Erbringung moderner Hybridpostleistungen des Jobcenters – KomBA-ABI Referenznummer der Bekanntmachung: O/VgV/JC/16-22/we
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bitterfeld-Wolfen
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06749
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.komba-abi.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung moderner Hybridpostleistungen des Jobcenters – KomBA-ABI
Erbringung moderner Hybridpostleistungen des Jobcenters - KomBA-ABI
Erbringung moderner Hybridpostleistung - zuzüglich einer vorangehenden sog. Implementierungs- und Testphase. Gegenstand der Ausschreibung ist die elektronische Übermittlung von
Dokumenten verschiedener Art, der Ausdruck, die Kuvertierung, Frankierung, Abholung im Druckzentrum, Beförderung und Zustellung der Briefsendungen sowie die förmliche Zustellung
(PZA) unabhängig von Größe und Gewicht. Die physische Zustellung erfolgt überwiegend in den Leitregionen 06 und 39 aber auch im gesamten Bundesgebiet des Jobcenters -
KomBA-ABI.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erbringung moderner Hybridpostleistungen des Jobcenters - KomBA-ABI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach Art. 50 Abs. 4 der RiLi 2014/24/EU, § 39 Abs. 6 Nr.2 und 4 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft/wirtschaft/vergabekammern
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de