einem Kreuzungswinkel von 88,61 gon errichtet werden.
Die Brücke, die den Graben Nr. B (Speckgraben) am Bau-km 6 + 266,177 überquert und gleichzeitig der Fledermaus-, Otter- und Wildquerung dient, soll als integrales Einfeld-Bauwerk 71A mit einer lichten Weite von ≥ 18,80, einer Nutzbreite von ≥ 28,60 m und einem Kreuzungswinkel von 58,25 gon ausgeführt werden.
Die Überbauten werden als Stahlbetontragwerke auf der Grundlage eines vorliegenden Gestaltungskonzeptes errichtet. Die Bemessung erfolgt nach DIN EN 1991-2 in Verbindung mit dem Allgemeinen Rundschreiben (ARS) 22/2012.
Der Übergang von den Bauwerken zum Straßendamm erfolgt durch die Anordnung von Schrägflügeln.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind:
• Objektplanung Ingenieurbau (Leistungen der Leistungsphasen 1-6),
•Tragwerksplanung (Leistungen der Leistungsphasen 2-6) und
Folgende Besonderen / Zusätzlichen Leistungen sind auszuführen:
• Detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen: Die Planungdes Traggerüstes einschließlich Gründung im Zuge der Leistungsphase 3 ist Bestandteil der Planung.
• Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
• Erstellung eines Baufeldplanes mit Darstellung:
- der Baugruben, Verbauten, Bodenverbesserungen im Hinterfüllbereich, Einleitstellen für Wasserhaltung,
- der Baufeldgrenzen für das Bauwerk,
- der Baufeldzufahrten,
-Anlagen Dritter, Grunderwerbsgrenzen, Baustraßen der Gesamtmaßnahme
• Abstimmung mit dem für die Planung der Schutzwand beauftragten Planer zu Art
und Lage der Verankerung
• Erstellen von Bestandszeichnungen und Bestandsübersichtszeichnungen entsprechend ZTV-ING
• Statisch-konstruktive Bemessung der Verankerung von Schutzwänden
• Bemessung nach STANAG 2021 für MLC
Die gemäß AKVS ermittelten Baukosten betragen für
- BW 67A 1,930 Mio. EUR brutto
- BW 68A 1,289 Mio. EUR brutto
- BW 69A 1,283 Mio. EUR brutto
- BW 70A 2,074 Mio. EUR brutto und für
- BW 71A 2,396 Mio. EUR brutto
Die Bauarbeiten für die Bauwerke 67A, 68A, 69A sollen am 24.04.2024 und für die Bauwerke 70A und 71A am 15.01.2024 beginnen.
Bis zum 20.12.2024 sollen alle 5 Bauwerke fertiggestellt sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über die Erlaubnis zur Berufsausübung, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Geeignet ist die Eintragung im Handelsregister oder einem vergleichbaren Register seines Staates, oder soweit er dazu nicht verpflichtet ist, die Erlaubnis zur Berufsausübung durch Eintragung bei der Ingenieurkammer oder einer vergleichbaren Organisation
-> Nachweise mittels Angabe im Vordruck "C04_Eigenerklärung-Eignung (Eignungskriterien)".
Eignungskriterien:
- Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung in Höhe der Mindestdeckungssummen vorliegt bzw. Nachweis, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung in Höhe der Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird.
- Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren. Nachweise mittels Angabe im Vordruck "C04_Eigenerklärung-Eignung (Eignungskriterien)".
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
-Versicherungsschutz: Nachweis, dass im Auftragsfall eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2,0 Mio. € gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied getrennt beizufügen.
- Gesamtjahresumsatz und Umsatz des Bieters im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren
Hinweis:
Die nachfolgend nochmals aufgeführten "Möglicherweise geforderten Mindeststandards (falls zutreffend)" werden systemseitig eingefügt und sind ungültig.
Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 2.000.000,00 Mio. EUR für Personen und 2.000.000,00 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) wird als Mindeststandard gefordert. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus (siehe Teilnahmeunterlagen).
