Salzlandkreis, Gemeinschaftsunterkunft für Ausländerinnen und Ausländer in 06449 Aschersleben, Dr.-W.-Feit-Straße 26; Sicherheitsdienstleistung Bewachung Referenznummer der Bekanntmachung: 0079/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bernburg (Saale)
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 06406
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.salzlandkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Salzlandkreis, Gemeinschaftsunterkunft für Ausländerinnen und Ausländer in 06449 Aschersleben, Dr.-W.-Feit-Straße 26; Sicherheitsdienstleistung Bewachung
Sicherheitsdienstleistung Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft einschließlich Außengelände
Gemeinschaftsunterkunft
Dr.-W.-Feit-Straße 26
06449 Aschersleben
Stationärer Objekt- und Zutrittskontrolldienst in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie ehemalige, nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigte Asylbewerberinnen und Asylbewerber täglich (24/7) mit jeweils zwei Sicherheitskräften je Schicht (jeweils eine Sicherheitskraft mit Sachkundenachweis und eine Sicherheitskraft mit Unterrichtungsnachweis) ;
Ausführungsfrist: 01.12.2022 bis 31.12.2024 mit optionaler zweimaliger Verlängerung für jeweils 1 Jahr
Die Laufzeit kann mit zweimaliger optionaler Verlängerung für jeweils ein Jahr verlängert werden.
2 Jahre und 1 Monat Laufzeit mit optionaler zweimaliger Verlängerung für jeweils ein Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• aktueller Handelsregisterauszug
• Gewerbeerlaubnis
• Sachkundenachweis gemäß § 34a Gewerbeordnung (GWO)
• Angaben des Umsatzes insgesamt und bezüglich der nachfolgenden Leistung, bezogen auf die drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
• aktueller Nachweis der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung für Personen und Sachschäden (Personenschaden 3.000.000 €, Sachschäden 3.000.000 €, Abhandenkommen von Sachen 100.000 €, reine Vermögensschäden 100.000 €), der Nachweis muss eine eindeutige Abgrenzung und Zuordnung der versicherten Schadensereignisse und Risiken mit der jeweiligen Absicherungshöhe enthalten;
alternativ besteht für den Bieter die Möglichkeit, mit seinem Angebot eine Eigenerklärung abzugeben, die den Inhalt gemäß Anlage 4 enthält; sofern dem Nachweis der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung die eindeutige Abgrenzung und Zuordnung der versicherten Schadens-ereignisse oder der entsprechenden Eigenerklärung des Bieters die inhaltlichen Angaben der Anlage 4 fehlen, kann dies zu einem Aus-schluss an dem vorliegenden Vergabeverfahren führen;
der entsprechende Versicherungsnachweis hat der Bieter vor Auftragserteilung dem Auftraggeber vorzulegen
• Benennung einer verantwortlichen Person für das beschriebene Objekt
• mindestens zwei Referenzangaben vergleichbar (Art und Umfang) abgeschlossener Leistungen aus den letzten drei Geschäftsjahren mit Angabe des Auftraggebers (Name, Anschrift, zugleich Name und Position eines konkreten befugten Ansprechpartners samt dessen Telefonnummer und E-Mailadresse), sollten mehr als fünf Referenzangaben eingereicht werden, sind davon zwei Referenzen als Favoriten zu kennzeichnen; die notwendigen Angaben zu den Referenzen entnehmen Sie bitte der Anlage 3.
• vorliegende Zertifizierungen (die Ausschreibung betreffend) mit Zertifizierungsinhalt der letzten 5 Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
[...],
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechtsaller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse,schon in seinen Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung derAkteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondereFabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich per E-Mail oder über das Evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlichper E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1 benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.debereitstellen. Unternehmenmüssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren.
13/08/