Projektcontrolling von Maßnahmen zur Altlastensanierung im "Ökologischen Großprojekt Leuna“ Referenznummer der Bekanntmachung: 67226_eV-LAF_2022_015_4001 PC ÖGP Leuna_2022-2026
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.laf-lsa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektcontrolling von Maßnahmen zur Altlastensanierung im "Ökologischen Großprojekt Leuna“
Ziel des Projektcontrollings ist es, die fach-, termin- und kostengerechte Umsetzung der geplanten oder sich bereits in Ausführung befindlichen Sanierungs-, Sicherungs- und Rekultivierungsmaßnahmen und ggf. die Vorbereitung der Folgenutzung unter Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben und der vorhandenen vertraglichen Vereinbarungen sicherzustellen.
Hauptorte der Auftragsausführung sind der Dienstsitz der Auftraggeberin (Maxim-Gorki-Straße 10, 39108 Magdeburg) und das Gebiet des Ökologischen Großprojekts Leuna
Aufgaben des Projektcontrollers sind u.a (jeweils einschließlich Berichterstattung an den AG):.
- die Begleitung aller durch die Freistellung erfassten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr oder zur Beseitigung von Hemmnissen für Ansiedlungen auf den ÖGP-Flächen unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes,
- die umfassende fachliche und gutachterliche Unterstützung der LAF bei allen altlastentechnisch, bodenschutzrechtlich, abfallrechtlich und wasserrechtlich relevanten Fragestellungen sowie bei der Umsetzung der Freistellungsvereinbarung,
- die Koordinierung der Projektbeteiligten in Abstimmung mit der LAF,
- die Mitwirkung bei der Aktualisierung der Projektziele, deren Umsetzung in Vorgaben zur Maßnahmen-/ Kosten-/ Terminplanung sowie die Steuerung entsprechender Vorgaben,
- die Begleitung von Verfahren zur Vergabe (ggf. Erweiterung) von Aufträgen (inkl. der Prüfung und Bewertung vorgelegter Anträge auf Maßnahmezustimmung und Mittelfreigabe, Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie Vergabevorschläge),
- die fachtechnische Unterstützung der LAF bei der Bewertung der vom jeweiligen Maßnahmeträger erbrachten Leistungen (inkl. der Begleitung von Leistungsabnahmen sowie der Prüfung der vorgelegten Rechnungen auf sachliche und rechnerische Richtigkeit sowie Refinanzierbarkeit) sowie
- die fachliche Unterstützung de LAF in Ihrer Funktion als zuständige Bodenschutzbehörde sowie bei der Begleitung von Genehmigungsverfahren.
Orte der Leistungserbringung sind
- der Dienstsitz der AG (Magdeburg),
- der Verwaltungssitz der MDVV mbH (Bitterfeld-Wolfen),
- das Projektgebiet ÖGP Leuna und
- die Dienstsitze der beteiligten Fach- und Aufsichtsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt.
Option auf dreimalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr für den Zeitraum 01.08.2025 bis 31.07.2026, 01.08.2026 bis 31.07.2027 sowie 01.08.2027 bis 31.07.2028
wie unter „II.2.7) Laufzeit des Vertrags“ angegeben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Rechtsverbindlich unterzeichnete Eigenerklärungen zu §§ 123 und 124 GWB
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- und/oder Handelsregister (falls zutreffend)
- Eigenerklärungen zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft, Nachunternehmerleistungen (falls zutreffend), Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend)
Es werden gemäß § 45 VgV folgende Eigenerklärungen gefordert und gemäß Kriterienkatalog bewertet:
Als Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter im Rahmen einer Eigenerklärung seinen Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie den im Tätigkeitsbereich des hier ausgeschriebenen Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielten Umsatz anzugeben und mit dem Angebot vorzulegen. Für die Eigenerklärung ist der Vordruck VI.2. (siehe Teil VI der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden.
- Der Bieter hat im Auftragsfall zum Vertragsschluss die Bestätigung des Versicherers über die Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden, für Vermögensschäden und für Sachschäden von jeweils mindestens 1.000.000,00 € zwingend vorzulegen
- der Auftraggeber behält sich vor, vor Vertragsschluss einen Gewerbezentralregisterauszug sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vom erfolgreichen Bieter abzufordern
Es werden gemäß § 46 VgV folgende Eigenerklärungen gefordert und gemäß Kriterienkatalog bewertet:
- Anzahl der Vollzeitbeschäftigten der letzen drei Geschäftsjahre
- Qualitätssicherungsmaßnahmen
- Angaben zu geeigneten Referenzen
- Angaben zum für die Auftragsbearbeitung vorgesehenen Projektteam inkl. Lebensläufe sowie Studien- und Ausbildungsnachweise
Gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV kann zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit von den Bewerbern die Angabe von Referenzen der in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen verlangt werden. Soweit erforderlich, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Liefer- oder Dienstleistungen berücksichtigen wird, die mehr als drei Jahre zurückliegen. Die zu vergebenden Leistungen sind als spezifische Controlling- und Fachberaterleistungen zu bewerten, für die nur ein eingeschränkter Bieterkreis zur Verfügung stehen dürfte. Die Vergabestelle weist daher darauf hin, dass Referenzen aus den letzten 5 Jahren anerkannt werden. Die Referenzanforderungen werden wie folgt definiert:
- Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mindestens drei Referenzen über von ihm in den letzten fünf Jahren erbrachte Leistungen des Projektcontrollings und der fachtechnischen Beratung, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, vorzulegen. Sofern die Referenzen noch laufende Projekte betreffen, werden diese Referenzen nur gewertet, wenn sie, gerechnet vom Zeitpunkt der Angebotsabgabe, seit mindestens einem Jahr von dem Bieter bearbeitet werden.
- Als vergleichbare Referenzen werden solche Referenzen anerkannt, die in ihrer Gesamtheit die Einhaltung folgender Mindestanforderungen nachweisen, wobei die nachstehenden Anforderungen nicht kumulativ innerhalb jeder Referenz erfüllt sein müssen, jedoch mit einer Referenz die Einhaltung mehrerer der nachstehenden Mindestanforderungen nachgewiesen werden kann
- Referenz umfasst die Erbringung von Projektcontrollingleistungen mit einem vergleichbaren Koordinationsaufwand, Umfang und Komplexität und vergleichbarem fachlichen Inhalt und Anspruch (Altlastensanierung),
- Referenz umfasst die Erbringung von Leistungen zum fachlichen Management und Projektbearbeitungen mit direktem fachlichen Bezug zur Altlastenbearbeitung (Planung, Begleitung von Sanierungsmaßnahmen).
- Die Referenzen können entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers oder in Form von Eigenerklärungen auf gesonderten, vom Bieter zu erstellenden Anlagen (Referenzbeschreibungen) mit dem Angebot benannt werden.
- Die Referenzbeschreibungen müssen folgende Angaben enthalten:
- Benennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten,
- Leistungszeitraum unter Angabe von Ausführungsbeginn und -ende: jeweils Angabe von Monat/Jahr,
- Nettoauftragssumme,
- Kurzbeschreibung des ausgeführten Auftrags,
- Stichwortartige Benennung des ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs, insbesondere hinsichtlich der jeweils abgedeckten Mindestanforderung/en
Es werden Ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17 und18 des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz LVG LSA) vom 19.11.2012 (GVBI. LSA Nr. 23/2012, S. 536-541) vereinbart. Zur Absicherung der Auftragnehmerpflichten wird vom Bieter eine Vertragsstrafenerklärung nach § 18 des LVG LSA verlangt. Mit dem Angebot hat derBieter eine Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit, zur Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen sowie zum Nachunternehmereinsatz auf Formularen des Auftraggebers, welche den Vergabeunterlagen beiliegen, abzugeben. Die Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit sowie zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen ist auch durch vorgesehene Nachunternehmer abzugeben. (Rechtsquelle: Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt, siehe oben).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html