Textile Vollversorgung (Miet-/Leasingwäsche) Referenznummer der Bekanntmachung: SAB 64/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.magdeburg.de/sab
Abschnitt II: Gegenstand
Textile Vollversorgung (Miet-/Leasingwäsche)
Vertrag über die Erbringung der textilen Vollversorgung (Miet- und
Leasingwäsche), sowie die logistische Vollversorgung in den einzelnen Bereichen
des Auftraggebers für 2 Jahre. Des Weiteren behält sich der AG die Möglichkeit
der Vertragsverlängerung um 1 Jahr vor. Das Leistungsverzeichnis ist in 2
Anlagen aufgeführt. Teil 1 umfasst die Preisangabe für das Leasing inkl. Reinigung und Reparatur und der Teil 2
umfasst den reinen Waschpreis für gekaufte Abreitsschutzkleidung. Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung
verwiesen.
Magdeburg (genaue Standorte siehe Leistungsbeschreibung)
Vertrag über die Erbringung der textilen Vollversorgung (Miet- und
Leasingwäsche), sowie die logistische Vollversorgung in den einzelnen Bereichen
des Auftraggebers für 2 Jahre. Des Weiteren behält sich der AG die Möglichkeit
der Vertragsverlängerung um 1 Jahr vor. Das Leistungsverzeichnis ist in 2
Anlagen aufgeführt. Teil 1 umfasst die Preisangabe für das Leasing inkl. Reinigung und Reparatur und der Teil 2
umfasst den reinen Waschpreis für gekaufte Abreitsschutzkleidung. Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung
verwiesen.
Bieterfragen werden aus organisatorischen Gründen nur bis einschließlich 14.07.2022 beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Bieter bei der Angebotseröffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Der Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen
Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber
zu rügen. Lehnt der Auftraggeber ab, der Rüge abzuhelfen, kann der
Antragsteller nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach der ablehnenden
Mitteilung des Auftraggebers den Antrag auf "Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens" bei der oben genannten Vergabekammer stellen (§ 160
GWB).
Der Auftraggeber wird von der Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebot
nicht berücksichtigt werden, in Textform informieren. Der Vertrag wird
frühestens 15 Tage später geschlossen. Erfolgt die Mitteilung per Telefax verkürzt
sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 GWB).