Salus Altmark Holding gGmbH, Lieferung von Kaffee und Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: A55/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sah.info
Abschnitt II: Gegenstand
Salus Altmark Holding gGmbH, Lieferung von Kaffee und Zubehör
Lieferung von Kaffee und Zubehör
Salus Altmark Holding gGmbH
Seepark 5
39116 Magdeburg
Lieferung von Kaffee und Zubehör
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht gekündigt wird, maximal jedoch 3 Mal.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Bewerbererklärung
-Erklärung über Tariftreue
-Erklärung über Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
-Erklärung über Nachunternehmer
-Eigenerklärung Fbl. 124
-ausgefüllte Artikelliste
-unterz. Rahmenvertrag
-Corona Erklärung
-Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
-Nachweis Eintragung ins Handelsregister
-Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre im Bereich der
ausgeschriebenen Leistung
-Liste mind. 3 hinsichtlich des Leistungsgegenstandes
vergleichbarer Referenzen mit Angabe von
Leistungsgegenstand, Auftragssumme, Leistungszeitraum und
Telefonnummer
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39116
Land: Deutschland