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzten 3 Geschäftsjahren einen durchschnittlichen Jährlichen Gesamtumsatz in Höhe von , in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags nachweist (siehe Teilnahmeunterlagen
- Referenzen des Bieters: Ausführung von Leistungen innerhalb der letzten 10 Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Nachweis mittels Angabe im Vordruck "C04_Eigenerklärung-Eignung (Eignungskriterien)"
- berufliche Befähigung der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen und für die Qualität der Leistung verantwortlich sind
- Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Jahren
- Angabe der Leistungen anderer Unternehmen, falls zutreffend Nachweise mittels Angabe im Vordruck "C04_Eigenerklärung-Eignung (Eignungskriterien)"
Falls zutreffend: Nachweis mittels Angabe im Vordruck:
"C08_EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer" und ggf. "C09_Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe)" sowie ggf. entsprechende Erklärungen des Nachunternehmers zur Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung
Mindeststandard zu den Referenzen des Bieters:
- Objektplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke (mind. Lph 3 oder 5) und Tragwerksplanung (mind. Lph 3 oder 4) für den Neubau bzw. Ersatzneubau von Brücken wurden erfolgreich erbracht
- Die Leistung muss in den letzten 10 Jahren (ab 2012) vollständig erbracht worden sein. Nachweise mittels Angabe im Vordruck "C04_Eigenerklärung-Eignung (Eignungskriterien)"
Mindeststandard zu den technischen Fachkräften:
- Der Projektleiter muss über eine Berufserfahrung mit der Projektleitung der Objektplanung Ingenieurbauwerke (mind. Lph 3 oder 5) und Tragwerksplanung (mind. Lph 3 oder 4) für den Neubau bzw. Ersatzneubau einer Brücke verfügen.
- Die Objektplaner Ingenieurbauwerke müssen über Erfahrungen mit der Objektplanung von Ingenieurbauwerken (mind. Lph 3 oder 5) für den Neubau bzw. Ersatzneubau einer Brücke verfügen.
- Die Tragwerksplaner müssen über Erfahrungen mit der Tragwerksplanung (mind. Lph 3 oder 4) für den Neubau bzw. Ersatzneubau einer Brücke verfügen.
Nachweise mittels Angabe im "Vordruck"C05_Gewichtung_Eigenerklärung_Zuschlagskriterien"
Mindeststandard zu Qualitätssicherung:
-Mindeststandard Anzahl der Beschäftigten:
Ingenieur oder vergleichbar: mind. 3 Objektplaner Ingenieurbauwerke und mind. 2 Tragwerksplaner im letzten Jahr
Mindeststandards zu den Leistungen anderer Unternehmen:
Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn für die von ihm benannten Unternehmen keine Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1, Nr. 1 bis 10 GWB sowie § 123 Abs. 4, Nr. 1 GWB vorliegen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Senden Sie Anfragen zum Verfahren bitte ausschließlich über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3).
- Das Angebot ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
- Wichtiger Hinweis: Das Angebot inkl. aller Angebotsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie des gesamten Angebotes. Sollten Probleme beim Hochladen der Angebotsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
- Die Angabe der zur Vertretung des Bieters berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Die auszufüllenden Dokumente sind nicht zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte Vorname und Nachname des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an oder unterzeichnen mittels fortgeschrittener/m oder qualifizierter/m Signatur/Stempel.
- Weitere Informationen zu den formalen Vorgaben entnehmen Sie bitte den bereitgestellten Dateien "A02_EU-Teilnahmebedingungen" und "A03_Hinweise für die Angebotsbearbeitung". Bitte beachten Sie die im Aufforderungsschreiben Teil C benannten Unterlagen für die Angebotsabgabe. Eine Nachforderung von Unterlagen, die sich auf die Zuschlagskriterien beziehen ist nicht möglich.
Verwenden Sie zur Angebotsabgabe bitte zwingend die von der Vergabestelle übermittelten Dateiformate (Word-Formulare / Excel-Tabellen) und fügen Sie diese ausgefüllt im selben Dateiformat dem Angebot bei. Laden Sie diese als Angebotsunterlagen gern als Zip-Datei hoch. Die Bereitstellung der Angebotsunterlagen in Form einzelner Dokumente ist zur besseren Auswertung der Angebote für den Auftraggeber erforderlich. Bitte vermeiden Sie außerdem bei der Angebotsabgabe die Rücksendung von nicht ausgefüllten Vergabeunterlagen (Formulare der Heftungen A, B und C) und der von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Pläne (B05 Sonstige Unterlagen).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.autobahn.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.autobahn.de