Salzlandkreis, Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft in Schönebeck (Elbe), (180 Plätze) Referenznummer der Bekanntmachung: 0073/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bernburg (Saale)
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 06406
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.salzlandkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Salzlandkreis, Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft in Schönebeck (Elbe), (180 Plätze)
Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft in Schönebeck (Elbe), Burgwall 3a,
(180 Plätze)
Salzlandkreis, Gemeinschaftsunterkunft in39218 Schönebeck (Elbe),
Burgwall 3a
Betreuung von Flüchtlingen (180 Plätze) in Schönebeck (Elbe), Burgwall 3a
Verlängerung um 2 x 1 Jahr möglich
Verlängerung um 2 x 1 Jahr möglich
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitsnehmer-Entsendegesetz (AentG), Mindestlohngesetz (MiLoG), Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwArbG2b
Eigenerklärung des Bieters zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat
Soweit der Eignungsnachweis über eine Präqualifizierung erfolgen soll: Angabe der Zertifikatsnummer des Bieters bei der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) und / oder beim Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt und/oder dem Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)
Eigenerklärung des Bieters, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat
aktueller Auszug aus dem Handelsregister, bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate
Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist)
Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate
aktueller (d.h. bei Ablauf der Angebotsfrist noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
Erweiterte Führungszeugnisse der Geschäftsführung/Leitung des Bieters und des vor Ort verantwortlichen Leiters, bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Leistungen, jeweils in den letzten drei abgeschlossenen GeschäftsjahrenNachweis einer bestehenden
Betriebshaftpflichtversicherung - sofern diese die Deckungssummen von 2 Mio. € für Personen- und Sachschäden und 500.000 € für Vermögensschäden noch nicht aufweist, zusätzlich Bereitschaftserklärung einer Versicherung, mit dem Bieter eine Haftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen abschließen zu wollen
Auflistung von Referenzaufträgen der letzten drei Jahre für die Erbringung der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Dienstleistungen, mit einer aussagekräftigen Kurzbeschreibung des Objekts und der durchgeführten Leistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers, inklusive dessen Telefon-Nr., Leistungsumfang (Bewohnerzahl)
Beschreibung der Maßnahmen des Bieters zur Gewährleistung der Qualität
Erklärung über die Zahl der Beschäftigen (Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre)
Erklärung des Bieters zum Einsatz von Unterauftragnehmern
Eigenerklärung des Unterauftragnehmers (Benennung, Bereitschaftserklärung zur Leistungserbringung, Eigen- erklärungen zu Ausschlussgründen wie unter 2a bis 2c
dieser Übersicht)
Für Unterauftragnehmer für wesentliche Leistungen sind auf Verlangen des AG die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich per E-Mail oder über das evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1 benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen. Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland