Erweiterungsneubau der Grundschule Ottersleben mit Hort, Richard-Dembny-Straße 41, 39116 Magdeburg, Los 4.05 - Schwachstromtechnik (30-ZV-0167/22) Referenznummer der Bekanntmachung: 30-ZV-0167/22

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Bauauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 118-332066)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39090
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.magdeburg.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erweiterungsneubau der Grundschule Ottersleben mit Hort, Richard-Dembny-Straße 41, 39116 Magdeburg, Los 4.05 - Schwachstromtechnik (30-ZV-0167/22)

Referenznummer der Bekanntmachung: 30-ZV-0167/22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45214200 Bauarbeiten für Schulgebäude
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Grundschule Ottersleben ist eine fünfzügige Grundschule mit Hortangebot.

Die vorhandenen Bestandsgebäude genügen nicht zu Aufnahme aller Schüler, so

dass

momentan die ersten Klassen in einem anderen Gebäude unterbracht sind. Für

die Erarbeitung eines Erweiterungsgebäudes liegt ein mit der Schulleitung

abgestimmtes Raumprogramm vor. Dieses sieht eine wesentliche Erweiterung

des jetzigen Raumbestandes vor.

Städtebauliches Konzept und Gebäudegliederung In Magdeburg-Ottersleben, in

der Richard-Dembny-Straße 41, entsteht auf dem ca. 1.960m² umfassenden

Grundstück ein Erweiterungsbau der Grundschule Ottersleben für Schul- als

auch Hortnutzung.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/06/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 118-332066

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Anstatt:

Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten -mit dem Angebot einzureichen sind:

__

- Preisblätter und Instandhaltungsverträge BMA, EMA, RWA, WC-Ruf

- Bieterangaben (im Leistungsverzeichnis)

- Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (Formblatt 221 VHB Stand 2019) oder Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme (Formblatt 222 VHB Stand 2019)

- Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019)

- Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235 VHB Stand 2019)

__

Präqualifizierte Unternehmen/ Mitglieder einer Bietergemeinschaft führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" (Formblatt 124 VHB 2017 - Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt) vor zulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen (Formblatt 124 VHB 2017 - Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt) auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (Formblatt 124 VHB 2017 - Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt) (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

__

Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers:

- Aufgliederung der Einheitspreis (Formblatt 223 VHB Stand 2019)

- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 VHB Stand 2019)

muss es heißen:

Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten -mit dem Angebot einzureichen sind:

__

- Preisblätter und Instandhaltungsverträge BMA, EMA, RWA, WC-Ruf

- Bieterangaben (im Leistungsverzeichnis)

- Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (Formblatt 221 VHB Stand 2019) oder Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme (Formblatt 222 VHB Stand 2019)

- Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019)

- Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235 VHB Stand 2019)

- Eigenerklärung Russland-Sanktionen (nur im Original zulässig, entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder in Papierform)

__

Präqualifizierte Unternehmen/ Mitglieder einer Bietergemeinschaft führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" (Formblatt 124 VHB 2017 - Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt) vor zulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen (Formblatt 124 VHB 2017 - Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt) auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (Formblatt 124 VHB 2017 - Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt) (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

__

Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers:

- Aufgliederung der Einheitspreis (Formblatt 223 VHB Stand 2019)

- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 VHB Stand 2019)

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: