Beschaffung der aktiven Komponenten für die Netzwerk-Infrastruktur der Grundschulen in der VG EH Referenznummer der Bekanntmachung: 84-EH.2022-VgV.Go
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolmirstedt
NUTS-Code: DEE0 Sachsen-Anhalt
Postleitzahl: 39326
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwolmirstedt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung der aktiven Komponenten für die Netzwerk-Infrastruktur der Grundschulen in der VG EH
Beschaffung der aktiven Komponenten für die Netzwerk-Infrastruktur der Grundschulen in der Verbandsgemeinde Elbe-Heide
Verbandsgemeinde Elbe-Heide
Magdeburger Straße 40
39326 Rogätz
Mit dem DigitalPakt Schule unterstützt der Bund die Länder und Gemeinden bei Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur. Ziele des Digitalpaktes sind der flächendeckende Aufbau einer zeitgemäßen digitalen Bildungsinfrastruktur unter dem Primat der Pädagogik. In diesem Rahmen sollen vier kommunale Schulen der Verbandsgemeinde Elbe-Heide mit Hardware für die weitere digitale Erschließung ausgestattet werden.
Ausgangssituation an den Schul-Standorten
Die Schulen sollen ein flächendeckendes Wlan erhalten. Die WLAN-Abdeckung ist nur für den Indoor-Bereich geplant. Alle vier Schulen sind mit WAN-Anschluss ausgestattet, die Netzwerkinfrastruktur ist vorbereitet. Netzwerkschränke sind in den Schulen vorhanden.
Die anzuschaffenden Geräte werden vom Auftraggeber montiert und angeschlossen.
Der Auftragnehmer soll diese Geräte dann einrichten, konfigurieren und in Betrieb nehmen.
Da das Management der Cisco Meraki vollständig über die Cloud erfolgt, vereinfacht dies die Installation und Remote-Verwaltung. An mehreren Standorten des Auftraggebers sind bereits Cisco-Komponenten verbaut und die Remote-Verwaltung ist zentral organisiert. Fremdgeräte werden in dem Cisco Meraki Cloud-Dashboard nicht unterstützt. Entgegen der normalerweise geforderten produktneutralen Ausschreibung sind hier deshalb ausschließlich die geforderten Typen anzubieten.
Mindestanforderungen:
- CCNA-Zertifizierung,
- Cisco Select Partnerstatus
Der Zuschlag wird auf das preisgünstigste Angebot erteilt.
Sollte einer der Bieter die Mindestanforderungen nicht erfüllen, wird das entsprechende Angebot nicht gewertet.
Gewährung von Zuwendungen aus dem DigitalPakt Schule
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Anlage zum Formblatt 611 Punkt 5.1 Nachweise und Erklärungen (VgV)
Mit dem Angebot ist die Eignung durch eine Präqualifikation AVPQ bzw. VOB PQ oder über das FB bzw. die Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Der Nachweis der Präqualifikation oder das ausgefüllte FB Eigenerklärung zur Eignung ist vom Bieter und seinen Nachunternehmen mit dem Angebot vorzulegen.
Bei Vorlage eines Präqualifizierungsnachweises werden die dort hinterlegten Nachweise und Erklärungen für die Eignungsprüfung anerkannt.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Die nachfolgend aufgeführten Nachweise und Erklärungen müssen vom Unternehmen und seinen Nachunternehmen sowie von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot übermittelt werden:
- Bewerbererklärung gemäß RdErl. des MW vom 21.11.2008 (Erklärung nach Abschnitt 1- Basisparagrafen) - LVG LSA
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz - LVG LSA
- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit - LVG LSA
- Eigenerklärung zur Eignung in der Anlage 1 über die ordnungsgemäße Anmeldung des Gewerbes (beim Gewerbeamt/Handelsregister)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachfolgend aufgeführten Nachweise und Erklärungen sind vom Unternehmen und seinen Nachunternehmen sowie von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot übermittelt werden:
- Eigenerklärung zur Eignung in der Anlage 1 über das Bestehen eines aktuell gültigen Nachweises der Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben über die Deckungssummen und Laufzeit (mind. 1.500.000 € je Schadensfall für Personal und mind. 1.500.000 € je Schadensfall für Sach- und Vermögensschäden
- Eigenerklärung zur Eignung in der Anlage 1 über das Nichtbestehen eines Insolvenzverfahrens
- Eigenerklärung zur Eignung in der Anlage 1 über das Nichtbefinden in Liquidation
- Eigenerklärung zur Eignung in der Anlage 1 über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB
- Eigenerklärung zur Eignung in der Anlage 1 über die ordnungsgemäße Zahlung von Beiträgen an die Berufsgenossenschaft, Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen
- Eigenerklärung_EU Sanktionen gegen Russland
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Die nachfolgend aufgeführten Nachweise und Erklärungen sind vom Unternehmen und seinen Nachunternehmen sowie von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot übermittelt werden:
- aktuelle Referenzen in Bezug auf vergleichbare Leistungen, mindestens 3 Referenzen nicht älter als 5 Jahre, die Referenzen haben die Mindestangaben lt. FB Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 1) zu enthalten (Bezeichnung des Referenzobjekts, Art der ausgeführten Leistung (vergleichbar aktuellem Vergabeverfahren), Name und Anschrift des Referenzgebers, Ansprechpartner beim Referenzgeber, inkl. Telefonnummer bzw. weitere Kommunikationsadressen) im Umfeld Cisco Meraki
- Eigenerklärung zur Eignung in der Anlage 1 über das Bestehen eines Qualitätsmanagementsystems gemäß ISO 9001 ff. oder vergleichbar
- Eigenerklärung zur Eignung in der Anlage 1 über die Erfüllung der Mindestanforderung an den Bieter: CCNA-Zertifizierung und Cisco Select Partnerstatus
- Eigenerklärung zur Eignung in der Anlage 1 über die Erfüllung der Mindestanforderung an den Bieter: CCNA-Zertifizierung und Cisco Select Partnerstatus
Sollte einer der Bieter die Mindestanforderungen nicht erfüllen, wird das entsprechende Angebot nicht gewertet.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Bei Feststellung von Verstößen gilt gem. § 160 (3) Nr. 1 VgV die Frist zur Einreichung von Anträgen auf ein Nachprüfungsverfahren innerhalb von zehn Kalendertagen nach Erhalt von Informationsschreiben gem. § 134 (2) GWB.